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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-03-21

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-03-21

Wortprotokoll

Es hat niemand etwas dagegen, Herr Dick Marty, wenn Sie über dieses Thema diskutieren. Ich bin etwas erstaunt, dass gewisse Leute sagen, man habe das Thema Integration ausgeblendet oder beiseite geschoben. Als ich das Amt übernommen habe, war dies eines der primären Themen. Ich muss Ihnen sagen: Ich hatte das Gefühl, dieses Thema neige zur Geschwätzigkeit. Integration heisst die Eingliederung von Ausländern, die hier, in unserer Gesellschaft, bleiben sollen und hier bleiben werden. Es ist viel darüber gesprochen und geschrieben worden. Aber wenn man es genauer anschaut, dann ist das, was unten praktisch ankommt, im Vergleich zu dem, was offiziell gemacht wird, relativ klein. Das war die erste Erkenntnis. Darum habe ich dem Bundesamt für Migration den Auftrag gegeben, einen Integrationsbericht zu erarbeiten - um zu sehen, wo wir stehen, wo wir Probleme haben, was erreicht worden ist und wo es Lücken gibt. Das ist die jetzige Situation.

Herr Schiesser verlangt ein Rahmengesetz zur Integration; das ist das Kernstück dieser Motion. Wir haben Ihnen dargelegt, warum der Bundesrat das nicht entgegennehmen kann. Bei der alten Ordnung, wo man solche Vorstösse noch in ein Postulat umwandeln konnte, hätten wir uns wahrscheinlich, wenn ich jetzt das Votum von Herrn Schiesser gehört habe, darauf geeinigt, dass man den Vorstoss umwandelt. Ich werde Ihnen auch darlegen, warum man das gemäss Bundesrat

nicht erfüllen kann und darf, ausser man wolle in der Integration gar keine Erfolge, sondern nur etwas tun.

Nun, wo stehen wir heute? Zuerst ist einmal generell Folgendes zu sagen - und das sage ich auch im Vergleich zu anderen Ländern -: Wenn ich mit europäischen Ministern, die für die gleiche Frage zuständig sind, über dieses Problem rede und sie hören, dass die Schweiz 21 Prozent Ausländer hat, 1,5 Millionen Ausländer, sind sie hocherstaunt, dass wir keine grösseren Integrationsprobleme haben. Länder mit 3, 4, 7 Prozent Ausländern sagen, sie hätten riesige Probleme. Das ist ein Zeichen für die Integrationskraft dieses Landes - ich rede jetzt nicht von staatlichen Programmen, sondern von der Gesellschaft. Es ist ja zunächst einmal gleichgültig, warum etwas Positives passiert. Es ist passiert.

Ich gebe Herrn Leuenberger in diesem Teil Recht, in dem er sagt, die Gesellschaft, Unternehmen, Gewerkschaften, [PAGE 282] Schulen, Vereine, Betriebe hätten diese Integrationsanstrengungen vollbracht. Es ist hoch zu anerkennen. Ich mache natürlich als ehemaliger Industrieller ohnehin nicht mit, wenn man sagt: Ja, die haben Fremde geholt, und jetzt sind sie da. Wir haben eine der kleinsten Arbeitslosigkeitsraten. Wir haben nicht nur so viele Ausländer integriert, sondern auch beschäftigt und bezahlt. Das sind Leute, die in ihren Heimatländern keine Arbeit hätten, darum sind sie nämlich auch gekommen. Das ist eine riesige soziale Leistung der Wirtschaft, auch wenn sie sie nicht sozial verbrämt hat, es ist in der Wirkung eine grosse soziale Leistung. Und das ist hervorzuheben, weil man falsche Wege geht, wenn man das nicht hervorhebt.

Nun, wir haben einen Integrationsbericht gemacht, eine Bestandesaufnahme. Wir haben wie gesagt im Ganzen - und diese Ausländer sind auch willkommen - keine Probleme mit dem Zusammenleben. Wir haben an gewissen Orten Probleme. Mit der Zunahme von Einwanderern aus Kulturkreisen, die uns natürlich ferner stehen, als dies bei Italienern, Spaniern usw. der Fall ist - Personen, die aus ganz anderen Kulturkreisen kommen -, haben wir mehr Probleme.

