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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-12-07

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-12-07

Wortprotokoll

Heute stehen wir in einer Phase der Gesetzgebung, in der es darum geht, in Bezug auf die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs die noch bestehenden Differenzen zu bereinigen. Unser Ziel muss es dabei sein, eine unserer Gesellschaft würdige Regelung zu finden.

Der Ständerat hat in der Herbstsession der vom Nationalrat vorgeschlagenen Fristenregelung grundsätzlich zugestimmt, sie aber mit Schutzbestimmungen für das werdende Leben ergänzt.

Wie Sie wissen, befürwortet auch der Bundesrat eine Regelung, welche die Verantwortung bzw. den Entscheid für einen Schwangerschaftsabbruch bei der schwangeren Frau belässt. Er bevorzugt aber eine Lösung, bei der die Schutzpflicht des Staates für das werdende Leben noch stärker zum Tragen kommt. Die vom Ständerat vorgesehene Beratung durch die Ärztin oder den Arzt ist für den Bundesrat zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Beratung reicht aber nicht aus, weil dabei vor allem medizinische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. Bei diesem Modell fehlt eine umfassende Beratung, wie sie von einer unabhängigen, aussenstehenden Beratungsstelle angeboten werden könnte. Bei der Beratung geht es auch darum, weitere ungewollte Schwangerschaften zu verhindern.

Es stehen noch zwei Fragen im Raum, jene von Frau Gonseth und jene von Herrn Baumann.

Frau Gonseth hat die Frage gestellt, wie denn die Frau das Verlangen schriftlich zum Ausdruck bringen solle; ob man sich da ein Formular oder etwas anderes vorstelle! Diese Frage kann ich Ihnen heute nicht abschliessend beantworten. Ich kann nicht sagen, ob ein Formular sinnvoll ist oder ob man einen anderen Weg gehen will. Ich glaube, dass diese Frage auch mit Fachleuten aus der Praxis besprochen werden müsste.

Herr Baumann hat die Frage aufgeworfen, was nach einem Schwangerschaftsabbruch mit den Embryos passiert. Diese werden der Erde zurückgegeben. Ich weiss von einem Spital, dass dort eine würdige Bestattung stattfindet; wie das generell in der Schweiz gehandhabt wird, kann ich Ihnen nicht sagen.

Ich möchte nicht auf alle Anträge eingehen. Zum Antrag Haering betreffend den Begriff der Notlage möchte ich aber noch kurz Stellung nehmen. Frau Haering möchte den Passus belassen, wonach die Frau sich auf eine Notlage berufen muss. Mit der Mehrheit Ihrer Kommission beantrage ich Ihnen aber die Streichung dieses Passus, da dessen Bedeutung unklar ist; darauf habe ich bereits im Ständerat hingewiesen. Das Erfordernis einer Notlage würde vermutlich auf eine blosse schriftliche Erklärung der Frau reduziert und damit zu einem rein formellen Erfordernis. Das wäre aber keine gute Gesetzgebung.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Haering abzulehnen.

Der Bundesrat würde sich wünschen, dass das Modell der Minderheit Ihrer Kommission realisiert wird. Er ist der Überzeugung, dass viele Bürgerinnen und Bürger zu einer solchen Regelung Ja sagen könnten, zu einer Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau, aber auch die Sorge ernst nimmt, dass in unserer Gesellschaft über das Leben - sowohl über seinen Anfang wie auch über sein Ende - vorschnell und unüberlegt entschieden würde.

Abschliessend möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen: Der Bundesrat hat immer betont, dass er in dieser Frage Handlungsbedarf sieht und dass es eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs braucht.