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Gross Andreas · Nationalrat · 1999-12-22

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-22

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, muss die Redaktionskommission jeweils am Ende der Beratungen die Gesetze lesen, auf Widersprüche zwischen den Sprachen aufmerksam machen, die Vorlagen prüfen und korrigieren. Bei dieser Gelegenheit merkt man [PAGE 2677] manchmal, dass wir vergessen haben, etwas aufzunehmen, was wir verändert haben.

Beim Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes hat die Direktion für Völkerrecht uns aufmerksam gemacht, dass wir bei der Beratung von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 1 übersehen haben, dass die Kantone nicht nur dann mitwirken können, wenn sie vom Vollzug der Gesetze betroffen sind, sondern auch dann, wenn sie verfassungsrechtlich zuständig sind. Das ist klar; das haben wir eindeutig übersehen. Deshalb haben wir von der Redaktionskommission bei Artikel 3 Absatz 2 und bei Artikel 4 Absatz 1 inhaltlich hinzugefügt, dass die Kantone auch das Recht haben, vorher informiert, konsultiert und eingeladen zu werden, bei der Aussenpolitik des Bundes mitzuwirken, wenn ihre Zuständigkeiten betroffen sind. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.

Ich muss Ihnen in der Folge noch zweimal etwas Ähnliches sagen.