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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-03-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-03-21

Wortprotokoll

Es gibt verschiedene Gründe, weswegen der Bundesrat die Motion ablehnt. Zunächst ist es richtig: Herr Hess nennt in seiner Motion jetzt nur die Krane. Aber wenn wir beginnen, Güter, die ohne Weiteres teilbar sind, als Gesamtobjekt über der Höchstgewichtslimite auf den Strassen transportieren zu lassen, dann schafft das eine Rechtsungleichheit zugunsten der Krane. Wenn die Motion angenommen würde, müssten wir auch andere solche Güter freigeben - so, wie es die Motion für die Krane wünscht.

Wir müssen unterscheiden: Es gibt grosse Güter, die teilbar sind; die Krane gehören dazu, das wissen wir. Man kann sie relativ leicht teilen - es ist zwar auch eine Kunst und schwierig - und sie dann dort, wo man sie braucht, wieder aufbauen. Es gibt andere Güter, die nur mit unverhältnismässigem Aufwand teilbar sind, z. B. ein Raupenbagger oder ein Motorschiff. Das haben Sie sicher auch schon gesehen: In Sondertransporten taucht plötzlich ein Riesenschiff auf der Autobahn auf, begleitet von Warnfahrzeugen mit gelben Blinklichtern. Nun könnte man im Prinzip einen Raupenbagger auch auseinandernehmen und ihn in seinen Einzelteilen transportieren, aber das wäre einfach unverhältnismässig. Deswegen bewilligen wir solche Sondertransporte. Das Kriterium ist, ob die Güter teilbar sind oder nicht.

Wenn wir jetzt beginnen, all die teilbaren Güter - und seien es auch nur die Krane - in ihrer ganzen Länge ungeteilt über unsere Strassen transportieren zu lassen, dann führt das zu verschiedenen Schwierigkeiten. Herr Hess hat auch gesagt, dass die Kantone tatsächlich gegen eine solche Lösung sind. Es führt auch zu einer extremen Belastung der Strassen. Und vor allem: Diese vielen Sondertransporte, die ja dann immer noch von Warnfahrzeugen begleitet werden [PAGE 262] müssen, können auch nur sehr langsam dahinfahren. Das führt auch wieder zu Staus auf den Strassen.

Ich ersuche Sie, diese Motion abzulehnen.