Lexipedia

Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-03-14

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens der Mehrheit der Kommission, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, der ganz am Schluss der Beratung noch auf die Fahne gekommen ist.

Aus der Sicht der Mehrheit ist das mit Abstand der folgenreichste Minderheitsantrag, den wir zu beurteilen haben. Durch diesen Antrag - ich werde nachher noch konkreter werden - würde eine Amputation des Systems entstehen, das wir in der Verfassung beschlossen haben, nämlich eine Obergrenze und eine Untergrenze für den Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone von 66,66 Prozent bzw. 80 [PAGE 161] Prozent vorzusehen. Durch den Minderheitsantrag würde eine neue Komponente eingefügt, die den Beitrag der ressourcenstarken Kantone nicht nur an den Grundbeitrag des Bundes koppelte, sondern zusätzlich noch an eine absolute Obergrenze, die für die ressourcenstarken Kantone gesetzt würde. Das heisst mit anderen Worten: Das System wäre doppelt determiniert.

Ich habe mich bei der Verwaltung kundig gemacht, wie gross denn der Prozentsatz der heutigen Leistung der ressourcenstarken Kantone sei. Nach Auskunft der Verwaltung liegt er bei 18,5 Prozent. Sie sehen also, wie gross die Differenz bis zur Erreichung der Limite von 19 Prozent noch ist - es besteht praktisch kein Spielraum mehr.

Ich habe mir auch sagen lassen, dass ein solcher Antrag zu Beginn der Beratungen, beim NFA 1, in der Kommission diskutiert worden ist. An sich könnte man feststellen: Der Kreis schliesst sich wieder; wir haben am Schluss diesen Antrag oder einen ähnlichen Antrag - so möchte ich es sagen, weil es verschiedene Systeme gibt, um eine solche Obergrenze zu ziehen - wiederum auf dem Tisch.

Herr Kollege Schweiger hat drei Beispiele möglicher Entwicklungen genannt. Es sind mögliche Entwicklungen, das kann man nicht abstreiten. Ich nenne Ihnen aber auch ein Beispiel, und ich bitte Sie, die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Beispiele selber zu beurteilen: Ich halte es für viel wahrscheinlicher, dass sich die Diskrepanzen zwischen den Kantonen in Bezug auf den Ressourcenindex derart verändern, dass sie noch weiter auseinanderklaffen als heute, trotz NFA. Dann könnten wir bei einer solchen Obergrenze, die den Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone betrifft, nicht reagieren. Es könnte ohne Weiteres sein, dass diese neue Grenze, die hier beantragt wird, mit der Minimalvorschrift der Verfassung von zwei Dritteln des Bundesbeitrages in Konflikt gerät.

Meines Erachtens wäre es klar: In einem solchen Fall würde die Verfassung gelten. Aber dann wären wir natürlich auf dem absoluten Minimum des verfassungsmässig vorgesehenen Rahmens angelangt. Ich befürchte, dass ein solches System keine zusätzliche Flexibilität bringt, sondern die Flexibilität nimmt - was an sich logisch ist, wenn Sie eine neue Grenze ziehen.

Sollte sich dagegen eine Entwicklung ergeben, wie sie von Herrn Schweiger gezeichnet worden ist, sollte also beispielsweise die Ressourcenkraft des Kantons Zürich auf den Durchschnitt zurückfallen, hätte das zweifellos Auswirkungen auf andere Kantone wie Zug, Genf und Basel-Stadt. Der Kanton Zürich hat in diesem Land ein derartiges wirtschaftliches Gewicht, dass ein solcher ausserordentlicher Rückfall nicht von heute auf morgen eintreten könnte, dass es selbst bei 10-Prozent-Schritten Jahre dauern würde und dass ein solcher Rückfall auch Auswirkungen auf die Ausgestaltung des NFA hätte. Dass dann andere Kantone - Zug, Basel-Stadt und Genf - nicht betroffen wären, sondern gleich leistungsfähig blieben, kann ich mir nur schwer vorstellen.

Wenn ein derartiger Fall einträte, wäre es klar: Dann müsste man genau solche Notventile haben. Aber dann müsste sie der Gesetzgeber in Kenntnis der Entwicklung schaffen, weil eine ausserordentliche Situation eingetreten ist. Sie können sehr wohl versuchen, heute für jede ausserordentliche Situation ein Notventil zu schaffen. Wenn Sie das auf diesem Weg machen, heisst das aber, dass sie bei der Anpassung des Beitrages der ressourcenstarken Kantone praktisch jede Flexibilität ausschliessen. Ob Sie das tun wollen oder nicht, muss ich Ihnen überlassen. Die Kommissionsmehrheit wollte eine solche zusätzliche Oberlimite unter keinen Umständen vorsehen.

Die Kommission hat diesen Antrag ausgiebig diskutiert und ist der Meinung, im Falle einer Notsituation, die zweifellos auch Auswirkungen auf die ressourcenschwachen Kantone hätte, müsste der Gesetzgeber selbstverständlich aktiv werden. Ich glaube, solche Situationen - dass diese Fälle in dieser Konstellation eintreten, ist nicht sehr wahrscheinlich; Herr Schweiger hat in anderem Zusammenhang von "abstrusen Situationen" gesprochen - müssten zwingend den Gesetzgeber auf den Plan rufen, und er müsste das System überprüfen. Herr Kollege Schweiger hat auch gesagt, wir dürften keine Regeln beschliessen, die nicht verantwortbar seien. Damit bin ich einverstanden. Das gilt aber auch in die umgekehrte Richtung.

Wir haben in fünfzehn Jahren ein System geschaffen, das abgerundet ist, das ein Ganzes darstellt. Und bei den Minderheitanträgen, die heute diskutiert worden sind, kann man zweifellos geteilter Meinung sein. Aber wir dürfen nicht im letzten Moment noch eine Grösse einschieben, die grundlegende Auswirkungen auf das ganze Werk hat.

Deshalb bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit, diesen Antrag abzulehnen, es beim Gesamtgebäude zu belassen, wie wir es beschlossen haben. Und sollte dieses Gesamtgebäude einmal in Brand geraten, weil es eine ausserordentliche Entwicklung gibt, dann muss der Gesetzgeber als Feuerwehr antreten.

Machen Sie nicht im letzten Moment einen Schritt, der das System in vielen Bereichen so verändern würde, wie wir es nicht wollen.