Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-15
Wortprotokoll
Zuerst zum Antrag Büttiker: Es ist so, dass Herr Wicki diese Frage bereits in der Kommission aufgeworfen hat, und wir haben das noch einmal anhand dieser EU-Richtlinie geprüft und auch nochmals die Auslegung derselben konsultiert. Es ist effektiv so, dass die Auskunft unserer Juristen in der Kommission falsch war. Ich kann mich also hier diesem Antrag anschliessen. Wenn wir mit Litera a bei Schlachtanlagen die Gebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung haben, dann braucht es keine zusätzliche Gebühr für die Kontrolle mehr. Das ist unseres Erachtens so auch mit der EU-Richtlinie kompatibel. Somit würde sich bei Litera abis diese Gebühr auf die Kontrolle von Zerlegebetrieben beschränken; somit kann ich diesen Antrag Büttiker zu Litera abis unterstützen.
Nun noch zu den Kosten, die Herr Leuenberger angesprochen hat: Auch mit dem Wegfall der Gebühr für die Kontrolle der Schlachtanlagen ist es so, dass für die Kantone diese Kosten erträglich sein sollten. Wir gehen davon aus, dass die Inspektion von Schlachtanlagen alle ein bis drei Jahre stattfinden muss; das steht im Ermessen der Kantone. Aber das wäre als Kontrolle genügend und somit aus unserer Sicht von den Kosten her sicher vertretbar. Herr Büttiker erwähnt aber in seinem Antrag noch Litera e; ich weiss nicht, ob er das noch separat begründet. Aus meiner Sicht sage ich einfach, dass ich hier nicht zustimmen könnte, weil wir dann effektiv die Kostenlosigkeit hätten. Wenn eine staatliche Leistung verlangt wird, dann muss eben grundsätzlich eine Gebühr bezahlt werden.
Vielleicht sind Sie jetzt dank Ihres Teilerfolges bereits so motiviert, dass Sie den Antrag zu Buchstabe e zurückziehen können.