Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-03-14
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-03-14
Wortprotokoll
Zuerst zum Patentrecht: Es liegt jetzt ein neues Patentrecht vor, das sich bei den eidgenössischen Räten in der Beratung befindet. Dieses Patentgesetz beinhaltet eine umfassende Regelung und enthält eine Menge sehr umstrittener Dinge. Erstens geht es um die Patentierung der ganzen Biotechnologie, die Biopatente. Das ist stark umstritten, und wir rechnen auch mit einem Referendum, nur zu dieser Frage. Zweitens ist der Schutz der Biopatente innerhalb der Wirtschaft stark umstritten, vor allem im Gentechnologiebereich. Wieweit kann etwas geschützt werden, wenn es um einen künftigen Anwendungsbereich geht? Dazu gab es eine monatelange Diskussion, namentlich zwischen den grossen, etablierten Unternehmen und den kleinen Forschungsunternehmen. Hier haben wir einen wichtigen Kompromiss gefunden, eine Einigung, hinter [PAGE 175] welcher beide Seiten stehen - wenn auch nicht mit maximaler Zufriedenheit - und bezüglich der sie sagen, sie könnten diese Regelung gutheissen. Das ist das Kernstück des Patentgesetzes.
Der dritte Bereich ist ebenfalls hochumstritten; es ist die Frage des Patentschutzes und der Erschöpfung. Hier geht es nicht einfach darum, ob man das politisch will oder nicht und ob man am Binnenmarkt teilhaben will oder nicht, wie es Herr David dargestellt hat. Hier geht es um den Eigentumsschutz im immateriellen Recht und um den Patentplatz und damit um den Forschungsplatz Schweiz. Ob wir das tun oder nicht, ist eine Auseinandersetzung zwischen jenen, die etwas billigere Produkte wollen, und jenen, denen es um den hohen Standard des Forschungs- und Entwicklungsplatzes Schweiz geht, wo wir auf Wissen angewiesen sind. Sie sprechen von der Pharmaindustrie, aber hier ist auch die ganze Uhrenindustrie betroffen; sie steht am stärksten hinter diesem Patentschutz. Das ist auch begreiflich, denn sie kann ja nur Qualität verkaufen. Es betrifft auch die kleinen, spezialisierten Betriebe der Maschinenindustrie. Die grossen Betriebe, welche die Dinge nur noch zusammensetzen, sind wieder anderer Meinung und sagen, sie könnten dann billiger einkaufen usw.
Nun komme ich zuerst zum Taktischen, obwohl es nicht nur eine taktische Frage ist. Wenn wir das Patentgesetz mit all diesen umstrittenen Punkten in einem Guss regeln, wird es in der Volksabstimmung Schiffbruch erleiden. Und das Schlimme daran ist, dass wir nicht wissen werden warum. Ist es wegen der Biotechnologie; ist es, weil der Schutzumfang zu gross ist - das bricht dann alles wieder auseinander -; oder ist es, weil die Erschöpfung den einen oder anderen nicht passt? Wir können die Frage der Erschöpfung regeln, wie wir wollen - es wird Gegner geben, das ist klar. Man kann nicht eine internationale Erschöpfung haben und glauben, dass diejenigen, die in der Forschung und Entwicklung auf Patente angewiesen sind, das unterstützen; umgekehrt gilt das Gleiche.
Darum ist es auch ein Zeichen von Klugheit, die Vorlage auseinanderzunehmen und mit zwei Vorlagen zu kommen. Dann wissen wir, warum allenfalls ein Anliegen gescheitert ist. Ich bin kein Prophet, aber ich glaube, das Patentgesetz bringen wir ohne die Frage der Erschöpfung durch; wir haben ja zu den anderen Gesetzen Abstimmungen durchgeführt.
Das Patentgesetz sieht aber viertens noch viel mehr vor. Ich bin etwas erstaunt, Frau Sommaruga, dass Sie sagen, es enthalte die Biopatente und die Erschöpfung. Sie haben nicht davon gesprochen, dass es ein neues Patentrecht für alle Bereiche enthält, unter anderem Regelungen zum Missbrauch des Patentrechtes. Wenn Sie einen Traktor einführen - um bei der Landwirtschaft zu bleiben -, bei dem nur die Pneus patentiert sind, war es früher so, dass das ganze Produkt patentgeschützt war. Mit dem neuen Patentgesetz wird das ausgeschlossen. Das macht aber an sich nur mit der nationalen Erschöpfung Sinn, denn wenn Sie nachher den Markt für die ganze Welt öffnen, ist es eine gefährliche Bestimmung.
Wir haben Zwangslizenzen für Entwicklungsländer vorgesehen. Dabei kann man die Firmen verpflichten, ein patentiertes Produkt zu liefern; das ist ein weitgehender Eingriff in das Patentrecht. Das geht natürlich nur, wenn Sie nachher einen Parallelimport eines patentgeschützten Produktes verbieten können. Sonst liefern Sie billige Produkte z. B. in ein afrikanisches Entwicklungsland, und von dort kann es jemand wieder an Ihre Märkte zurückliefern. Das kann ja keiner mitmachen!
Das sind alles Fragen, die zusammenhängen. Darum ist es ein Zeichen von Klugheit, diese Vorlagen zu trennen.
