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preparatory:AB 86524

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Artikel 34 bis 44 in einer späteren Phase in die neue eidgenössische Strafprozessordnung übernommen werden. Daher ist auch in Artikel 35 Buchstabe bbis eine Ergänzung eingefügt worden; dies, nachdem die Strafprozessordnung von unserem Rat bereits behandelt worden ist.

Sonst habe ich bis zu Artikel 43 keine Bemerkungen.