Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-14
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-14
Wortprotokoll
Eigentlich müsste man mit den letzten Sätzen des Kommissionssprechers die [PAGE 155] Diskussion abschliessen. Ich unterstreiche sie voll und ganz und hatte auch im Sinn, die Zahlen vorzulesen, die er Ihnen jetzt präsentiert hat.
Ich möchte jedoch noch zwei, drei kurze Bemerkungen zum Votum von Frau Saudan machen. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, diese beiden Lastenausgleiche mit je 341 Millionen - also 50 zu 50 - zu dotieren, natürlich im Wissen, dass andere Möglichkeiten bestehen. Aber sie wären nicht gerechter. Das hängt damit zusammen - Herr Stähelin hat sich eigentlich sehr vertieft damit befasst -, dass es in jedem Fall Annahmen braucht. Es gibt Annahmen, die unter statistischem Gesichtspunkt einfach zu treffen sind, weil die unverdächtigen und mathematisch gesicherten Zahlen da sind; und es gibt Annahmen, die zu treffen halt einfach etwas schwerer fällt. Wenn Sie einen Begriff wie "Armut" haben und ihn nach der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) für Zürich und für das Land definieren, so ist es nicht ganz dasselbe: Sie können Armut letztlich nicht in Zahlen fassen, Sie müssen Annahmen treffen. Selbst topografische Annahmen bezüglich der Höhe über Meer - ob man jetzt 800 oder 900 Meter nimmt - sind natürlich eine Beurteilungsfrage. Solche Annahmen müssen Sie aber auch andernorts treffen. Denken Sie an die Landwirtschaftspolitik: Gewisse Subventionen sind davon abhängig, in welcher Höhe jemand einen Bauernbetrieb unterhält. Auch in der Raumplanung gibt es Annahmen, die man einfach treffen muss, und wir konnten und wollten nicht daran vorbeisehen.
Damit wird auch teilweise die Frage von Herrn Béguelin beantwortet, der mit Recht gesagt hat, dass der Kanton Waadt, von den Annahmen her gesehen, praktisch nicht existiere: Es ist so! Er ist, wenn man von diesen Indikatoren ausgeht, bei diesen Annahmen natürlich überall praktisch an der Grenze. Wenn man bei der Siedlungshöhe 100 Prozent nimmt, liegen Sie bei 93, bei der Steilheit des Geländes liegen Sie bei 85, bei der Siedlungsstruktur bei 97 und in der Bevölkerungsdichte bei über 80 Prozent: Sie sind in der Tat überall an den Grenzen der Annahmen, die man treffen musste. Wenn man z. B. beim topografischen Lastenausgleich den Referenzwert um 100 Meter erhöhen würde, sähe die Situation für Ihren Kanton anders aus. Aber wenn Sie das Abstimmungsbüchlein anschauen, das wir den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im November 2004 unterbreitet haben, dann sehen Sie dort auf Seite 9, wo die Wirkung des Ressourcenausgleichs, der Index vor und nach dem Ausgleich, dargestellt wurde, dass der Kanton Waadt schon dort genau auf der Mitte liegt. Es zeigte sich, dass die Abweichungen gering sein würden.
Es hat in Bezug auf den Kanton Waadt andere Abweichungen gegeben. Wir haben uns dann im Anschluss an die Globalbilanz mit den Regierungen dieses Kantons und der anderen Kantone der Romandie getroffen und uns mit ihnen über diese Unterschiede unterhalten. Wir haben ihnen dargelegt, welches die Hintergründe sind. Es gibt andere Kantone, die keinen geografisch-topografischen Lastenausgleich bekommen: die Kantone Zürich, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Schaffhausen und Genf. Oder umgekehrt gesagt: 18 Kantone, die mehr oder weniger Gebirgslandschaften haben, sind in diesem Ausgleich drin.
Nun hat man auf der anderen Seite die Finanzflüsse zu den Annahmen nicht dazugezählt; darauf ist von Herrn Brändli hingewiesen worden, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Das hätte man durchaus machen können. Man hätte sagen können: Gewisse Agglomerationen profitieren davon, dass der Bund via Post, SBB, Beschaffung, Logistik usw. dazu beiträgt, dass diese Kantone volkswirtschaftlichen Nutzen ziehen. Das hat man nicht gemacht; es wurde draussen gelassen. Auch nicht einbezogen hat man den interkantonalen Finanz- und Lastenausgleich beziehungsweise die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich, die ja im Gesetz geregelt ist. Das hat man bewusst weggelassen.
Nun noch ein Wort zu Frau Fetz: Sie haben gesagt, die Ecoplan-Studie sei gewissermassen wie ein Wirkungsbericht. Diese Einschätzung kann ich gar nicht teilen, sondern das ist eine Planungsannahme, die man so, aber auch anders treffen könnte. Ich bezweifle die Seriosität dieses Plans und dieses Projektes in keiner Weise. Ich sage nur: Es wären durchaus auch andere Annahmen möglich gewesen - wie wir sie getroffen haben. Jetzt komme ich zum Entscheidenden, zu Ihrer Frage: In Artikel 18 FiLaG steht ausdrücklich, dass der Bundesrat nach vier Jahren dann einen Wirkungsnachweis erbringen, einen Wirksamkeitsbericht erstellen muss, der sich übrigens auch oder gerade auf diesen Bereich bezieht. Dann werden wir sehen, ob diese 50/50 noch haltbar sind oder ob sie zur Diskussion stehen, ob sie angepasst werden müssen.
Wir sind der Überzeugung, dass wir uns mit diesen Kriterien lange genug und vertieft auseinandergesetzt haben, dass diese Lösung hier auch in Anlehnung an das, was Herr Schiesser bei seinem ersten Votum gesagt hat, als er noch auf den Berggebietsindex Bezug nahm, richtig und vertretbar ist.
Ich ersuche Sie in diesem Sinne, der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Bundesrat zu folgen.