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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-03-20

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-20

Wortprotokoll

Wir entscheiden heute über die Finanzierung des Erweiterungsbeitrages, des sogenannten Kohäsionsbeitrages, und damit sollte eine bald unendliche Geschichte heute hoffentlich endlich abgeschlossen werden können. Wir haben es gehört, der Kommissionssprecher hat es ausgeführt: Bevor die Vorlage über das Osthilfegesetz in die Volksabstimmung kam, hatten wir in beiden Kammern die Motion Leuthard 05.3808 angenommen, die vorsah, dass die Finanzierung des Kohäsionsbeitrages nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe gehen dürfe. Spätestens dann hätte der Bundesrat doch zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Parlamentsmehrheit einen anderen Finanzierungsschlüssel beschlossen hatte, als ihn der Bundesrat vorsah. Die Tatsache, dass der Bundesrat an seiner Variante festhielt, zeugt von einem ziemlich merkwürdigen Staatsverständnis. Jetzt müssen wir die Angelegenheit definitiv regeln.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb, im Rahmenkredit, den wir heute zu sprechen haben, festzuhalten, dass die Finanzierung nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe gehen darf. Ich möchte Ihnen - in Übereinstimmung mit dem Kommissionssprecher und der Kommission - beantragen, das so festzuhalten.

Es stehen noch zwei Fragen im Raum: Der Bundesrat hat im Abstimmungsbüchlein seine Vorstellungen vom Finanzierungsschlüssel kommuniziert und die Beschlüsse des Parlamentes einfach ausser Acht gelassen. Das ist eine nicht besonders vertrauensbildende Massnahme. Das wird nun als Argument dafür benutzt, zu sagen, das Parlament müsse das Gleiche wie der Bundesrat beschliessen, weil es ja schliesslich im Abstimmungsbüchlein stehe. Ich habe den Text des Abstimmungsbüchleins noch einmal konsultiert. Der Bundesrat schreibt darin: "Die erforderlichen Budgetkürzungen werden bei der Auslandhilfe vorgenommen." Darunter versteht ja wohl niemand die Entwicklungshilfe. Und später schreibt der Bundesrat: "Die Entwicklungshilfe für die ärmsten Länder ist davon aber nicht betroffen." Schliesslich erwähnt der Bundesrat als Beispiele dafür, wo die Mittel gekürzt werden sollen, ausschliesslich die drei Länder Rumänien, Bulgarien und Russland. Kein einziges Entwicklungsland kommt vor. Es gibt also auch bei genauerer Lektüre des Büchleins keinen Anhaltspunkt dafür, dass nun plötzlich doch bei der öffentlichen Entwicklungshilfe gespart werden soll. Ich halte deshalb diesen Konflikt zwischen Abstimmungsbüchlein und Umsetzung der Motion Leuthard für konstruiert und an den Haaren herbeigezogen. Wenn der Bundesrat hätte kommunizieren wollen, dass man für den Kohäsionsbeitrag auch bei den ärmsten Ländern wie Tadschikistan, Moldawien oder Kirgisien die Entwicklungshilfe kürzen müsse, dann hätte er das so schreiben müssen.

Der Aussage, die Motion Leuthard sei nicht umsetzbar, hat der Bundesrat in den vergangenen Monaten aber auch selber öffentlich widersprochen. Der Kommissionssprecher hat schon zwei Zitate des Finanzministers erwähnt. Dieser hat sich dann am 6. Dezember, am Tag danach, im Rahmen der nationalrätlichen Budgetdebatte noch einmal wie folgt geäussert - ich möchte Ihnen auch diese Zitate nicht vorenthalten; ich zitiere also den Finanzminister im Nationalrat am 6. Dezember 2006 zur Motion Leuthard: "Es kann nicht darum gehen, dieser Motion Leuthard auszuweichen. Der [PAGE 246] Bundesrat wird sie umsetzen, aber er hat in diesem Budget den Spielraum dafür noch nicht gehabt." Später hat er dann versprochen, "dass wir Ihnen im Hinblick auf das nächste und die nachfolgenden Budgets den Weg aufzeigen werden, wie diese Motion Leuthard umzusetzen ist". (AB 2006 N 1698)

Das hat der Bundesrat nach der Abstimmung über das Osthilfegesetz gesagt. Er sollte also mit der Behauptung aufhören, er könne die Motion Leuthard nicht umsetzen. Vor allem kann es nicht darum gehen, dass die zusätzlichen Kompensationen ausschliesslich durch die beiden Departemente EDA und EVD geleistet werden müssen. Dafür gibt es keinen Grund, auch das hat der Kommissionssprecher bereits ausgeführt. Natürlich bin ich mir bewusst, dass der Entscheid von uns dann im Rahmen der Budgetberatung erneut gefällt und bestätigt werden muss. Im Hinblick auf weitere Abstimmungen bitte ich Sie nun, den Entscheid, den das Parlament vor der Volksabstimmung über das Osthilfegesetz gefällt hat, nun auch nach der Abstimmung durchzusetzen.

Noch ein Wort zum Antrag, die Motion Leuthard heute abzuschreiben: Ich sehe keinen Grund, weshalb wir die Motion Leuthard heute abschreiben müssten. Es ist jene Motion, die uns im letzten November bei der Abstimmung zu diesem positiven, wenn auch knappen Resultat verholfen hat. Bevor wir die Motion auch tatsächlich umgesetzt haben, wäre eine Abschreibung ein falsches Signal.

Ich bitte Sie deshalb, der Abschreibung der Motion heute nicht zuzustimmen.