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AB 86723

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Bei Artikel 2a kommen wir nun zu dieser differenzierten Regelung, die Ihnen die Kommission zur landwirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken vorschlägt, die vollständig oder teilweise in der Bauzone liegen. Sie müssen diesen Artikel zusammen mit Artikel 60 Absatz 2 und den anderen Artikeln betrachten, die hier aufgeführt sind, namentlich auch mit Artikel 60b Absätze 1 und 2. Artikel 60b ist die Übergangsbestimmung, also die Überführung in dieses revidierte Recht.

Ich beantrage Ihnen, hier der Kommission zu folgen. Sie haben eine eindeutige und klare Regelung, welcher Rechtszustand gilt, wenn ein Grundstück zur landwirtschaftlichen Nutzung vollständig oder nur teilweise innerhalb der Bauzone liegt. Damit sind eigentlich alle Fragen, die in der Praxis heute sehr häufig auftauchen, geregelt.