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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2007-03-14

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

Wir haben jetzt eigentlich zweimal eine Begründung für den Einzelantrag Germann gehört. Ich möchte trotzdem versuchen, zwei, drei Überlegungen anzustellen, warum damals die Mehrheit der Kommission eigentlich an der bundesrätlichen Lösung festgehalten hat. Wir befinden uns hier auf einem Nebenschauplatz, dessen müssen wir uns bewusst sein. Aber vergessen wir nicht, dass das geltende Opferhilfegesetz unter Artikel 3 Absatz 2 eine allgemeine Informationspflicht der Beratungsstellen vorsieht.

Der Entwurf des Bundesrates streicht jetzt diese allgemeine Informationspflicht der Beratungsstellen und schiebt diese Pflicht den Kantonen zu. Im Grundsatz schafft damit der Bundesrat Flexibilität, durch wen und wie diese Information erfolgen soll.

In der Kommission interessierte uns, was die Praxis, diese Information betreffend, eigentlich gezeigt hat. Sie, Herr Bundesrat, haben vor unserer Kommission dann erklärt, dass die heutige Informationspflicht der Beratungsstellen nicht zu einem Exzess geführt hat, sondern dass diese allgemeine Information vernünftig gehandhabt wurde. Persönlich neige ich zur Ansicht, dass sich auch auf der Stufe der Kantone daran nichts ändern wird. Deshalb drängt sich eigentlich diese Streichung nicht auf.

Wenn man aber hier nun Absatz 1 streichen möchte, dann müssten wir uns wenigstens fragen, ob wir dann diese allgemeine Informationspflicht nicht später bei Artikel 12 den Beratungsstellen zuweisen müssten und diesen Artikel 12 entsprechend ergänzen sollten. Zumindest sollten wir nicht hinter die heutige Regelung, die keine Probleme verursacht hat, zurückfallen.