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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-13

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-13

Wortprotokoll

Eine erste verbliebene Differenz finden Sie bei Artikel 12a Absätze 1 und 1bis. Bundesrat und Nationalrat haben identische Steuererleichterungen von 40 Rappen je Liter Benzinäquivalent sowohl für Erdgas als auch für Flüssiggas vorgesehen. Aus Gründen der CO2-Belastung und der Gefährlichkeit im Umgang haben wir das Flüssiggas nicht gleich gut stellen wollen wie das Erdgas. Wir haben daher den Beschluss gefasst, Flüssiggas fiskalisch nur um 20 Rappen pro Liter Benzinäquivalent zu entlasten.

Der Nationalrat hat sich von unseren gut begründeten Überlegungen leider nicht leiten lassen, sondern hat darauf beharrt, zu sagen, dass bei einer nicht nur CO2-bezogenen Gesamtbetrachtung der Unterschied zwischen Erd- und Flüssiggas so bescheiden sei, dass sich bei der Reduktion des Abgabesatzes keine Differenzierung rechtfertigen lasse. Er hat mit 95 zu 58 Stimmen, also sehr deutlich, an seinem Beschluss festgehalten.

Die Kommission, welche in dieser Phase dem Erledigungsprinzip verpflichtet war, beantragt Ihnen, in dieser Frage dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.