Nun hat Frau Sommaruga gesagt, es sei beim Bundesrat ja eigentlich alles klar. Ich nehme diese Feststellung zur Kenntnis, bis jetzt war es so. Aber bei den Gegnern ist es nicht klar! Bei der Beratung des Patentgesetzes im Nationalrat lauteten alle Minderheitsanträge auf eine regionale und nicht auf eine internationale Erschöpfung. Der Bundesrat hat bereits 2003 - ich war damals noch nicht im Bundesrat - die internationale Erschöpfung ausgeklammert, weil sie wirtschaftlich so abenteuerlich ist, dass man sie nicht einführen kann. Internationale Erschöpfung bedeutet, dass Sie das Industrie- und Forschungsland auf das Niveau der Entwicklungsländer stellen. Kein einziges Industrieland der Welt hat eine internationale Erschöpfung! Ich habe letzte Woche in einer Zeitung gelesen, dass China und Indien, die immer noch zu den Entwicklungsländern gehören, überlegen, ob sie zur nationalen Erschöpfung übergehen sollen, denn sie beginnen jetzt mit der Forschung.
Ob es stimmt und ob sie es machen, weiss ich nicht, aber es ist interessant, das der Zeitung zu entnehmen. Erst während der Beratung haben die Gegner der nationalen Erschöpfung auf die internationale geschwenkt. Sie haben gesagt: Das ist rechtlich nicht möglich, also gehen wir auf die internationale. Und ganz am Schluss haben sie nochmals geschwenkt: Wir gehen auf die internationale Erschöpfung, mit Ausnahme der Preisbindungen, also der Pharma. Ausgerechnet der Bereich - die Pharma -, wo es natürlich am meisten ausmacht, wird ausgeklammert. Ich habe für all das Verständnis. Jetzt muss man doch nicht sagen, wir hätten hier eine ganz klare Front: die einen seien klar für das und die anderen für dies. Darum hat sich der Bundesrat bereiterklärt, die Annahme der Motion zu beantragen.
Jetzt zur Frage von Herrn Wicki zur Frist:
1. Sie sehen, die Frist ist auf Ende Jahr gesetzt. Das ist sehr kurz. Wir haben erklärt: Neue Studien können wir in dieser Zeit nicht mehr machen. Das begreifen Sie. Wir sind der Meinung, wir haben die Sache beieinander. Es freut mich, dass jetzt auch die Gegner finden, wir hätten genug Studien. Im Nationalrat haben die Gegner gesagt, wir hätten zu wenig. Aber hier sagen sie, wir hätten genug. Darauf stützen wir uns.
2. Wir können die Frist einhalten. Wenn Sie die Motion heute annehmen, werden wir morgen mit dem Ämterkonsultationsverfahren beginnen, in drei Wochen in den Bundesrat gehen und die Vorlage dann den Kantonen und Interessierten in die Vernehmlassung geben. Die Einschränkung ist, dass wir nur eine Vernehmlassungsfrist von zwei Monaten einräumen können. Sonst bringen wir es nicht innerhalb der Frist bis Ende Jahr hin; ich bin an gewisse Termine gebunden. Diesen zwei Monaten hat der Bundesrat noch nicht zugestimmt. Die Bundeskanzlei wird sie wahrscheinlich bemängeln, aber wenn wir das machen, werden wir bis Ende Jahr damit kommen.
Wir werden dabei, Frau Sommaruga, alle Möglichkeiten aufführen, die heute in der Landschaft "herumschwingen": nationale, internationale, regionale Erschöpfung, nur für solche Produkte, die nichtadministrierte Preise haben, nur für die Landwirtschaft usw.; es gibt noch mehr Ideen. Die werden wir alle aufführen und natürlich gewichten - das ist ja klar - und dann in die Vernehmlassung geben. Dann haben wir zwei saubere Vorlagen: Wir haben ein Patentgesetz, das umstritten sein wird - das werden Sie hier ja noch beraten -, und wir haben die Frage der Erschöpfung, die dann im nächsten Jahr wird beraten werden können. Wenn dann eine der Vorlagen scheitert, haben wir, glaube ich, auch klare Indizien, woran wir sind; für ein Land wie die Schweiz, ein Land ohne Binnenmarkt, ohne Meeranschluss, wo Forschung und Entwicklung zentral sind, wo es heute Unternehmen aus dem Ausland gibt, ist der Patentschutz wichtig und zentral. Ich denke an die ganze Biotechnologie und an die Medizintechnologie: Die hier tätigen Unternehmen forschen und entwickeln für Patente, aber nicht für Patente, welche im Eigentum eingeschränkt werden, wie sie das bei einem Systemwechsel bei der Erschöpfung eben würden. Als Gesetzgeber sind Sie ja nachher frei zu entscheiden, ob Sie diese Einschränkungen wollen oder nicht. Über Vor- und Nachteile der Erschöpfung rede ich jetzt nicht.
Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen. Die Parallelimportfrage wird immer als eine Frage genommen. Das hier betrifft nur für die patentierten Produkte und nicht alles andere, das natürlich eine viel grössere Rolle spielt. In der Migros, im Coop können Sie schauen: Zeigen Sie mir die patentierten Produkte! Gehen Sie in den Laden, und nehmen Sie diese [PAGE 176] Produkte heraus. Ich habe das an einem Samstagmorgen persönlich während drei Stunden getan, ich habe keines gefunden. Dann habe ich bei der Migros gefragt: Wo sind diese Produkte? Da haben sie gesagt: Wir wissen auch nicht, ob wir solche haben oder nicht. Das ist auch begreiflich. Denn es geht nur um patentierte Produkte. Beim Cassis-de-Dijon-Prinzip heben wir unsere Vorschriften auf, damit eben Inländer und Ausländer die gleichen Bedingungen haben; dagegen habe ich nichts. Ich habe mich auch nie dafür eingesetzt, dass man solche Bestimmungen macht.
Ich bitte Sie also, der Motion zuzustimmen. Das ist auch ein Zeichen der Klugheit.