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Frick Bruno · Ständerat · 2007-03-15

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Herr Büttiker wird mit erleichterter Seele zu seinen Kollegen des Fleischhandels und der Tierwirtschaft zurückkehren. Diese Bestimmung in Buchstabe e hat nichts mit EU-Recht zu tun. Es geht nur um die Frage, wie weit der Verursacher in der Schweiz Bewilligungsgebühren für neue Betriebe selber tragen soll. Es ist ein Grundsatz in unserem Staat, dass gebührenpflichtig ist, wer eine behördliche Bewilligung für Bauten oder die Inbetriebnahme von Anlagen erhält. Nur darum geht es.

Von welchen Zahlen sprechen wir? Ich habe es erwähnt: Es gibt heute noch etwa 900 Schlachtbetriebe. Die Zahl ist rückläufig. Neue Anlagen sind selten. Wenn es um neue Anlagen geht, sind es teilweise recht grosse. Dort aber soll der Betreiber der Anlage auch die entsprechende Betriebsbewilligung selber finanzieren, wie es bei Baubewilligungen üblich ist. Es geht bei Grossbetrieben um mehrere Tausend, bei Kleinbetrieben um wenige Hundert Franken.

Nun ist aber - so habe ich ihn verstanden - die Sorge von Herrn Büttiker eigentlich eine andere. Dass der Betreiber für die Bewilligung etwas bezahlt, leuchtet ein. Aber in diesem Metier werden Bewilligungen meist nur auf Zeit ausgesprochen. Er fragt sich, ob nochmals der volle Betrag anfällt, [PAGE 208] wenn eine zehnjährige Bewilligung ausläuft. Ich glaube, dass die Auffassung des Gesetzes eine andere ist. Es geht hier nur um neue Anlagen. Neu ist eine Anlage, wenn sie erstmalig gebaut, wenn sie wesentlich umgebaut oder wesentlich erweitert wird. Dann handelt es sich um eine Anlage, die als neue unter Buchstabe e fällt. Dann nämlich fällt der Aufwand der Behörden an, die für die Bewilligung die ganze Konzeption der Anlage und die Tauglichkeit überprüfen müssen. Dort, wo es nur um eine Weiterführung geht, also um eine blosse Verlängerung der Bewilligung, weil sie ausgelaufen ist, vertreten wir die Auffassung, dass eine Gebühr nicht geschuldet ist, weil auch der entsprechende Aufwand der Behörden nicht oder nur sehr beschränkt anfällt.

In diesem Sinne darf ich Herrn Büttiker beruhigen: Es geht zusammengefasst nur um neue Anlagen oder wesentliche Erweiterungen und grundlegende Umbauten. Dort soll die Gebühr vom Verursacher getragen werden, aber das wird eine massvolle Gebühr sein. Ich hoffe, er könne sich den Auffassungen der Kommission anschliessen. Ich hoffe auch, dass die Kommission nicht in Widerspruch zur Auffassung der Departementsvorsteherin ist.