Kaufmann Hans · Nationalrat · 2000-12-06
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-06
Wortprotokoll
Wenn eine schweizerische Pensionskasse im Ausland ein Wertschriftendepot führt - das machen ja die grösseren Pensionskassen, weil sie die doppelten Bankspesen vermeiden wollen - und im Ausland Wertschriftengeschäfte über dieses abwickelt, dann war dieses Geschäft bisher von der Umsatzabgabe befreit. Mit der Unterstellung der Pensionskassen unter den Effektenhändlerstatus aber, wie der Ständerat dies vorschlägt, würden [PAGE 1417] nun auch diese Geschäfte steuerpflichtig. Es ist schon bedenklich genug, dass unsere Pensionskassen jedes Jahr über 180 Millionen Franken in Form von Umsatzsteuern abliefern müssen. Mit den zusätzlichen Steuern wären nun aber auch noch zusätzliche administrative Aufgaben verbunden, die Führung eines Registers beispielsweise. Selbstverständlich könnte diese Aufgabe an eine Bank delegiert werden - dann aber wäre die Pensionskasse an eine einzige Bank gekettet. Es kann doch nicht der Sinn einer dringlichen Vorlage sein, dass wir unseren Pensionskassen neue Steuern und administrative Aufgaben aufbürden!
Deshalb beantragen wir, die Pensionskassen nicht dem Effektenhändlerstatus zu unterstellen und ihre Auflistung als Effektenhändler in Artikel 13 Absatz 3 Litera d zu streichen.
Wir haben dann, im Hinblick auf das ordentliche Recht, genügend Zeit, diese Frage nochmals zu überprüfen.