Schwaller Urs · Ständerat · 2007-03-14
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Durch die Aufgabenentflechtung und den Wegfall des heute geltenden Finanzausgleichs werden vor allem die ressourcenschwachen Kantone sehr stark belastet, weil die Finanzkraftzuschläge wegfallen. Die ressourcenstarken Kantone werden durch den Wegfall des heutigen Finanzausgleichs eher entlastet. Soll nun anstelle einer finanziellen Nettoentlastung aller ressourcenschwachen Kantone nur noch die Verhinderung einer Mehrbelastung als Zielgrösse festgelegt werden, so, wie das die Antragsteller verlangen, so steht dies klar im Widerspruch zu den Voraussetzungen, von denen die bereits in der ersten Botschaft enthaltene Globalbilanz wie auch allen bisherigen Aktualisierungen derselben ausgegangen waren. Ich muss dies ein drittes Mal in Erinnerung rufen und bin Herrn Bundesrat Merz und all jenen Kolleginnen und Kollegen dankbar, die bereits darauf hingewiesen haben.
Diese Voraussetzung war klar so formuliert, dass alle ressourcenschwachen Kantone beim Systemwechsel eine vom Ressourcenindex abhängige Mindestentlastung erhalten sollten; es war nie die Rede davon, die Kantone bloss auf null zu stellen. An dieser Prämisse ist denn auch festzuhalten. Kommt hinzu, dass mit dem Entscheid, für die Berechnung des Härteausgleichs von einer über die gesamte Laufzeit gemittelten Gewinnausschüttung der Nationalbank von nur 1,1 Milliarden Franken auszugehen, die finanziellen Auswirkungen im Zeitpunkt des Systemwechsels meines Erachtens klar unterschätzt werden. Zumindest bis 2013 beträgt die gesicherte Ausschüttung ja 1,6 Milliarden Franken, und ich gehe davon aus, dass der Betrag sich auch anschliessend auf dieser Höhe halten wird. Meines Erachtens haben die ressourcenschwachen Kantone in dieser Frage zumindest suboptimal verhandelt. Tatsache ist, dass mit dem zugrundegelegten gemittelten Betrag von 1,1 Milliarden Franken für die ressourcenschwachen Kantone in den ersten Jahren ein zu tiefer Härteausgleich resultiert. Dies ist in unserem Entscheid heute Morgen ganz sicher zu bedenken.
Eine letzte Bemerkung zu dieser Frage: Es wird nun so getan - Kollege Stähelin hat auch darauf hingewiesen -, als ob der Härteausgleich der einzige Schönheitsfehler im System sei. Auch der geografisch-topografische und der soziodemografische Ausgleich sind aber eine Art von Härteausgleich. Hier stelle ich fest - und danke Bundesrat Merz für die heute Morgen gegebene Präzisierung -: Es gibt einen einzigen Geberkanton, der ohne Ausgleich ist - nur einen einzigen! -, und das ist Baselland. Alle anderen Kantone erhalten aus einem oder beiden Ausgleichgefässen ebenfalls Beiträge, um das System stimmig zu machen.
Ich bitte Sie deshalb ebenfalls, den Minderheitsantrag abzulehnen.