Schwaller Urs · Ständerat · 2007-03-20
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-20
Wortprotokoll
In seiner Stellungnahme zur Motion Leuthard, welche der Bundesrat bekanntlich zur Ablehnung empfahl, führte ebendieser Bundesrat aus, dass die Südhilfe nicht belangt werde, die Kompensation jedoch die traditionelle Ostzusammenarbeit der beiden Departemente EDA und EVD betreffe und damit auch die öffentliche Entwicklungshilfe belaste. Die beiden Räte stimmten dem Antrag des Bundesrates nicht zu und brachten damit zum Ausdruck, dass der Erweiterungsbeitrag nicht auf Kosten der Entwicklungshilfe erfolgen solle.
Für eine solche Haltung sprachen, zumindest für mich, drei Überlegungen: Ich glaube erstens, dass der Wohlstand unseres Landes immer mehr auch von globalen Prozessen abhängt. Zum Zweiten bin ich überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit und die Hilfe an arme Länder gerade auch Grundwerten entspricht, die zum Ansehen unseres Landes beigetragen haben und beitragen werden. Und schlussendlich als dritter Punkt: Arme Länder und fehlende Zukunftsaussichten für deren Bewohner sind leider oft der beste Nährboden gerade auch für Terrorismus oder für grosse Migrationsströme, und beides wollen wir nicht. Mit mehr Entwicklungszusammenarbeit investieren wir damit letztlich auch in die Sicherheit unseres Landes. So weit zur angenommenen Motion.
In meinem Kanton habe ich als Finanzdirektor, aber auch als Mitglied einer Exekutive gelernt, dass angenommene Motionen des Parlamentes, auch wenn sie einem nicht passen, von der Exekutive umzusetzen sind. Anders offenbar im Bundesrat: Von Beginn weg, einschliesslich in Abstimmungsunterlagen, kam immer wieder zum Ausdruck, dass man gar nicht daran denke, die Motion umzusetzen. Zudem schuf der Bundesrat mit den in den Abstimmungsunterlagen veröffentlichten Zahlen, das heisst der Kompensationsaufteilung 60/40, ein Fait accompli. Da konnten wir in der Finanzkommission noch lange diskutieren und den Aussagen von Bundesrat Merz in den Budgetberatungen des Nationalrates entnehmen, dass es dann schon anders herauskomme. Die Zitate haben wir gehört, ich komme nicht mehr darauf zurück.
Die Vorlagen 06.099 und 06.100 setzen nun aber alle abgegebenen Versprechungen nicht um. Der Rahmenkredit von 650 Millionen Franken für die Ostzusammenarbeit bedeutet einen Einbruch in der öffentlichen Entwicklungshilfe, und mit dem Minderheitsantrag auf Abschreibung der Motion Leuthard soll eine Art Mantel des Schweigens über die unschöne Geschichte im Verhältnis zwischen Parlament und Bundesrat gebreitet werden. Ich werde deshalb sicher gegen den Abschreibungsantrag der Minderheit und bei der Vorlage 06.100 für den Kommissionsantrag stimmen.
In Nachachtung der bis heute gefassten Beschlüsse lade ich Sie ein, bei der Vorlage 06.100 die Kommission zu unterstützen in dem Sinne, dass noch einmal festzuhalten ist, dass die Finanzierung dieser Kohäsionsmilliarde nicht zulasten der öffentlichen Entwicklungshilfe erfolgen soll.
Was die Aufstockung von 650 auf 730 Millionen Franken anbelangt, so wird es, unabhängig von der heutigen Abstimmung, an uns als Parlament sein, in den kommenden Budgetdebatten hier allenfalls jedes Jahr den notwendigen Spielraum zu schaffen.
Gespannt bin ich, wie der Bundesrat die künftigen Beiträge, z. B. für Rumänien, Bulgarien oder später vielleicht sogar für die Türkei - dazu wird es aber ein neues Gesetz brauchen -, finanzieren wird. Nach all den Diskussionen, auch mit den Parteien, vor der Abstimmung, hat der Bundesrat aber mit dem gewählten Vorgehen die Chancen für die Zustimmung in einer künftigen Volksabstimmung zumindest nicht erhöht.