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Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-03-14

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

Ich hoffe, die Diskussion wieder auf die Frage zurückführen zu können, die wir hier zu entscheiden haben. Es geht darum, einen Entscheid zu fällen, wie die beiden Ausgleichsgefässe bestückt werden sollen.

Zum Ersten: Aufgrund des Votums von Herrn Béguelin muss ich noch einmal den Grundsatz in Erinnerung rufen, dem diese beiden Artikel folgen; offenbar ist es mir in meinem ersten Votum nicht gelungen darzustellen, worum es hier effektiv geht. Es geht nicht darum - und da wende ich mich auch an Frau Fetz -, dass der Bund regionale Lasten auszugleichen hat, wenn das nicht innerhalb des Kantons geschieht, sondern es geht darum, dass der Bund über diese beiden Töpfe Lasten ausgleicht, die für den betreffenden Kanton als übermässig zu betrachten sind - als übermässig!

Es sagt niemand, dass der Kanton Waadt nicht Gebiete hat, die über der entsprechenden Höhenlimite liegen. Aber entscheidend ist beim demografisch-topografischen Ausgleich nicht diese Frage, sondern entscheidend ist die Frage, ob die daraus entstehenden Lasten für den Kanton Waadt tragbar sind oder nicht, also übermässig oder nicht übermässig sind. Wenn sie übermässig für den ganzen Kanton Waadt sind und nicht nur für das Gebiet, das betroffen ist, dann kommt der entsprechende Lastenausgleich zum Tragen. Nicht jeder Kanton, der soziodemografische oder demografisch-topografische Lasten zu verzeichnen hat, hat auch Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich. Dieser Ausgleich erfolgt vielmehr nur dann, wenn die Lasten übermässig sind. Ich bitte Sie, diesen Grundsatz zu beachten. Das erleichtert die Aufgabe insofern, als nicht die Situation eines Kantons im Einzelnen massgebend ist, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen ist.

Zum Zweiten: Ich bin Herrn Kollege Stähelin sehr dankbar, dass er auf Folgendes hingewiesen hat: Es geht nicht um "manipuler les chiffres" - und ich würde noch anfügen: nicht um "tromper le peuple". Ich glaube, das sind Ausdrücke, die durchaus sehr gefährlich wirken können. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass bei der Abstimmung vom 28. November 2004 ganz klar war, dass es sich um eine Beurteilung handelte, die aufgrund der damals bekannten Daten vorgenommen wurde, und dass es selbstverständlich Veränderungen nach oben und nach unten bis zu dem Zeitpunkt geben wird, in dem das Ganze in Kraft tritt. Sonst hätten wir ja alles einfrieren müssen. Wir haben die gleiche Situation, wie sie gestern von Kollege Lombardi erwähnt wurde: Damals sind wir von einem Stand ausgegangen im Bewusstsein, dass sich die Situation verändern wird. Bei gewissen Kantonen ist sie positiver geworden. Und da muss ich halt noch einmal sagen: Ich gratuliere dem Kanton Tessin, dass er es geschafft hat - auch wenn Kollege Marty die makroökonomischen Faktoren in Zweifel gezogen hat.

Aus dem Kanton Tessin hat sich in dieser Hinsicht übrigens niemand bei der Kommission gemeldet, niemand. Es gab nur Eingaben im Zusammenhang mit der Grenzgängerfrage. Diese hat die Kommission beantwortet. Bezüglich Kanton Waadt möchte ich noch annehmen, dass kaum ein Kanton im Zusammenhang mit dem Projekt NFA derart privilegiert ist wie dieser Kanton, ist er doch durch seinen Finanzdirektor unmittelbar im wichtigsten Organ, im Steuerorgan, vertreten. Der Kanton Waadt sass also an der Quelle der Informationen, wo er noch heute sitzt - das möchte ich festgehalten haben.

Madame Saudan hat die Lasten der Städte aufgezählt; ich will darauf verzichten, die Lasten der Rand- und Berggebiete aufzuzählen, das wäre nur ein Pingpong. Ich glaube aber, dass mit der Rückführung auf den Grundsatz, übermässige Lasten abzugelten, die Sache auf den Punkt gebracht worden ist.

Frau Heberlein hat gesagt, 50/50 sei ein politischer Entscheid. Da widerspreche ich nicht: 50/50 ist unter Einbezug all dessen, was von meinen Vorrednern noch erwähnt worden ist, in der Tat ein politischer Entscheid! 50/50 ist ein politischer Entscheid, wobei niemand fordern kann, dass die politischen Entscheidungsorgane ein Gutachten einfach zu befolgen haben. Es ist Aufgabe der politischen Organe, dieses Gutachten zu würdigen, zu werten und im Nachgang die politischen Entscheidungen zu treffen. Ob diese Abgrenzung 28/72 gemäss Gutachten richtig ist, das lasse ich ausdrücklich offen - das kann ich nicht beurteilen. Wir haben einen politischen Entscheid zu fällen.

Zum Schluss möchte ich einfach noch - für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht in der Kommission sind und dieses Papier vielleicht nicht kennen - ein paar konkrete Zahlen nennen, damit man auch sieht, was für Verschiebungen sich ergäben; immer im Hinterkopf behaltend, dass ein wesentlicher Teil über den Härteausgleich ausgeglichen werden müsste, der dann teilweise wieder durch die Kantone nach Bevölkerungszahl zu bestücken ist. Ich nenne ein paar Kantone: Der Kanton Zürich bekäme infolge der beiden Minderheitsanträge Saudan 20 Millionen Franken mehr, der Kanton Uri 2 Millionen weniger, der Kanton Basel-Stadt 9 Millionen mehr, der Kanton Appenzell-Ausserrhoden 4 Millionen weniger, der Kanton Appenzell-Innerrhoden 1,5 Millionen weniger, der Kanton Graubünden 26 Millionen weniger, der Kanton Wallis 14 Millionen weniger, und der Kanton Genf bekäme 20 Millionen mehr. Sie sehen die Grössenordnungen der Verschiebungen, die sich aus dem Minderheitsantrag ergeben. Namentlich bei den Kantonen Wallis und Graubünden müsste der Härteausgleich zum Tragen kommen, finanziert zu zwei Dritteln durch den Bund und zu einem Drittel durch den Kanton. Das ist die Ausgangslage.

Jetzt bitte ich Sie, Ihre Entscheidung zu treffen und bei dieser Entscheidung zu berücksichtigen, dass sich die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat hier meines Erachtens auf dem richtigen Weg befinden.