Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-03-21
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-21
Wortprotokoll
Gegenstand der Interpellation bildet die Frage, inwieweit ein Kanton in den Koordinationsprozess in Zusammenhang mit dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) mit einzubeziehen ist. Es handelt sich jetzt hier um den Kanton Thurgau, aber deswegen ist das nicht ein lokalpolitisches Problem, sondern es ist eine grundsätzliche Frage. Der SIL legt für die einzelnen zivilen Betriebe von Luftfahrzeugen in Bezug auf die Infrastruktur und Anlagen die Ziele und Vorgaben verbindlich fest. Es geht hier um den Flughafen Zürich. Dem eigentlichen SIL-Prozess voran geht in der Regel ein Koordinationsprozess, und das Bazl lehnt den Miteinbezug des Kantons Thurgau in diesen Koordinationsprozess ab, und zwar mit einer rein technokratischen Betrachtungsweise: Man sagt, dass der Planungswert gemäss Lärmschutzverordnung nicht erreicht sei - basta! Bleib draussen vor der Tür! Diese Frage bildete den Gegenstand einer Verwaltungsbeschwerde und ist zurzeit beim Bundesgericht hängig. Ich äussere mich hier nicht zur rechtlichen Situation, Herr Bundesrat, das soll in diesem hängigen Verfahren entschieden werden.
Weshalb ich hier das Wort ergreife und meine Enttäuschung über die Antwort des Bundesrates zum Ausdruck bringen möchte, ist der Umstand, dass die Frage des Miteinbezuges neben der rein rechtlichen Betrachtungsweise eben auch eine politische Dimension hat und dass man diese politische Dimension und Betrachtungsweise nicht in den Vordergrund gestellt hat, Herr Bundesrat. Das verstehe ich schlechterdings nicht. Sehen Sie, der SIL-Koordinationsprozess ist eben bereits als Koordinationsprozess im Sinne einer Vorstufe zum Entwurf des Objektblattes gemäss Artikel 19 der Raumplanungsverordnung wichtig. Wenn ich jetzt etwas aushole, so deswegen, damit man erkennt, weshalb die Frage des Miteinbezuges eine eminent politische Dimension hat.
Bei diesem Koordinationsprozess handelt es sich in rechtlicher Hinsicht um ein informelles Verwaltungshandeln. Informelles Verwaltungshandeln entfaltet nicht unmittelbare Rechtswirkungen, sondern ist auf die Herbeiführung eines Erfolges ausgerichtet und ermöglicht flexible, auf Kooperation ausgerichtete Handlungsweisen. Dieses Alternativverhältnis zwischen formellem und informellem Staatshandeln bedeutet nicht, dass sich die formellen und informellen Handlungsweisen gegenseitig ausschliessen, wie das vom Bazl eben vertreten wird. Vielmehr kann informelles Staatshandeln sowohl anstelle förmlichen Handelns als auch lediglich unterstützend und ergänzend zu ihm auftreten.
In diesen Verhandlungen - ich möchte auf das verweisen, was Kollege Pfisterer gesagt hat - wird entweder die Notwendigkeit, bestimmte Sachverhalte zu regeln, ausgeräumt oder werden spätere förmliche Entscheide vorbereitet. Beispiele für dieses informelle Verwaltungshandeln sind beispielsweise Vorverhandlungen, Absprachen, Agreements, Mediation. Durch den Einsatz derartiger Verhandlungselemente im öffentlichen Recht verspricht man sich [PAGE 273] eine bessere Akzeptanz staatlicher Regelungen und Zielsetzungen.
Das wollte ich hier deponieren, um zu sagen, dass die Frage, ob der Kanton Thurgau oder ein anderer Kanton in diesem Koordinationsprozess mit einbezogen wird, eben eine politische Angelegenheit ist. Es geht um Information, es geht darum, Lösungen zu diskutieren, es geht darum, Missverständnisse auszuräumen, Auseinandersetzungen zu vermeiden, und - das ist entscheidend, Herr Bundesrat - es geht darum, im Hinblick auf das formelle Verfahren erfolgreiche Vorbereitungen zu treffen.
Das An- und Abflugregime um den Flughafen Zürich ist ein brisantes Thema, und der Kanton Thurgau ist davon betroffen. Man muss jetzt nicht auf irgendwelche Lärmwerte abstellen. Tatsache ist, dass sich der Warteraum Amiki über dem Thurgau befindet und dass der Flugverkehr seit der Einführung des Instrumentenlandesystems für die Piste 28 stark zugenommen hat. Wir sind also betroffen - wir sind betroffen! Ich beklage mich jetzt nicht über den Fluglärm, sondern ich sage, wir sind betroffen; das ist ein Faktum.
Dem Kanton Thurgau die Teilnahme an diesem informellen Verfahren zu verweigern ist aus politischen Gründen unverständlich. Das ist unverständlich und absolut unklug. Ich erinnere erneut an das, was eben - ich habe es zitiert - unter diesem Koordinationsprozess und unter diesen informellen Verwaltungshandlungen zu verstehen ist. Es geht mir um eine formelle und technokratische Argumentation, Herr Bundesrat, nicht um die rechtliche Argumentation; die ist verfehlt. Der Kanton Thurgau, also die thurgauische Regierung und die thurgauische Bevölkerung, fühlen sich durch diesen Akt brüskiert. Ich muss Ihnen das sagen: Brüskiert! Das ist unabhängig davon, wie lärmempfindlich man ist. Man ist brüskiert! Mit diesem Verhalten ist eine Klimaverschlechterung eingetreten. Das sind keine guten Voraussetzungen, das sage ich Ihnen, für den noch folgenden Prozess!
Man sollte aus den Erfahrungen, die man im Zusammenhang mit dem süddeutschen Raum gemacht hat, lernen - das ist kein Vorwurf an Sie, Herr Bundesrat, das betrifft andere. Man sollte rechtzeitig miteinander sprechen und die Leute mit einbeziehen. Ich hätte deshalb, gestützt auf die Frage 5 und vor diesem Hintergrund, vom Bundesrat und von Ihnen erwartet, dass Sie kraft Ihres Amtes dem Bazl gesagt hätten: Und jetzt kommt der Kanton Thurgau an den Tisch, Lärmbelastung oder Lärmpegel hin oder her! Ich hoffe, dass Sie in diesem Sinne dem Bazl nun endlich sagen, was es im Interesse einer Lösung zu tun hat, im Interesse des formellen Verfahrens im Zusammenhang mit dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt.
Ich zitiere aus einem Beschwerdeschreiben des Kantons Thurgau, im O-Ton, es stammt nicht von mir, es ist O-Ton: "Abschliessend erlauben wir uns die Bemerkung, dass wir der technokratischen Haltung der Vorinstanz keinerlei Verständnis entgegenbringen können. Die enormen Veränderungen der Belastungssituation im Hinterthurgau haben in der Bevölkerung grosse Verunsicherung und Proteste ausgelöst. Mit dem Einbezug des Kantons Thurgau in die Koordinationsgespräche könnte ohne irgendwelche Nachteile erreicht werden, dass sich die Situation beruhigt und sachbezogen an zukünftigen Lösungen gearbeitet werden könnte." Einzig und allein darum geht es. Wenn die Thurgauer mit ihrer grossen Bundestreue und mit ihrer grossen Zurückhaltung solche Sätze schreiben, dann bitte ich Sie, Herr Bundesrat, das ernst zu nehmen!