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Büttiker Rolf · Ständerat · 2007-03-15

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Entschuldigung, dass ich Sie zur Mittagszeit, wo man eigentlich Fleisch essen sollte, doch jetzt im Gottesdienst noch etwas stören muss, denn zu den Vorlagen 5 und 6 sind doch einige grundsätzliche Anmerkungen anzubringen, und zwar in Bezug auf die ganze Gebührengeschichte; ich werde mich nachher bei den Anträgen etwas kürzer halten.

Ich meine, wir sollten auch zu dieser Mittagszeit den Gebühren die gebührende Aufmerksamkeit schenken, weil der Bundesrat, Frau Bundesrätin, etwas zu weit gegangen ist. Man sollte grundsätzlich zwei Punkte festhalten: Erstens war es immer so, dass die Lebensmittelkontrolle eigentlich gebührenfrei ist, und zweitens müssen die Tiere lebensmitteltauglich in den Schlachthof gelangen.

Zum ersten Punkt: Die Lebensmittelkontrolle bei der Fleischgewinnung macht eine Ausnahme von der Gebührenfreiheit. Dies ist diskutabel, war aber schon immer Praxis. Der Bundesrat will nun die Gebührenpflichten unter Hinweis auf die EU-Kompatibilität ausweiten. Ich danke der WAK ausdrücklich, dass der Fehler wenigstens teilweise bereits eingedämmt bzw. ein wenig korrigiert wurde und die Verwaltung hier gemäss Angaben mitgemacht hat. Aber man muss klar festhalten: Wir muten den Schweizer Betrieben immer noch mehr Gebühren zu, als es die EU ihren Mitgliedländern vorschreibt. Wenn man in die Zukunft schaut, kann das sicher nicht richtig sein.

Ich verweise Sie auf Artikel 45 des Lebensmittelgesetzes. Dort sehen Sie, dass die Schlachttieruntersuchung, also die Kontrolle des Tieres vor der Schlachtung, in der Schweiz gebührenpflichtig ist. Alle Dokumente der EU zeigen, dass das in der EU eben nicht so ist. In der EU ist die Untersuchung des Fleisches gebührenpflichtig, nicht aber die Kontrolle des Schlachtbetriebes, wie sie nun in der Schweiz eingeführt werden soll. In diesem Artikel sehen Sie ebenfalls, dass die Gebührenpflicht für das Bewilligungsverfahren eine total schweizerische Spezialität ist; sie hat überhaupt nichts mit der Harmonisierung mit der EU zu tun. Die Harmonisierung unserer Vorschriften mit denjenigen der EU ist richtig und wichtig; die Fleischbranche hat diesbezüglich bereits einen grossen Effort gemacht. Wir dürfen aber unseren Unternehmern nicht mehr anlasten als unbedingt nötig ist; dies gilt insbesondere auch in der Gebührenfrage. Darum habe ich auch bereits beim Eintreten das Wort ergriffen: Wenn Sie jetzt die ganze Geschichte anschauen, so geht der Bundesrat bei der Kontrolle eindeutig über das hinaus, was in der EU gilt.

Bezüglich der Bewilligung stellt sich die Frage, wie das ist, wenn eine Bewilligung ausläuft, wenn neue Vorschriften kommen. Vor allem die Praktiker haben Angst, dass - wenn sich etwas verändert - jedes Mal eine bereits vorhandene Bewilligung erneuert werden muss, und dass das sehr viele Kosten mit sich bringt. Dann haben wir noch eine Schlachtabgabe im Tierseuchengesetz, womit der Tatbestand ausgeweitet wird. Ich meine, wenn man einerseits drei Gebühren - zum Teil über das EU-Ziel hinaus - erhebt und andererseits Gebühren verlangt, die die EU nicht kennt, wenn man den Tatbestand in drei Fällen ausweitet, so ist das etwas viel und kann so von der Branche nicht akzeptiert werden; das macht uns auch ein bisschen Angst.

In diesem Sinne habe ich mir erlaubt, zu Artikel 45 Anträge zu stellen. Beim Tierseuchengesetz haben wir darauf verzichtet, weil wir die Sache nicht weiter komplizieren wollen und auch einsehen, dass gewisse Gebühren notwendig sind. Wenn man aber das Ganze anschaut, können wir alles so nicht akzeptieren. Frau Bundesrätin, es ist ja schön, etwas Gutes zu essen; zum guten Essen gehört das Fleisch dazu; wir sollten im Leben nicht alles, was schön ist, auch noch zusätzlich mit Gebühren belasten. Im Übrigen ist es ja so, dass die Schweiz langsam zu einem "Hochgebührenland" wird, wo alles und jedes mit Gebühren belastet ist und die Menschen sich zu fragen beginnen, wofür sie denn eigentlich noch die Steuern bezahlen.

Ich bin natürlich für Eintreten, und ich bin Ihnen dankbar, Frau Bundesrätin, wenn wir bei diesen Punkten gemeinsam - so möchte ich sagen - eine Lösung finden, die für alle tragbar ist.

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