Schwaller Urs · Ständerat · 2007-03-14
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Das System des NFA ist auf einem vertikalen Ressourcenausgleich Bund/Kantone und auf einem horizontalen Ressourcenausgleich Kantone/Kantone aufgebaut. Zu Beginn der Arbeiten unter den Kantonen und über viele Jahre hinweg wurde in der Projektorganisation davon ausgegangen, dass die beiden Ausgleiche dieselbe Höhe haben sollen. Die entsprechenden Diskussionen und Verhandlungen wurden unter den Kantonsregierungen immer sehr offen und konstruktiv geführt. Alle Beteiligten waren sich einig, dass sich in einem föderalen Staat wie dem unseren - mit 26 Kantonen, mit geografisch bevorzugten und benachteiligten Regionen -, dass sich unter diesen Voraussetzungen nicht alle Probleme nur mit dem Rechenschieber und nur mit Blick auf die letzte Kolonne der Gesamtbilanz lösen lassen.
Wenn sich die Kantone über all die vielen Jahre gemeinsamer Arbeit noch gefunden haben, so haben dann im Jahre 2003 die Räte insofern eine erste Korrektur nach unten angebracht, als sie entschieden haben, die Bandbreite der von den ressourcenstarken Kantonen zu erbringenden Beiträge auf maximal 80 Prozent des Bundesbeitrages abzusenken. Der Bundesrat hat dann innerhalb der Bandbreite - und dies bereits in der ersten Botschaft - die Beiträge der ressourcenstarken Kantone auf 70 Prozent festgesetzt bzw. abgesenkt.
Auch dies scheint nun aber immer noch nicht genug zu sein: Mit den Minderheitsanträgen wird heute von den Vertretern der ressourcenstarken Kantone ein drittes Mal nachgesetzt. Sollte einer der Minderheitsanträge durchgehen, käme unser Rat klar unter die 70-Prozent-Grenze, die in allen Dokumenten - gerade auch vor der Volksabstimmung im Jahre 2004 - Grundlage für die Globalbilanz für die einzelnen Kantone und für deren Stimmbürger gewesen ist. Damit wird ohne Not Vertrauen in Abstimmungsunterlagen, Vertrauen in eine Volksabstimmung verletzt. Das ist das eine. Noch viel schwerer wiegt aber in meinen Augen, dass mit einem weiteren Absenken des Beitrages der ressourcenstarken Kantone bei verschiedenen Kantonen die Mindestausstattung von 85 Prozent nicht mehr erreicht wird.
Das ist rechnerisch ausgewiesen. Die Mindestausstattung von 85 Prozent wäre nur möglich, wenn der vertikale Bundesbeitrag entsprechend hochgefahren oder der Härteausgleich anders ausgestaltet würde. Beides wird kaum angehen beziehungsweise weder beim Bundesrat noch in den Räten eine Mehrheit finden. Auf der Strecke blieben alsdann die ressourcenschwachen Kantone und deren Bewohner, die auf die Ziele, auch der Verfassungsabstimmung, gesetzt haben.
Es geht mir nicht darum, die ressourcenstarken Kantone übermässig in die Pflicht zu nehmen. Hingegen sollen sie ihren angemessenen Beitrag an die Mindestausstattung der anderen Kantone leisten. Das war bis heute unter den Kantonen auch nicht bestritten. 70 Prozent aber sind angemessen. Wie die Kantone ihren Beitrag finanzieren, liegt in der Kompetenz jedes einzelnen Geberkantons. So, wie ich die finanzielle Situation dieser Kantone kenne und auch ihre Möglichkeiten nach den grösstenteils noch nicht publizierten Jahresabschlüssen 2006 abschätze, wird es in keinem ressourcenstarken Kanton notwendig sein, auch nur einen einzigen Steuerfranken zusätzlich zu erheben oder die Steuern um einen Punkt zu erhöhen. Es besteht somit auch keine Gefahr der Beeinträchtigung der internationalen Konkurrenzfähigkeit dieser Kantone, die im Übrigen in sehr vielen anderen Bereichen und auch im Finanzausgleich bei vertikalen Finanzflüssen zum Zuge kommen. Wir werden sicher im Zusammenhang mit dem Härteausgleich darauf zu sprechen kommen.
Ich bitte Sie deshalb, bei den 70 Prozent zu bleiben.