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Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-03-12

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-12

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Im Aussenwirtschaftsbericht 2004 wurde die strategische Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik sehr umfassend dargestellt, die Grundlage gelegt. Nun liegt der Bericht 2006 vor. Dieser beleuchtet insbesondere die Umsetzung der Strategie von 2004. Deren Schwerpunkte für 2006 waren die WTO-Verhandlungen, der Abschluss weiterer Freihandelsabkommen sowie die Erarbeitung von Länderstrategien. Hauptpfeiler der Aussenwirtschaftspolitik ist und bleibt aber die Europapolitik. Das Berichtsjahr zeichnet sich im Übrigen durch eine ausgezeichnete Entwicklung der schweizerischen Wirtschaft aus, welche den wohl kräftigsten Schub durch das auf weitere europäische Staaten ausgedehnte Personenfreizügigkeitsabkommen erhalten hat.

Das Einleitungskapitel des Berichtes 2006 ist den sogenannten Bric-Ländern gewidmet. Der Stellenwert dieser Länder - Brasilien, Russland, Indien und China - in der Weltwirtschaft ist im letzten Jahrzehnt erheblich gestiegen. Sie haben das Potenzial, zu den wichtigsten Wirtschaftsmächten aufzuschliessen. Entsprechend haben sie auch einen zunehmenden Einfluss auf das Wachstum der Wirtschaft in der Schweiz. Die schweizerischen Import- und Exportvolumen steigen hier an. Die Handelsbilanz ist beispielsweise auch gegenüber China heute ausgeglichen, ja, leicht positiv. Unsere Wirtschaft ist also kompetitiv.

Hingegen bestehen noch beträchtliche Handelshemmnisse zu den Bric-Ländern hin; diese gilt es nun abzubauen. Die Strategie gegenüber den einzelnen Ländern enthält eine Reihe konkreter Massnahmen in diese Richtung, die in ihrer Gesamtheit kohärent erscheinen. Umgekehrt steht die Schweiz nicht unbedingt zuoberst auf der Interessenliste dieser Partner; wir sind nun einmal nicht so bedeutungsvoll. Allerdings können Verhandlungen reibungsloser über die Bühne gehen, wenn man nicht allzu wichtig erscheint. Die Zielrichtung, Diskriminierungen im Handel mit den Bric-Ländern zu eliminieren, wird von unserer Kommission mitgetragen.

Zum zweiten Schwerpunkt, der WTO: Das Jahr 2006 war gekennzeichnet durch Turbulenzen um die Doha-Runde. Angesichts der grossen Bedeutung der WTO-Regeln für die Schweiz arbeitet der Bundesrat indessen aktiv an der Wiederaufnahme von Verhandlungen mit. Wir haben davon Kenntnis genommen, dass informell ein neuer Anlauf genommen wird. Auf Kurs ist die Übung allerdings noch kaum. Von einem Scheitern der Doha-Runde wären vor allem die Entwicklungsländer betroffen; aber auch wir haben ein grosses Interesse daran, dass der gegenwärtige Liberalisierungsstand gehalten werden kann. Werden im Übrigen offene Punkte nicht durch Verhandlungen geregelt, dürfte der Streitbeilegungsmechanismus der WTO einen höheren Stellenwert erhalten.

Erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen zur OECD im Bericht. Bei einer raschen Lektüre könnte man den Eindruck erhalten, dass die OECD eine Attacke auf unseren Föderalismus und die Konkordanz reiten würde. Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Dass die OECD in ihren Untersuchungen die Finger aber auch auf wunde Punkte unseres Systems legt, etwa auf die Regulierungsdichte, kann diesem nur guttun. So ist der OECD-Bericht auch zu lesen.

Was das Verhältnis zur EU betrifft, so liegt ein Jahr der Umsetzungen hinter uns. Freizügigkeitsabkommen, Bilaterale II sind die Stichworte. Auch das laufende Jahr wird wohl kaum grosse Würfe in neuen Abkommen bringen. Immerhin beginnen die Verhandlungen über den Stromhandel. Bei der Abwicklung von Zollverfahren ist alles daran zu setzen, dass diese nicht schwerfälliger - Stichwort: 24-Stunden-Regel -, sondern einfacher werden. Eine längere Vorbereitung brauchen die geplante Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip auch in der Schweiz - und ein mögliches Freihandelsabkommen mit der EU im Bereich der Landwirtschaftserzeugnisse und Lebensmittel. Nachdem die Absichten des Bundesrates in diesen beiden Fragen aber noch recht offen sind und wir uns beim zweiten Projekt noch nicht über ein mögliches Verhandlungsmandat unterhalten haben, hat sich die Kommission damit nicht vertieft befasst. [PAGE 103]

Im Übrigen betrachten wir die Differenzen mit der EU über gewisse Formen der Unternehmensbesteuerung mit Sorge. Sie könnten sich zumindest klimatisch negativ auf kommende Verhandlungen in anderen Bereichen auswirken. Wir unterstützen den Bundesrat gerade auch deshalb in seiner klaren Haltung in dieser Frage.

