preparatory:AB 86498
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-13
Wortprotokoll
An sich wäre es natürlich schön gewesen, wenn man zuerst die Differenz bei Absatz 3 hätte beseitigen können, und das hat einen einfachen Grund: Wenn Sie uns dort gewisse Hürden setzen, wenn wir in möglichen Bezugsländern zu solchen erneuerbaren Treibstoffen zuerst noch verschiedenste soziale und ökologische Abklärungen zu treffen hätten, dann würde dieses ganze Projekt ins Stocken geraten. Ich glaube - in Vorwegnahme dessen, was nachher kommt -, dass man hier jetzt auf einem guten Weg ist, indem man uns sagt: Ihr habt darauf zu achten. Das wollen wir ja auch ernst nehmen, sodass eben solche Produktionsbedingungen herrschen. Es gibt noch kein internationales Label dazu. Aber man spürt, dass Bestrebungen im Gang sind. In der Küche des World Economic Forum sind - in Zusammenarbeit mit der ETH Lausanne - Untersuchungen in Richtung eines Labeling im Gang. Wenn ein solches internationales Label dereinst besteht, wird sich der Bundesrat dem anschliessen. Wir wollen hier nur nicht vorauseilend Standards erfinden müssen, die das ganze Projekt zeitlich verzögern. Ich habe das vorweggenommen, weil das natürlich auch einen Einfluss auf Artikel 12b Absatz 2bis hat.
Hier noch einmal ganz kurz zum Grundsatz: Der Grundsatz lautet - das konnten Sie ja der Botschaft entnehmen -: Wir wollen erstens 5 Prozent erreichen; das streben wir an. Ich glaube, das muss ein reales Ziel sein; daran gibt es nach meiner Meinung nichts zu deuteln, nichts zu zweifeln. Sonst hätte ja diese ganze Vorlage praktisch keinen Sinn. Das müssen wir uns als Ziel vor Augen halten.
Wir wollen zweitens aber auch, dass die Ertragsneutralität sichergestellt ist. Das geht, indem wir einerseits gewisse erneuerbare Energien - die Gase vor allem - durch eine Steuersenkung begünstigen und andere überhaupt von Steuern befreien. Damit wollen wir die Ertragsneutralität erzielen. Das sind die beiden Elemente, die Pfeiler, auf denen die ganze Vorlage ruht.
Nun ist es klar, dass wir hier am Ende eine Mischung haben werden. Wir werden einheimische Rohstoffe verwenden wollen - nicht nur müssen, wir wollen das nach Massgabe dessen, was uns die Technologie und der Markt zur Verfügung stellen -, und wir werden einen Teil auch importieren müssen. Ich habe Ihnen in der letzten Debatte, glaube ich, geschildert, dass es von den Zahlen her derzeit noch gar nicht möglich wäre, diese 5 Prozent mit einheimischen Produkten zu erreichen. Wir sind also auf jeden Fall auf einen gewissen Import angewiesen. Das bedeutet, dass wir bei der Zolldirektion eine Importorganisation haben müssen. Deshalb ist es für uns kein Problem, die entsprechende Transparenz zu schaffen, denn wir erhalten praktisch monatlich die Zahlen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können, um zu zeigen, was importiert wurde. Diesbezüglich kann ich Sie mit Sicherheit beruhigen.
Nun ist die Frage, was dieses "kann" beinhaltet. Natürlich ist eine Kann-Vorschrift immer eine Kann-Vorschrift. Dann kann man etwas tun, oder man kann es nicht tun; das ist mir schon klar. Insofern muss ich sagen: Matchentscheidend ist es wahrscheinlich nicht. Es ist eher eine Willenskundgebung, um anzudeuten, dass gewünscht ist, die Ziele dieses Projektes - diese 5 Prozent - zu erreichen, und dass man eine Mindestbeimischung festlegen soll. Ich verstehe diese Kann-Vorschrift als Einladung, aber mehr als deklaratorischen Wert hat sie für uns natürlich nicht, das muss ich sagen. Denn wir wollen und müssen ja dieses Ziel, das wir Ihnen von Anfang an klar deklariert haben, erreichen. Wenn Sie bei Absatz 3 die Fassung des Nationalrates akzeptieren können, nämlich dass wir - in Verbindung mit den Mindestanforderungen - auf die ökologische Gesamtbilanz zu achten haben, so wäre eigentlich Absatz 2bis nicht zwingend nötig.
Deshalb empfehle ich Ihnen, hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
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