Wicki Franz · Ständerat · 2007-03-14
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Die Kommission ist bei dieser Bestimmung mit 8 zu 2 Stimmen dem Bundesrat gefolgt. Wir haben einen Minderheitsantrag von Herrn Bonhôte, mit dem verlangt wird, dass Personen mit Schweizer Bürgerrecht und mit Wohnsitz in der Schweiz im Falle von Straftaten im Ausland neben Beratung und Hilfe auch eine Entschädigung oder Genugtuung erhalten sollen.
Unsere Kommission hat diese Frage eingehend diskutiert. Sie hat auch die Verfassungsmässigkeit dieser Bestimmung durch das Bundesamt für Justiz abklären lassen. Die rechtlichen Abklärungen führten zu folgendem Schluss: Artikel 124 der Bundesverfassung verschafft den Opfern von Straftaten keinen direkten Rechtsanspruch. Ein Opfer könnte sich also nicht auf Artikel 124 der Bundesverfassung berufen, um nach einer Straftat im Ausland Leistungen zu beanspruchen. Es liegt auch keine Verletzung der Rechtsgleichheit und des Willkürverbotes vor. Ich zitiere dazu aus dem Bericht des Bundesamtes für Justiz: "Wenn der Bundesgesetzgeber den Fächer an Leistungen nach Straftaten im Ausland einschränkt, führt dies nicht zu unhaltbaren Unterschieden und ist keine willkürliche Regelung." Ein solcher gesetzgeberischer Entscheid beruht auf ernsthaften, objektiven und vernünftigen Gründen, nämlich auf der Überlegung, dass der Staat ausserhalb seines Gebietes nicht für die Sicherheit seiner Einwohner aufkommen kann und muss und dass Personen, die im Ausland Opfer einer Straftat werden, deshalb gewisse Folgen allein tragen müssen.
Der Bundesrat wies uns in Bezug auf Artikel 3 darauf hin, dass das Übereinkommen des Europarates über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten, das die Schweiz ratifiziert hat, im Wesentlichen vom Territorialprinzip ausgehe. Es würden somit auch Ausländer, die in der Schweiz Opfer einer Straftat geworden sind, von ihrem Staat keine Entschädigung erhalten. Der Bundesrat betont auch, dass die Mehrheit der Kantone die von ihm vorgeschlagene Lösung unterstütze.
Die Mehrheit Ihrer Kommission schloss sich den Überlegungen des Bundesrates an. Sie teilt auch die Ansicht, dass praktische Überlegungen für die vorgeschlagene Lösung sprechen, denn oft ergeben sich bei Straftaten im Ausland Beweisprobleme.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen.