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Schwaller Urs · Ständerat · 2007-03-13

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-13

Wortprotokoll

Am 28. November 2004 haben Volk und Stände zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und [PAGE 126] der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen klar Ja gesagt. In den Räten haben wir alsdann mit dem zeitgerecht und ohne Abstriche bei den Grundsätzen des NFA verabschiedeten Gesetzgebungsprojekt einen weiteren Beitrag zu dieser Föderalismusreform geleistet. Nun stehen wir vor dem dritten wichtigen Abschnitt. Die vorgeschlagene Aufteilung und die Dotierung der Instrumente und Ausgleichsgefässe sind ebenfalls das Ergebnis einer fast fünfzehnjährigen gemeinsamen Arbeit von Bund und Kantonen. Wir müssen heute Morgen in Erinnerung rufen, dass die Vorschläge das Ergebnis sowohl seriöser wissenschaftlicher Grundlagenarbeit als auch politischer Diskussionen in den verschiedenen Gremien der Kantonskonferenzen und des gemeinsamen politischen Steuerorgans von Bund und Kantonen sind. Die Grundlagen, insbesondere für die Berechnung des Ressourcenpotenzials und alsdann des Ressourcenindexes, sind nicht das Ergebnis eines blossen "Daumensprungs", sondern sie sind wissenschaftlich fundiert und halten auch einer kritischen Würdigung stand. Diesbezüglich ist wenig oder nichts zu diesem austarierten System zu sagen.

Das Gleiche kann nicht gesagt werden, wenn wir uns fragen, ob der NFA die einstmals gesetzten finanziellen Ziele, insbesondere die für die ressourcenschwachen Kantone, auch erreiche. Diese Frage kann nur bedingt mit Ja beantwortet werden. Ich erkläre dies kurz. Nach dem Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, welcher der Volksabstimmung vom 28. November 2004 unterstand, soll der neue Finanz- und Lastenausgleich gemäss Artikel 135 Absatz 2 der Bundesverfassung insbesondere "a. die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen verringern .... e. die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis erhalten".

Zu Beginn der Diskussionen wurde immer wieder gesagt, dass mit dem NFA nicht nur den ressourcenschwachen Kantonen eine minimale Ausstattung garantiert, sondern auch die Möglichkeit geschaffen werden müsse, die Steuerbelastungsunterschiede zwischen den Kantonen zu verringern oder sie zumindest nicht weiter anwachsen zu lassen. Heute wissen wir, dass der NFA dieses Ziel nicht erreicht. Mit dem NFA wird kein einziger ressourcenschwacher Kanton seine gegenüber verschiedenen ressourcenstarken Kantonen zum Teil dreimal höhere Steuerbelastung etwas verkleinern können. Ohne Härteausgleich führt der NFA sogar zu einer Mehrbelastung der ressourcenschwachen Kantone - einer Mehrbelastung, die in den nächsten Jahren noch zunehmen dürfte, weil die kantonalisierten Aufgaben ein viel dynamischeres Wachstum haben als die dem Bund übertragenen Aufgaben. Denken Sie etwa an die Verbilligung der Krankenkassenprämien oder auch an den IV-Bereich. Nicht zu vergessen ist auch, dass die Gewinne der Nationalbank, die auch inskünftig fast sicher bei 1,5 Milliarden Franken liegen werden, nunmehr nach der Bevölkerungszahl und nicht mehr zu drei Achteln nach der Finanzkraft und zu fünf Achteln nach der Bevölkerungszahl verteilt werden wie heute. Es macht dies für die ressourcenschwachen Kantone über die Jahre Hunderte von Millionen Franken aus.

Wenn ich dies einleitend sage, so will ich damit vor allem unterstreichen, dass es wichtig ist, heute auf weitere Änderungen zulasten gerade der ressourcenschwachen Kantone - sei dies beim 70-Prozent-Beitrag der ressourcenstarken Kantone oder sei dies beim Härteausgleich - zu verzichten. Überspannen wir den Bogen nicht. Wenn der NFA in den nächsten Jahren zu einer Mehrbelastung der ressourcenschwachen Kantone führt - die im Übrigen weder besser noch schlechter als die ressourcenstarken Kantone geführt werden - und wenn gleichzeitig die Steuerschere immer weiter aufgeht, wird eine teilweise materielle Steuerharmonisierung in all diesen Kantonen zu einem Thema. Das kann und darf es nicht sein.

Ich lade Sie daher ein, auf die Vorlage einzutreten und dieser alsdann ohne Änderungen zuzustimmen.

Die moderate Mehrbelastung ist für die Geberkantone verkraftbar, weil sie ihrer Finanzkraft entspricht und weil - wie ich gerade auch sehe, wenn ich mir die letzten Rechnungsabschlüsse anschaue - in keinem einzigen Kanton die Steuern auch nur um einen einzigen Prozentpunkt erhöht werden müssen. Auch bleiben wir - und damit schliesse ich - mit der Vorlage des Bundesrates auf der Linie der Zusagen, welche vor der Volksabstimmung im Jahre 2004 und all die Jahre über in den Kantonskonferenzen gegenüber den ressourcenschwachen und -mittelstarken Kantonen abgegeben worden sind. Nur auf der Grundlage dieser Zusagen konnten die ressourcenschwachen Kantone dem NFA überhaupt zustimmen. Vor 2000 Jahren wurde gesagt: "Pacta sunt servanda." Es gilt dies auch für den NFA.