Hofmann Urs · Nationalrat · 2000-12-06
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-06
Wortprotokoll
Herr Kofmel hat die Diskussion in der Kommission schon weitgehend rapportiert.
Der Umstand, dass kein Minderheitsantrag unterbreitet worden ist, ist nicht Ausdruck einer Ablehnung oder einer Skepsis diesen Projekten gegenüber, sondern vielmehr das Eingeständnis, dass es, wohl aus finanzrechtlichen Gründen, so, wie wir es hier in der ersten Runde beschlossen haben, nicht gehen kann. Einerseits sollte, auch nach Ansicht der seinerzeitigen Antragsteller, der Betrag von 60 Millionen Franken nicht ein Zahlungskredit sein, der für das Jahr 2001 benötigt würde, sondern es ginge eigentlich um die Erhöhung des entsprechenden Rahmenkredites. Aufgrund der subventionsrechtlichen Vorgaben wäre es jedoch nicht möglich, dieses Geld beim Nationalfonds quasi in einen Fonds zu legen, damit diese Projekte dann in späteren Jahren mitfinanziert werden könnten. Somit hätte man mit den Zahlungskrediten zu viel Geld bewilligt, ohne dass dies in den folgenden Jahren für die Finanzierung dieser zusätzlichen Projekte effektiv etwas bringen würde.
Die Argumentation von Herrn Bundesrat Villiger, dass mit einer Erhöhung dieser Rahmenkredite und allenfalls mit der Einstellung eines Zahlungskredites beim Nachtrag I im Sommer des nächsten Jahres das Anliegen der seinerzeitigen Antragsteller ebenso gut, wenn nicht besser befriedigt werden könnte, hat uns deshalb überzeugt. Herr Bundesrat Villiger hat dieses Vorgehen zwar nicht verbindlich versprechen können, da keine entsprechenden Bundesratsbeschlüsse vorliegen. Aufgrund der einhelligen Meinung der Finanzkommission, der WBK und offenbar auch des Bundesrates konnte jedoch ziemlich sicher in Aussicht gestellt werden, dass dem Parlament eine derartige Botschaft in den ersten Monaten des nächsten Jahres unterbreitet würde und nötigenfalls, über einen Kredit im Rahmen des Nachtrages I, auch die erforderlichen Zahlungskredite.
Aus diesen Gründen hat die Kommission darauf verzichtet, diesen Antrag hier nochmals zu stellen. Es gibt auch keinen Minderheitsantrag. Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates bzw. zu den Beschlüssen des Ständerates.