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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-03-21

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-03-21

Wortprotokoll

Die Angelegenheit der Zwangsheiraten, der arrangierten Heiraten usw. nehmen wir selbstverständlich ernst. Das haben wir Ihnen auch mehrmals erklärt. Nur möchten wir eine Lösung treffen, die Missstände verhindert, und nicht einfach etwas machen, damit etwas gemacht ist. Das ist nicht so einfach, das sehen wir heute.

Wenn wir eine Motion entgegennehmen, verpflichtet sie uns, genau das zu tun, was verlangt ist. Da sind wir jetzt an einer Prüfung und können noch nicht sagen, zu welchem Ergebnis diese gelangt. Wir haben Ihnen beim entsprechenden Postulat der SPK, welches ja verabschiedet ist und welches wir auch entgegengenommen haben, gesagt, dass wir die ganze Problematik der Zwangsheiraten, der arrangierten Heiraten auf breiter Ebene und vertieft prüfen. Einbezogen in diese Prüfung werden sämtliche Gebiete, Frau Heberlein. Das ist der Unterschied zur Beratung damals, da war es ein Strafrechtsartikel, ein kleiner Mosaikstein. Nun haben wir gesagt, wir überprüfen auch diesen Artikel in Bezug auf das Strafmass, die Verhältnismässigkeit, in Bezug darauf, ob es richtig ist und mit welchen Massnahmen man überhaupt etwas strafen soll, aber auch in Bezug auf das Verfassungsrecht, das Ausländer-, das Asylrecht, das Opferschutzrecht, das Strafrecht, das Zivilrecht und das internationale Privatrecht. Alles das ist in Prüfung. Frau Heberlein hat gesagt, es sei keine Arbeitsgruppe gebildet worden. Aber diese ist an der Arbeit. Wir erwarten den Bericht bis Ende des Jahres. Da sind nicht nur eigene, sondern auch externe Personen involviert.

Wo sind die Schwierigkeiten? Ich kann Ihnen auch wieder nur ein paar Einblicke geben, damit Sie sehen, wie es ist. Beispielsweise wollen wir keine Zwangsheiraten in der Schweiz. Ein Gericht hat kürzlich einen Entscheid gefällt. Ein Ausländer, der vier oder fünf Jahre hier war, wollte eine Frau aus seinem Land heiraten; es war ziemlich eindeutig eine Zwangsheirat. Und zwar hat er sie nicht einmal selbst geheiratet, sondern er hat einen Vertreter geschickt, das ist in jenem Land möglich. Sie lachen, aber Sie werden sehen, wie ernst das zu nehmen ist, weil das in jenem Land möglich und üblich ist. Als die betreffende Person 12 Jahre alt war, wurde sie mit dem Betreffenden verlobt, und mit 17 Jahren wurde sie stellvertretend verheiratet. Diese Heirat haben wir nicht anerkannt und auch die Einreise nicht bewilligt. Diese Verfügung ist durch das uns übergeordnete Gericht aufgehoben worden. Demnach sei diese Ehe anzuerkennen, auch wenn sie stellvertretend geschlossen worden sei. Wenn sie nach den Regeln des betreffenden Landes gültig geschlossen worden sei, so verstosse das nicht gegen den Ordre public.

Sie sehen, wie schwierig es ist. Wir haben viele solche Fälle, in denen wir solche Ehen nicht anerkennen. Da reist jemand ins Ausland und heiratet. Wie dieser Fall zeigt, haben wir bis jetzt die Einreise nicht bewilligt, aber jetzt haben wir wieder eine andere Situation, und diese erfordert eine ganz andere Überprüfung. Wie kann man dieses Problem lösen?

Ich sage Ihnen nur, vor welchen Problemen wir stehen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 14. Februar 2007 klar erklärt, dass er dieses Thema auch noch breiter prüfen wird; aber er kann nicht eine Motion annehmen, bevor wir wissen, wie wir das Problem regeln sollen, sonst binden wir uns an ein Vorgehen. Früher wäre eine solche Motion - natürlich mit Zustimmung des Rates - in ein Postulat umgewandelt worden. Aber nach dem neuen Parlamentsgesetz haben wir keine andere Möglichkeit; sonst machen wir einen Fehler. Wenn daraus politisch "konstruiert" wird, man nehme das Anliegen nicht ernst oder wolle nichts machen, so muss ich Ihnen sagen: Dem ist nicht so. Aber auch die Motionärin sagt ja nichts darüber; wir wissen nicht genau, wie wir das regeln sollen, damit es nachher rechtlich fassbar ist.

Darum müssen wir Ihnen beantragen, die Motion Heberlein abzulehnen.