Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-14
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-14
Wortprotokoll
Ich möchte die Diskussion auch nicht verlängern. Ich glaube, das Wesentliche ist auf beiden Seiten gesagt worden. Nur so viel: Ich glaube, dieser Härteausgleich war von Anfang an - auch vor der Volksabstimmung - ein Thema, das zum ganzen Finanzausgleich gehört. Man hat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern entsprechende Zusagen gemacht. Über das Existieren dieses Härteausgleichs sollte man heute gar nicht mehr diskutieren - höchstens über die Konzeption. Da muss ich einfach sagen: Dieser Härteausgleich war immer so konzipiert, dass ressourcenschwache Kantone beim Übergang zum NFA nicht bloss keine Mehrbelastung erfahren, sondern eine minimale Entlastung aufweisen sollen. Das ist das, was letztlich kritisiert wird. Ich muss Ihnen aber sagen: Das war immer so konzipiert. Wir haben das nie anders gesagt, wir setzen das jetzt nur so um. Sie finden dazu auch den Hinweis in Artikel 19 Absatz 5 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich. Dort steht: "Der Bundesrat regelt die Verteilung der Mittel unter den Kantonen nach Massgabe ihres Ressourcenpotenzials und der Ergebnisse der finanziellen Bilanz aus dem Übergang vom bisherigen zum neuen Finanzausgleichssystem." Es geht sogar noch weiter; der Artikel sagt weiter aus: Wir müssen vorgängig die Kantone zu dieser Sache anhören. Wir können diesen Härteausgleich also nicht einmal ganz in eigener Regie festlegen.
Ich glaube, die Vorbereitungen sind von Anfang an klar so durchgezogen worden. Ich bitte Sie, im Sinne der Mehrheit der Kommission und des Entwurfes des Bundesrates zu entscheiden.