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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-12-06

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-06

Wortprotokoll

Die Argumentation von Herrn Blocher hat mich überzeugt. Ich kann Ihnen deshalb mit ihm zusammen empfehlen, der Mehrheit zuzustimmen. (Heiterkeit)

Aber doch noch ein paar ergänzende Bemerkungen dazu: Ich bin natürlich froh, dass Sie auf den Beschluss des Ständerates einschwenken, obschon ich immer noch der Meinung bin, die bundesrätliche Vorlage sei steuersystematisch die bessere Lösung. Aber damit ermöglichen Sie doch die Lösung eines Problems, weil Sie damit mit grösster Wahrscheinlichkeit auch die Dringlichkeit erreichen; das ist wegen der raschen Entwicklungen im Bereich der Börse wichtig. Das Problem des Finanzplatzes wird durch die ständerätliche Vorlage gelöst, und für die Bundeskasse ist es auch erheblich besser.

Ich möchte mich zu dem äussern, was Herr Kaufmann beantragt - ich nehme das sehr ernst, weil er ein Profi ist, der diese Probleme kennt -: Man muss sich fragen, ob er nicht Recht hat, ob es nicht gescheiter wäre, das anders zu machen. Wir kommen zum Schluss, dass Sie trotzdem der Mehrheit zustimmen sollten, weil dieser Antrag ein Eckpfeiler des ständerätlichen Konzeptes ist. Wenn es dann um die Überführung dieser dringlichen Massnahmen - auch derjenigen vor einem Jahr - ins ordentliche Recht geht, werden wir uns im Bundesrat noch einmal grundsätzlich überlegen, welche Vorlage wir Ihnen vorschlagen werden und welche nicht. Wir werden eine Gesamtbeurteilung machen, wie das Herr Bührer angedeutet hat. Das ist selbstverständlich. Ich glaube, für den ersten Schritt ist das gut so.

Der Antrag der Minderheit Kaufmann bedeutet, dass diese BVG-Einrichtungen - also die Pensionskassen - wieder nach geltendem Recht behandelt würden. Das heisst, ihre Anlagegeschäfte würden mit einer halben Abgabe belastet, falls sie über einen schweizerischen Effektenhändler getätigt würden. Wenn die Transaktion über einen ausländischen Händler geht, bezahlen sie keine Umsatzabgabe. Das ist also nicht die Rückkehr zur Vorlage des Bundesrates, sondern die Belassung des Status quo.

Das ständerätliche Konzept hat drei Eckpfeiler:

1. Der Ständerat will für die Dringlichkeit nicht fast eine halbe Milliarde Franken, sondern wirklich nur das Dringlichste opfern. Ich glaube, das ist demokratisch gesehen nicht unvernünftig.

2. Aber er will trotzdem den Finanzplatz Schweiz erhalten, indem er eben ausländische institutionelle Investoren und die abwanderungsgefährdeten schweizerischen Anlagefonds befreit, damit die Spiesse gleich lang sind.

3. Der Ständerat möchte den Finanzplatz Schweiz aber eher stärken, indem er einen Teil der abwanderungsgefährdeten Geschäfte, nämlich die Pensionskassen, an die Schweiz bindet und sie zu Effektenhändlern erklärt. Das gründet in der Überlegung, dass diese Pensionskassen nicht in Konkurrenz mit ausländischen Pensionskassen stehen, sondern gewisse Privilegien haben:

1. die Befreiung der Einrichtung selbst von der Gewinn- und Kapitalsteuer;

2. die Abzugsfähigkeit der Einlagen und Prämien seitens der Versicherten;

3. die Steuerfreiheit bzw. der Steueraufschub der Anlagen bis zur Auszahlung beim Versicherten.

All das besteht nur, wenn der Sitz der Pensionskasse in der Schweiz ist. Die schweizerischen Kassen geniessen also ein erstklassiges Monopol und ein grosszügiges steuerliches Umfeld. Deshalb kann man nicht sagen, sie würden schlechter behandelt als die ausländischen; diese haben diese Privilegien nicht. Dadurch, dass die schweizerischen Wertschriftenhändler die schweizerischen Pensionskassen zu gleichen Bedingungen bedienen können wie ihre ausländischen Konkurrenten, wird der Finanzplatz gestärkt. Diese Umsatzabgabe ist ja bei Auslands- wie bei Inlandsgeschäften geschuldet und damit wettbewerbsneutral.

Die Unterstellung der Pensionskassen als Effektenhändler spielt gegenüber heute eigentlich - abgesehen von den administrativen Aufwendungen; die will ich nicht negieren, das wäre nicht ehrlich - nur dort eine Rolle, wo heute schon gewisse Portefeuille-Bestände ausländischen Brokern zur Verwaltung übergeben worden sind. Es ist nicht völlig unmöglich, dass auch hier Wege, etwa über Anlagefonds, gefunden werden und damit auch bei der ständerätlichen Lösung eine gewisse Abwanderungsgefahr einzelner Anlagen besteht; das will ich nicht negieren. Da dürften dann auch Kostenüberlegungen und allerhand anderes mitspielen. Aber ich glaube nicht, dass das im grossen Stil geschehen wird, denn das ist ja auch heute nicht der Fall. Aber es besteht ein gewisses Restrisiko für zumindest einen Teil der Anlagen.

Zusammenfassend: Es gibt keine hundertprozentig perfekte Lösung - es sei denn, Sie streichen eine ganze Steuer, und das können wir uns leider nicht leisten. Dieses Element der Pensionskassen ist ein wesentliches Element des ständerätlichen Konzeptes, und deshalb sollte man es nicht herausbrechen.

Ich wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie erstens dem Gesamtkonzept zustimmen und zweitens den Antrag der Minderheit Kaufmann ablehnen würden.