Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-03-13
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-13
Wortprotokoll
Wir haben das letzte Mal entschieden, dass die Genehmigung der Gaskombikraftwerke nur erfolgen kann, wenn die Werke ihre Emissionen vollumfänglich kompensieren. Wir haben uns in der Kommission erneut dafür ausgesprochen, dies im Wissen darum - ich möchte das betonen, Sie haben das übrigens auch vom Präsidenten der Kommission bereits gehört -, dass im CO2-Gesetz eine Abgabepflicht nicht vorgesehen ist und dass wir damit einen einklagbaren Weg beschreiten.
In der Botschaft zum CO2-Gesetz, das am 1. Mai 2000 in Kraft gesetzt worden ist, standen die Gaskombikraftwerke nicht zur Diskussion. Entsprechend sind in der Botschaft vom 22. Juli 2005 zur Genehmigung des CO2-Absatzes Mehremissionen von Gas- und Dampfturbinenanlagen auch nicht berücksichtigt. Hätten wir, das ist meine Einschätzung, die Erstellung solcher Anlagen bereits bei den Beratungen zum CO2-Gesetz ins Auge gefasst, dann hätten wir im CO2-Gesetz mit grosser Wahrscheinlichkeit entsprechende Bestimmungen aufgenommen - möglicherweise, indem wir die Werke der Bewilligungspflicht des Bundes unterstellt und diese Bewilligungspflicht von einer vollständigen Abwärmenutzung abhängig gemacht hätten oder aber indem wir für entsprechende Anlagen eine Abgabepflicht vorgesehen hätten. Selbst wenn die Inbetriebnahme solcher Werke frühestens auf das Jahr 2010 zu erwarten ist, hat die Zubauoption einen eminenten Einfluss auf den CO2-Absenkungspfad, den die Schweiz mittel- und langfristig verfolgt.
Mit einem einzigen Gaskraftwerk - man kann das nur immer wieder wiederholen - würden jährlich zusätzlich eine Million Tonnen CO2 ausgestossen. Wir würden also eine Abgabe einführen, mit dem Ziel, den CO2-Ausstoss innerhalb von vier Jahren um 700 000 Tonnen zu verringern, und gleichzeitig Werke genehmigen, die in einem Jahr weit mehr CO2 ausstossen. Da fehlt mir schlicht und einfach die Logik. Ich kann den Bürgerinnen und Bürgern eine solche Klimapolitik auch nicht vermitteln.
Nach dem Entscheid des Nationalrates können sich nun die Werke entweder für die Abgabe oder für eine vollständige Kompensation der Emissionen entscheiden. Nach der Logik des Nationalrates ist aber der Bundesrat entsprechend gezwungen, den Prozentsatz der Emissionszertifikate aus dem Ausland so festzulegen, dass die Werke mit der Kompensation günstiger fahren; ansonsten bezahlen sie einfach die Abgabe. Deshalb stelle ich mich auch erneut hinter den Antrag der Kommission.
Wenn seitens der Gaskraftwerkbetreiber moniert wird, dass sie mit der Lösung des Nationalrates - geschweige denn mit unserer Lösung - beträchtlich schlechtere Rahmenbedingungen vorfinden als im Ausland, habe ich Verständnis dafür. Da aber in vielen EU-Staaten alte Kohlekraftwerke mit Gaskombikraftwerken ersetzt werden und damit ein Beitrag an die Erfüllung der Kyoto-Ziele geleistet wird, können die Rahmenbedingungen eben gar nicht dieselben sein. Die Diskussion um die Gaskombikraftwerke wird wohl erst nächstes Jahr geführt, gestützt auf die Energieperspektiven des BFE und die daraus abgeleiteten energiepolitischen Schlussfolgerungen. Heute ist es aber wichtig, dass wir klare Signale setzen, dass auch diese Werke weder von der CO2-Abgabe befreit noch von den Kompensationsmassnahmen ausgenommen werden.
Kollege Lauri hat seinen Antrag dahingehend begründet, dass dieser flexibler ausgestaltet sei und dem bestehenden CO2-Gesetz Rechnung trage. Das ist richtig so. Er möchte allen eine gerichtliche Auseinandersetzung ersparen. Das möchte ich auch, das möchte auch die Kommission. Deshalb überlegen wir uns auch eine Motion, dass eben eine Gesetzesänderung herbeizuführen sei. Was wir aber auf keinen Fall tun dürfen - und das ist jetzt meine persönliche Meinung -, ist, diesen Beschluss dem Referendum zu unterstellen. Wenn wir uns die langwierigen Diskussionen vor Augen halten, die wir jetzt in den Räten geführt haben, bis wir - hoffentlich - zu einem Ergebnis gelangen, kann ich mir nicht vorstellen, dass es förderlich wäre, wenn wir jetzt diesen Beschluss auch noch dem Referendum unterstellen würden.
Ich bitte Sie dringlichst, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.