Hess Hans · Ständerat · 2007-03-13
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-13
Wortprotokoll
Grundsätzlich hat der Kanton Obwalden den NFA in der immer kommunizierten Ausgestaltung unterstützt. Sie werden sich jetzt vielleicht fragen, was wir unter "kommunizierter Ausgestaltung" verstehen. Für den Kanton Obwalden waren und sind folgende Aussagen wichtig:
1. Die stufengerechte Aufgabenzuständigkeit wird von den Kantonen - gerade von den finanzschwachen Kantonen - wahrgenommen, das heisst, die Kantone müssen für diese Aufgaben mit den notwendigen Finanzmitteln ausgestattet werden.
2. Den aufgrund besonderer Belastungen herausgeforderten Gebirgskantonen - ich nenne hier die Sonderbelastungen infolge Hochwasser-, Steinschlag- oder Lawinenschutz - wird weiterhin die erforderliche nationale Bereitschaft und Flexibilität entgegengebracht; für ausserordentliche Ereignisse sowie langandauernde Grossprojekte werden vom Parlament besondere Kredite bereitgestellt.
3. Inskünftig wird die Aufgabenteilung in allen Fachbereichen klar strukturiert.
4. Die Doppelspurigkeiten zwischen Bund und Kantonen werden abgebaut, und die Handlungsmöglichkeit der Kantone wird durch detaillierte Vorgaben des Bundes nicht unnötig eingeschränkt.
Wenn ich jetzt die kommunizierte Ausgestaltung, wie ich sie aufgezeigt habe, aufgrund der Debatte analysiere, stelle ich fest, dass offenbar jeder Kanton situationsbedingt etwas anderes darunter versteht. In Nachachtung von Punkt 1, den ich aufgeführt habe, wurde für die finanzschwachen Kantone unter anderem der Härteausgleich geschaffen. Dazu hat der Bundesrat auf Seite 5 der Botschaft zur Volksabstimmung vom 28. November 2004 folgenden Grundsatz festgehalten: "Der Härteausgleich sorgt dafür, dass kein ressourcenschwacher Kanton beim Übergang zum NFA schlechter gestellt wird als bisher." In der Botschaft auf den Seiten 665 bzw. 723 werden nun bei der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank nicht mehr die ordentlichen Zahlen der Globalbilanz 2004/05 mit jenen von 2008 verglichen, sondern es wird von einer nach 2012 - gegenüber 2008 - effektiv massiv tieferen Gewinnausschüttung ausgegangen und entsprechend gerechnet. Als Begründung wird angegeben, dass ab 2013 nicht mehr mit einer Gewinnausschüttung von insgesamt 2,5 Milliarden Franken gerechnet werden könne, sondern nur noch mit einer Ausschüttung von 1,1 Milliarden Franken.
Für den Kanton Obwalden heisst das in Zahlen: 2007 erhält er aus dem Gewinnanteil der Schweizerischen Nationalbank nach Finanzkraft 12,1 Millionen Franken, in der Globalbilanz werden dem Kanton aber nur 9,3 Millionen angerechnet. Diese Differenz beträgt 2,8 Millionen Franken. Gemäss Botschaft zum Härteausgleich werden uns diese 2,8 Millionen Franken während der ersten acht Jahre jedes Jahr in vollem Umfang fehlen, was total 22,4 Millionen Franken ausmacht, und während der nächsten zwanzig Jahre würde sich der Betrag jedes Jahr zusätzlich um 5 Prozent reduzieren; das ergibt 26,6 Millionen Franken. Insgesamt gehen dem Kanton mit der heute vorliegenden Variante der Gewinnbeteiligung bei einer angenommenen stetigen Gewinnausschüttung somit 49 Millionen Franken verloren. Sehr geehrter Herr Bundesrat, Sie verstehen sicher, dass es für mich unter diesen Umständen schwierig ist, für die NFA-Vorlage Begeisterung zu zeigen.
Nun habe ich erfahren, dass die heute gültige Gewinnausschüttungsvereinbarung mit der Schweizerischen Nationalbank in diesen Tagen und Wochen überarbeitet werden soll. Mich würde interessieren, wie die überarbeitete Gewinnausschüttungsvereinbarung in etwa aussieht und ob mit dieser Vereinbarung die ungerechte Behandlung der finanzschwachen Kantone gemäss der Vorlage, die wir heute behandeln, ausgeglichen werden kann.