Es gibt ein paar Stichworte, die ich nennen möchte, damit Sie sehen, wo die Probleme liegen. Von den ausländischen Jugendlichen absolvieren langfristig pro Jahrgang rund 15 Prozent keine Berufslehre, wir haben hier einen wesentlich überproportionalen Teil verglichen mit den Schweizern. Wenn man das noch etwas differenzierter anschaut, sind das nicht einfach alle Ausländer. Italiener, hier sind auch Zahlen genannt worden, sind natürlich weniger darunter als Leute aus dem Balkan. Wir müssen es also etwas auf diese Gebiete eingrenzen - nicht, um diese Jugendlichen zu diskriminieren, sondern wenn wir Massnahmen ergreifen wollen, ist das etwas, was gezielt angegangen werden muss. Ich sage Ihnen dann auch wie. Wir haben 25 000 Jugendliche ausländischer Herkunft, die arbeitslos sind, das ist anteilmässig ungefähr das Zwei- bis Dreifache der Schweizer Jugendlichen ohne Arbeit. Sie sehen, hier sind Anzeichen; das sind noch keine Beweise, dass man einfach sagen kann, es gebe keine Integration, aber es sind Anzeichen, Indizien.

Zum Strafrecht: Die Hälfte der im Strafregister eingetragenen Strafurteile betrifft Personen mit einem ausländischen Pass. Das ist also weit überproportional. Darunter sind nicht nur Kriminaltouristen, die in die Schweiz kommen, um ein Verbrechen zu begehen, und dann gefasst werden, sondern es hat darunter auch Niedergelassene und Leute mit einer Aufenthaltsbewilligung. Wir haben leider auch relativ viele aus dem Asylbereich, das haben Sie ja jetzt zur Kenntnis nehmen können, bei jenem Prozess in Bellinzona; die sind alle aus dem Asylbereich und haben alle gefälschte Pässe. Diese Leute, die so da sind, die meinen wir hier nicht, denn diese wollen wir ja auch nicht integrieren, sondern die müssen wieder nach Hause. Aber auch bei solchen, die wir integrieren wollen und die hier bleiben, eine Niederlassungsbewilligung haben, haben wir einen relativ grossen Anteil.

Bei den echten Flüchtlingen, also bei Leuten, die hier bleiben - wie Schweizer, sie gehen nicht mehr nach Hause, sie müssen integriert werden -, arbeiten nur 25 Prozent. 75 Prozent der echten Flüchtlinge arbeiten nicht. Jetzt kommen wir zum Grundproblem der Integration: Die beiden Säulen der Integration, das haben wir auch festgestellt, sind nicht irgendwelche psychologischen und sozialpädagogischen Programme. Bei den Kindern sind es die Sprache und die Schule, bei den Erwachsenen sind es die Sprache und die Arbeit. Da wird aktiv Integration betrieben. Wenn Sie einen grossen Kreis haben, bei dem drei Viertel nicht arbeiten, und zwar während Jahren, während 6, 7 oder 8 Jahren - es gibt Flüchtlinge, die seit 12 Jahren hier sind und nie gearbeitet haben -, dann stimmt einfach irgendetwas nicht. Ich sage nicht, wir wissen schon, was wir tun, aber ich sage, wir müssen etwas tun. Es geht nicht anders.