Damit komme ich zum letzten Schwerpunkt des Berichtes, auf den ich einlässlicher eingehen möchte: die weitere Entwicklung der Freihandelsabkommen. Die Schweiz verfolgt damit das Ziel, den Zugang zu ausgewählten ausländischen Märkten für ihre Unternehmen zu verbessern und Diskriminierungen der schweizerischen Wirtschaft zu vermeiden. Angestrebt wird ein möglichst umfassender inhaltlicher Deckungsbereich. Primär wird das Netz von Freihandelsabkommen im Rahmen der Efta geknüpft. So ist ein Abkommen mit der Südafrikanischen Zollunion abgeschlossen worden; ich werde darauf zurückkommen. Die Verhandlungen mit China sind wiederaufgenommen worden. Ebenso wurde bereits in diesem Jahr das Abkommen mit Ägypten unterzeichnet. In Kraft getreten sind Freihandelsabkommen mit dem Libanon und der Republik Korea. Verhandlungen werden mit den Staaten des arabischen Golfkooperationsrates und mit Thailand geführt.

Gemeinsame Studiengruppen über die Machbarkeit von Abkommen mit Indien und Indonesien sind eingesetzt oder beabsichtigt. Für Peru und Kolumbien sowie Albanien bestehen Mandate für Verhandlungen. Weitere Kontakte gelten Algerien, dem Mercosur, den Asias-Staaten sowie Russland und der Ukraine - die Liste ist also lang. Wir unterstützen den Bundesrat ausdrücklich in diesem Bestreben. Die Schweiz ist aber auch bilateral tätig. Im Vordergrund steht hier Japan. In der Zusammenarbeit mit den USA schliesslich werden einmal vor allem mögliche punktuelle Handelserleichterungen identifiziert. Der Rahmen des sogenannten Kooperationsforums scheint also weiterentwickelt zu werden. Etwas mehr Mut wäre hier allerdings auch wünschbar.

Mit der dritten Dimension der schweizerischen Aussenwirtschaftsstrategie, der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit, werden wir uns in der dritten Woche der Session bei Sondergeschäften, insbesondere der Zusammenarbeit mit Osteuropa, befassen. Insgesamt erachtet unsere Kommission die Aussenwirtschaftspolitik des Bundesrates als gut geführt und auf dem richtigen Weg; wir verdanken dazu den ausgezeichneten Bericht 2006.

Damit möchte ich direkt zu den beiden Bundesbeschlüssen im Anhang des Aussenwirtschaftsberichtes überleiten; ich werde mich hier kurz halten. Der erste Bundesbeschluss gilt dem Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und den Sacu-Staaten sowie dem Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und den Sacu-Staaten. Das Freihandelsabkommen mit den Staaten der Südafrikanischen Zollunion - bestehend aus Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland - dehnt unser Netz mit Drittstaaten aus. Es geht im Besonderen darum, die gegenwärtigen Diskriminierungen auf dem südafrikanischen Markt zu beseitigen, die sich aus dem seit 2000 in Kraft stehenden Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen Südafrika und der EU ergeben. Südafrika ist unser grösster Handelspartner in Afrika, und wir sind auch ein bedeutender Investor in der Region.

Das Freihandelsabkommen deckt den Handel mit Industrieprodukten und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten sowie mit Fisch- und Meeresprodukten ab. Für Rechte an geistigem Eigentum und Dienstleistungen wird das WTO-Niveau bestätigt. Zudem enthält hier das Abkommen Evolutivklauseln im Hinblick auf kommende Verhandlungen, ebenso für die Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen. Konzessionen im Bereich Landwirtschaft werden, wie in der Efta üblich, in bilateralen Abkommen der einzelnen Efta-Länder geregelt. Die Schweizer Zollkonzessionen entsprechen im Wesentlichen den Zollpräferenzbeschlüssen zugunsten von Entwicklungsländern.

Zum Landwirtschaftsabkommen der Schweiz mit den Sacu-Staaten habe ich noch den Hinweis anzubringen, dass beim Transport von lebenden Tieren, im Abkommen angesprochen, unser Tierschutzgesetz vorbehalten bleibt. In der Detailberatung des Bundesbeschlusses werde ich im Übrigen keine weiteren Bemerkungen anbringen.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Annahme des Bundesbeschlusses.

Damit zum Bundesbeschluss über das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 2006: Hier ist die Schweiz schon dem ersten Internationalen Tropenholz-Übereinkommen von 1983 beigetreten. Sie ist auch Gründungsmitglied der 1986 etablierten Itto, der Verwaltung des Übereinkommens, mit Sitz in Yokohama. Das bestehende Übereinkommen galt nach einer Verlängerung bis Ende 2006. Unsere weitere Mitwirkung in der Itto ist handels-, entwicklungs- und umweltpolitisch wünschenswert. Wir fördern so weiterhin die Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung der Tropenwälder.

Ich erlaube mir im Übrigen den Hinweis, dass die vom Ständerat angenommene Motion 06.3415, "Deklaration für Holz und Holzprodukte", betreffend die Einführung einer Deklarationspflicht in diesem Bereich in der Schweiz, im Nationalrat noch pendent ist.

Der Zusammenhang mit dem neuen Übereinkommen ist indessen ein lediglich indirekter, und wir beantragen Ihnen einstimmig Eintreten auf den Bundesbeschlussesentwurf. Zur Detailberatung habe ich auch hier keine weiteren Bemerkungen.