Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-15
Wortprotokoll
Auch wenn kritische Voten gefallen sind, danke ich für die Anträge, auf diese Vorlage wenigstens einzutreten. Ich bin mit meinen Massstäben bei dieser Agrarvorlage von Debatte zu Debatte langsam bescheidener geworden, deshalb danke ich bereits dafür.
Was wollen wir mit dieser Vorlage? Es ist gesagt worden: Ein Hauptziel der "AP 2011" ist ja effektiv, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Hier haben wir uns auch mit dem Boden- und Pachtrecht zu beschäftigen. Was hat das BGBB von 1994 wirklich gebracht? Wo funktioniert es, und wo gibt es Handlungsbedarf? Ich stelle klar fest, dass die Kernelemente dieses Gesetzes, die effektiv Errungenschaften sind und die nach wie vor im Zweckartikel des BGBB beschrieben werden - nämlich das Prinzip der Selbstbewirtschaftung und das Ertragswertprinzip -, nicht angetastet werden. Diese bleiben mit der jetzigen Revision erhalten, und das sind die Kernelemente, die im Zweckartikel, Artikel 1, effektiv auch so vorgegeben werden.
Wir brauchen aber auch hier eine Unterstützung für den Strukturwandel. Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat eine Erhöhung der Betriebsgrössengrenze für landwirtschaftliches Gewerbe vor. Ein Teil der Betriebe unterhalb der neuen Grenze wird nicht mehr in der Familie übernommen werden. Ihr Land wird anderen zum Kauf und damit zum Wachstum zur Verfügung stehen. Ausserdem kann das Recht, kleinere Betriebe zum Ertragswert übernehmen zu können, zu Ungerechtigkeiten führen. Diesbezüglich sind daher die Grössenordnungen zu beachten. Beispielsweise erreicht ein Gemüsebaubetrieb bereits mit etwa vier Hektaren, ein Milchwirtschaftsbetrieb mit elf Hektaren die vorgeschlagene Betriebsgrössengrenze von 1,25 Standardarbeitskräften. Das Limit von 1,25 ist also je nach Betriebsart sehr schnell erreicht. Deshalb meinen wir, die Erhöhung dieser Grenze bringe eben mehr Mobilität, unterstütze den Strukturwandel, und das ist sinnvoll.
Es handelt sich um eine Änderung der Regelung für den Generationenwechsel. Der Strukturwandel könnte auch mit einer Erhöhung der unteren Limite für die Direktzahlungen von 0,25 Standardarbeitskräften gefördert werden. Ich will das aber nicht, weil damit den Bauernfamilien mitten im aktiven Erwerbsleben plötzlich die Direktzahlungen weggenommen würden. Deshalb wollen wir nicht diese untere Grenze erhöhen.
Es wurde gesagt und kritisiert, dass wir Ihnen jetzt auch bei Belastungs- und Preisobergrenzen unsinnige Vorschläge unterbreiten. Herr Bürgi hat zu Recht auf den grundsätzlichen Auftrag des BGBB hingewiesen, auch übersetzte Preise zu bekämpfen. Das war in den Achtziger- und auch noch Anfang der Neunzigerjahre ein Problem; dieses ist aber in der heutigen Situation weitgehend gelöst. Selbstverständlich hat das BGBB einen wichtigen Anteil daran, aber der wichtigste Faktor war natürlich die Einschränkung der Zahl der möglichen Käufer durch das Selbstbewirtschafterprinzip. Das ist der wirksamste Hebel, den wir haben; wir setzen dieses Prinzip ja fort. Der zweite Hebel war zweifelsfrei das Prinzip des Ertragswerts, der weit unter dem Verkehrswert liegt; er führt auch bereits zu einer Preisgrenze. Wir stellen uns jetzt die Frage - das werden wir in der Detailberatung lösen müssen -: Braucht es neben diesen beiden Einschränkungen noch ein zusätzliches Hindernis, oder sogar zwei? Braucht es zusätzlich noch die Preisobergrenze und die Begrenzung der Belastungen mit Grundpfandrechten?
Wir haben im Privatrecht, wenn Sie selber Land kaufen wollen, gar keine Grenzen - gar keine! Wir haben im Bereich des Gewerbes, wo das Land auch wichtig ist, damit Wachstum erreicht werden kann, gar keine Grenzen. Ich frage Sie: Weshalb sagen Sie den Bäuerinnen und Bauern: "Ihr [PAGE 183] braucht nicht nur zwei Grenzen, ihr braucht vier Grenzen. Ihr seid zwar alle Unternehmer, aber in diesem Bereich müssen wir euch doch so sehr schützen. Ihr könnt nicht dem freien Markt ausgesetzt sein wie andere Unternehmer."? Das müssen Sie mir erklären. Darauf werden wir in der Detailberatung sicher noch zurückkommen.
Ich glaube, die Preisbegrenzungsschranke wie auch die Belastungsgrenze sind weitgehend überholt, weil sich durch das Selbstbewirtschafterprinzip und das Ertragswertprinzip die Mobilität schon längere Zeit nicht so entwickelt wie in den Achtzigerjahren. Wir haben heute nur noch ein Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die überhaupt zum Verkauf ansteht; das ist extrem wenig. Ich habe die Debatte von gestern im Nationalrat im Ohr, wo notabene der Bauernverbandspräsident die ganze Zeit darauf hingewiesen hat, dass ein Grund, weshalb die jungen dynamischen Bauernbetriebe nicht wachsen könnten, die nicht bestehende Mobilität beim Landwirtschaftsland sei. Man kann heute bestenfalls noch pachten, aber man kann nicht kaufen. Dass man Boden erwerben kann, damit Betriebe wachsen können, ist eben gerade ein Element zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. So wird das Ziel der "AP 2011" durch diese beiden Elemente unterstützt.
Ich bin überzeugt, dass vom Verkäufer wie vom Käufer eigenverantwortliche Entscheide gefällt werden, dass aufgrund des sehr eingeschränkten Marktes keine Verzerrungen oder gar Risiken zu gewärtigen sind, wo wir wieder einschreiten müssten. Ich bin auch nach wie vor der Überzeugung, dass wir überall dort, wo Vorschriften vorhanden sind, deregulieren müssen, soweit und so gut wir es können. Administrativer Aufwand und bürokratische Auflagen ohne Effekt stellen für mich stets wirtschaftspolitische Hindernisse dar. Für mich sind auch Landwirte je länger je mehr Unternehmer. Deshalb glauben wir: Preisschutz muss sein, durch Einschränkung der möglichen Erwerber mit dem Selbstbewirtschafterprinzip, nicht mit der Höchstbelastungsgrenze. Deshalb, Herr Leuenberger-Solothurn, können auch inskünftig weder Industrielle, noch Zahnärzte, noch Ärzte Land erwerben - ausser sie würden ihre Arztpraxis irgendwo nur noch mit einem 10-Prozent-Pensum am Leben erhalten -, weil sie schlichtweg keine Selbstbewirtschafter sind. Das ist der Hebel, das ist das Argument, das Sie den Bäuerinnen und Bauern im Kanton Solothurn bei Ihrer nächsten Diskussion liefern können.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten, und freue mich auf die Detailberatung.