Bei den vorläufig Aufgenommenen sind es 30 Prozent. Das hat dazu geführt, dass wir einmal zu einer praktischen Massnahme gegriffen haben, denn es zählt ja nur das Praktische. Grosse Theorien und teure Gesetze bringen nichts; es muss praktisch etwas erfolgen. Wir haben vor einem halben Jahr, ich habe es bekanntgegeben, das Projekt "Flüchtlingslehre" gestartet. Es ist ein Arbeitstitel - ich bitte Sie, das zu berücksichtigen -, denn für Lehren sind spezielle Bundesämter usw. zuständig. "Flüchtlingslehre" ist einfach ein Arbeitstitel. Es ist ein Pilotprojekt: Wie integriert man Flüchtlinge in die Arbeit? Es sind zum Teil einfache Lehren wie Stapelfahrer, sie müssen ja mal irgendwo beginnen. Sie können Leute, die aus einem anderen Kulturkreis hierherkommen und vier Jahre Schulbildung haben, ja nicht über die Hochschule integrieren. Sie haben mit ihrer Bildung jetzt halt einfache Berufe zu ergreifen. Wenn sie tüchtig sind, da gebe ich Herrn Jenny Recht, werden sie rasch aufsteigen. Aber sie müssen mal mit einer Arbeit beginnen. Ich bin den Berufsverbänden und den Industrieverbänden sehr dankbar, dass sie mitgemacht haben und Leute für den Gastgewerbebereich und für verschiedene Berufe ausbilden.

Was stellen wir fest? Das Grundübel sind die mangelnden Sprachkenntnisse, auch nach so vielen Jahren. Wir müssen sie in Sprache ausbilden. Die grossen Summen, die wir für Sprachausbildung ausgegeben haben, haben an vielen Orten nicht zum Erfolg geführt, auch in den Kantonen, die eine verpflichtende Bestimmung haben. Der Mangel besteht darin, dass wir gemäss Gesetz und gemäss Programmen Geld für Sprachbesuche geben, aber wir kontrollieren den Erfolg nicht. Eigentlich müssen sie nicht Sprachkurse besuchen, sondern eine Sprachprüfung ablegen, damit sie die Sprache kennen. Sonst nützt das nichts. Das sind die praktischen Beispiele.

Ich kann Ihnen dann die Frage mit dieser Lehre beantworten. Vielleicht sehen wir in einem halben Jahr etwas weiter. Dann kann man das vielleicht institutionalisieren, mit dem Bundesamt für Berufsbildung usw. Damit sehen Sie auch, dass unten bei der Praxis anzusetzen ist, nicht oben. Wir wissen noch gar nicht, Herr Schiesser, was wir in dieses Gesetz schreiben sollen, weil wir bei vielen Dingen die praktischen Massnahmen noch nicht sehen. Aber etwas wissen wir. Bei den Gemeinden und beim Kanton müssen wir ansetzen, wie wir sehen, wenn wir diese Ebene anschauen.

Wie gehen wir rechtlich und formell nun weiter? Ich habe Ihnen jetzt ein paar praktische Beispiele aus dem Bereich der Integration gegeben und dazu, wo wir ansetzen. Das Bundesamt für Migration hat diesen Bericht erstellt. Aufgrund dessen sind wir in den Bundesrat gegangen. Wir haben gesehen, dass das nicht ein Bundesamt allein machen kann. Das können wir nicht. Das greift über aufs Bundesamt für Gesundheit, aufs Bundesamt für Berufsbildung. Das greift über auf den ganzen Bereich der Förderung der Berufsschulen. Das greift ein ins ganze Bildungswesen usw. Darum hat der Bundesrat beschlossen, dass alle diese Ämter im Bund jetzt überdepartemental einen konkreten Bericht erarbeiten: Was ist jetzt konkret für die Integration zu tun? Was haben wir zu verbessern? Wir rechnen mit diesem Bericht bis zum Sommer. Da bin ich dankbar, dass Sie das politisch zu einem Thema gemacht haben. Am Anfang war in den anderen Bundesämtern die Begeisterung zum Mitmachen nicht sehr gross. Aber jetzt, wo es ein politisches Thema ist, ist die Akzeptanz grösser, und da macht man auch mit.

Ob wir dann finden, wir müssten ein Gesetz machen, das kann ich Ihnen noch nicht sagen. Und das gilt auch für die Motion. Motionen sind ja heute verbindlich. Heute müssen wir Motionen verbindlich erfüllen, wenn sie angenommen werden. Aber prüfen werden wir die Frage ohnehin, wie das Herr Schiesser hat durchblicken lassen.

