Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-15
Wortprotokoll
Die Kommission hatte das nicht diskutiert, aber ich nehme an, dass das eine weise Voraussehung ist, die Sie zu diesem Artikel haben. Es ist so, dass diese Gebühr - wie sie zur Anwendung gelangt - für Neubauten und wesentliche Investitionen grundsätzlich eine einmalige ist. Es ist aber auch so, dass wir bis heute in der Verordnung eine zehnjährige Frist für diese Bewilligung haben. Ich kann Ihnen hier zu Protokoll geben, dass wir - wie für die Lebensmittelbetriebe - auch für diese Schlachtbetriebe eine Verordnungsänderung beantragen und diese Befristung aufheben werden; es muss nur noch der Gesamtbundesrat dieser Verordnungsänderung im Nachgang zur Gesetzesrevision zustimmen, und dann ist auch diese Problematik erledigt.
Ich werde also so Antrag stellen.