Wir haben das Ausländergesetz. Es enthält nicht einfach nur ein paar Bestimmungen zur Integration. Das Ausländergesetz ist in gewisser Beziehung ein Rahmengesetz des Bundes für Integration. Und dieses Ausländergesetz wird 2008 in Kraft treten. Darum sind wir jetzt daran, mit den Kantonen die Einführungsgesetze - auch in Bezug auf die Integration, nicht nur, aber auch - sowie die entsprechende Verordnung auszuarbeiten.

Frau Fetz hat gesagt, was Basel tut. Baselland und Basel-Stadt sind jetzt an der Beratung eines Integrationsgesetzes, und das ist ein Einführungsgesetz, wie es das [PAGE 283] Ausländergesetz vorsieht. Baselland und Basel-Stadt sind nicht die einzigen Kantone. Gewisse Kantone sind fast schon fertig: Der Kanton Aargau hat ein solches Gesetz. Sie nennen es nicht Integrationsgesetz, sondern Ausländergesetz. Es ist ein Einführungsgesetz des Kantons. In zwölf anderen Kantonen sind solche Gesetze in Erarbeitung. Gewisse Kantone haben Integrationsbestimmungen in den Kantonsverfassungen. Alle sind jetzt also daran, die Anforderungen dieses Rahmengesetzes, des Ausländergesetzes, zu erfüllen.

Die Verordnung - jetzt muss ich etwas aus der Schule plaudern -, die wir jetzt machen, werden wir am 28. März in den Bundesrat bringen. Das geht nicht mehr sehr lange. Ich kann Ihnen ein paar Dinge dazu sagen. Aber das sind Anträge - vom Bundesrat nicht beschlossen -, die wir mit den Kantonen ausgearbeitet haben. Sie enthalten sehr weit gehende Integrationsmassnahmen. Wenn das Ausländergesetz in Kraft tritt, werden wir zum Beispiel neu den Kantonen pro Flüchtling, den sie aufgenommen haben, und pro vorläufig Aufgenommenen 6000 Franken im Jahr für spezifische Integrationsmassnahmen wie Sprachschulung und berufliche Eingliederung bezahlen. Das sind für das Bundesamt für Migration rund 36 Millionen Franken pro Jahr. Das können wir oder machen wir - es wurde von Frau Heberlein gesagt: "Es wird ja doch kein Geld ausgegeben" -, weil wir auf der anderen Seite denjenigen, die nach Hause müssen, nur noch Nothilfe bezahlen. Diese Personen wollen und können wir nicht integrieren, da sie ja nach Hause müssen. Aber für diejenigen, die bleiben, stellen wir einen grossen Betrag zur Verfügung.

Wenn man einen solchen Betrag zur Verfügung stellt, macht man das ja nicht uneigennützig; das ist beim Bund bezüglich einer kantonalen Aufgabe immer so. Wir machen das, damit wir auch Standards setzen können. In dieser Verordnung ist ein Monitoring vorgesehen, mit welchem die Erfolge der Sprachkurse usw. geprüft werden, damit wir nicht nur den Besuch der Sprachkurse bezahlen, sondern auch deren Abschluss. Diesbezüglich haben wir mit den Kantonen lange um das Einverständnis gerungen. Diese Arbeit sollte vorangehen. Ich erinnere Sie daran, dass wir im Ausländergesetz auch eine Bestimmung über den Nachzug der Kinder haben, deren Alter wir auf 12 Jahre herabgesetzt haben, damit sie besser in eine Schulung kommen können.

Was wird in finanzieller Hinsicht getan? Es handelt sich nicht nur um den Integrationskredit von 14 Millionen Franken, der vor allem für Sprachkurse eingesetzt wird; wir haben den BBT-Kredit von 15 Millionen Franken für spezielle Projekte beschlossen; Sie haben für den Lehrstellenteil von 2000 bis 2004 100 Millionen Franken für besondere Massnahmen beschlossen, die zum grossen Teil denjenigen der Ausländergeneration zugutekommen, die keine Lehrstelle finden; wir haben einen Integrationskredit von rund 14 Millionen Franken pro Jahr, d. h. von 70 Millionen Franken für die letzten fünf Jahre. Davon sind rund zwei Drittel für die Sprachschulung eingesetzt worden; etwa 40 000 Personen haben in den vergangenen Jahren diese Sprachschulungen besucht.

Ich habe Ihnen die Mängel gesagt: Die Frage ist, ob diese Personen danach die Sprache sprechen, und nicht, ob sie den Kurs besucht haben. Da kennen Sie die gesellschaftliche Situation: Es gibt grosse Diskussionen bei den Kantonen. Die Kantone weigern sich, Prüfungen zu verlangen; sie wollen Besuchszahlen und keine Prüfungen. Wir glauben aber, dass man die Leute zwingen muss, die Sprache zu lernen.

Wir haben neu die Bestimmung - auch in der Verordnung -, dass die Kantone die Sprachkenntnisse als Voraussetzung für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen vorsehen können. Wer die Sprache nicht kann, bekommt die Bewilligung also nicht. Andere Länder gehen noch etwas weiter. Österreich versucht, dass Leute in dem Land, aus dem sie herkommen, einen Sprachtest ablegen müssen, bevor sie nach Österreich kommen. Sie sehen: Wir sind nicht allein.

Wir haben ein Programm, wir gehen jetzt so vor. Bis zum Sommer entscheiden wir überdepartemental. Wir müssen die Verordnung in Kraft setzen. Wir sollten diese Anstrengungen jetzt so fortführen.

Warum ich bezüglich der Motion eine Hemmung habe - ich habe es Herrn Schiesser auch persönlich gesagt -: Ich habe in Bezug auf die Verwaltung die Erfahrung gemacht, dass erstens alle auf ein Gesetz losgehen, wenn wir beschliessen, eines zu machen. Zweitens werden keine Massnahmen mehr getroffen, weil eben ein Gesetz kommt, das dann vorschreiben wird, was wir machen sollen. Wenn wir beschliessen, ein Gesetz zu erlassen, ohne dass wir wissen, was genau hineinmuss - das ist jetzt so, das hat die Diskussion hier ja auch gezeigt -, befürchte ich, dass wir die Integrationsanstrengungen im jetzigen Zeitpunkt hindern, nicht fördern. Wenn sich später zeigen sollte, dass wir gewisse Lücken haben, dass wir etwas tun sollten, weil es kein Gesetz gibt, machen wir relativ schnell ein Gesetz. Aber jetzt ist nicht der Zeitpunkt dafür.

Darum hat der Bundesrat beschlossen, die Ablehnung dieser Motion zu beantragen. Herr Schiesser hat eine Brücke gebaut und gesagt: Man kann dann ja im Zweitrat ein Postulat beschliessen, wobei er aber auch einverstanden sein muss. Wenn es dann wieder eine Motion ist, machen wir dieses Rahmengesetz, aber das wird der Integration nicht förderlich sein. Da habe ich jetzt genug Erfahrung in Bezug auf die Verwaltungsarbeit. Neue Gesetze, das möchten immer alle, denn es ist relativ einfach; man kann darüber reden und schreiben, Experten usw. können Berichte machen. Der Vollzug ist das Problem, und der Vollzug - das muss ich Ihnen sagen - ist auch das Problem im ganzen Bereich der Ausländerkriminalität. Es sind nicht die fehlenden Strafbestimmungen, der Vollzug ist das Problem. Das ist natürlich undankbar.

Darum bitte ich Sie, dieses Vorgehen nicht zu behindern und diese Motion abzulehnen. Ich verspreche Herrn Schiesser - auch für den Fall, dass Sie sie ablehnen -: In diese Richtung gehen wir vor. Aber wenn sie angenommen wird, gehen wir auf ein neues Gesetz zu, und dann werden die Kräfte dort gebunden. Das fände ich nicht gut.