Briner Peter · Ständerat · 2007-03-22
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-22
Wortprotokoll
Wer sich noch an die Volkszählung 1990 erinnern mag, dem sind bestimmt auch noch die unwirschen Reaktionen vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Ohren. Die detaillierten Fragebogen, die pro Haushalt auszufüllen waren, riefen da und dort Erinnerungen an den Schnüffelstaat wach und führten zu Protestaktionen, sogar zum Boykott. Schon 1996, also vor nunmehr über zehn Jahren, bei der Vorbereitung für die Volkszählung 2000, wollte man Lehren aus dieser Kritik ziehen und die Volkszählung auf eine neue Basis stellen. Nie wieder wolle man einen solchen Murks veranstalten; leider gelang dieses Vorhaben nicht. Ich war 1960 als Schüler "Volkszähler"; ich habe in meinem Kanton 1990 und 2000 die Volkszählung vorbereiten müssen, und für mich ist heute nicht durchschaubar, weshalb sich nun eine kantonale Front gegen diese neue Art der Volkszählung gebildet hat. Heute, zehn Jahre später, verfügen wir über ein Gebäude- und ein Wohnungsregister sowie kantonale und kommunale Einwohnerregister. Das Registerharmonisierungsgesetz ist in Kraft, und wie das mit diesen Registern und Zählungen geht, darüber haben sich meine Vorredner schon ausgesprochen.
Nun gibt es für die Gemeinden und die Kantone wichtige Informationen, die nicht aus den Registern hervorgehen. Um diese zu beschaffen, ist ein Stichprobensystem vorgesehen, das einerseits eine jährliche Strukturerhebung bei etwa 200 000 Personen zu Themen wie Sprache, Religion, Ausbildung, Arbeit, Miete, Pendlerverkehr umfasst. Andererseits wird eine thematische Erhebung zu den Bereichen Verkehr, Familie, Generationen, Gesundheit, Bildung usw. vorgenommen.
Was ist an der neuen Methode der Volkszählung nun besser? Wer glaubte, die Vollerhebung, der Fragebogen, sei genau gewesen, der irrt. 1990 wurden, das ist eine statistisch gestützte Aussage, 20 Prozent der Fragebogen falsch ausgefüllt. Im Jahre 2000 waren es noch mehr. Die Register sind also verlässlicher. Mit den über die Einwohnerregister und die Personenregister durchgeführten Erhebungen wird die Genauigkeit der Bevölkerungsstatistik verbessert, und es können jedes Jahr demografische Grunddaten geliefert werden. Mit der Stichprobenerhebung werden repräsentative Resultate geliefert, die in der Tiefe zwar nicht den Detaillierungsgrad einer Vollerhebung erreichen, aber aktuell sind und mit der jährlichen Erhebung Trends aufzeigen. Das ist für die Wirtschaft und die Politik sehr wichtig. Wenn man nun sagt, der Detaillierungsgrad sei zu gering, eine 500-Seelen-Gemeinde werde da nicht erfasst, dann muss ich Sie fragen: Wollen Sie Pendlerströme in einer 500-Seelen-Gemeinde ermitteln, mit einem Resultat, das Sie, wenn Sie Glück haben, in fünf Jahren haben werden? Was ist der Wert einer solchen Information? Der Kanton kann eine solche Erhebung in einer 500-Seelen-Gemeinde anfordern, dann wird sie gemacht; aber Sie können auch den Pöstler oder die Frau des Gemeindeschreibers fragen, dann erhalten Sie die präzise Auskunft live.
Die Auswertung der bisherigen Fragebogenübung dauerte zu lange; der Wert veralteter Informationen, auch wenn sie noch so detailliert sind, ist für Politik und Wirtschaft zu relativieren. Entscheidend ist doch die Tatsache, dass neu die aktuellen Zahlen und Trends vorliegen werden. Mit anderen Worten: Die ganze Übung ist eigentlich klar unter dem Titel "genauer, aktueller und günstiger" zu verkaufen und wird vom Volk sehr gut verstanden werden.
Nun haben wir die Kantone; die Kantone haben sich nicht schlecht organisiert. Es gibt seit einiger Zeit einen jährlichen Monitoring-Bericht "Föderalismus". Im Monitoring-Bericht "Föderalismus" 2006 steht die Aussage der KdK:
"Die Vorlage bildet ein Musterbeispiel dafür, wie die Zusammenarbeit Bund/Kantone auf Stufe Vernehmlassung nicht ablaufen sollte:
1. Der Bundesrat hat seine Vorentscheide im Jahr 2005 zur Volkszählung 2010 ohne vorgängige Konsultation der Kantone gefällt, was eine Missachtung des Volkszählungsgesetzes darstellt.
2. Der eindeutig kritische Standpunkt der Kantone (und zahlreicher weiterer Kreise) aus der Vernehmlassung wird in der Botschaft zur Totalrevision des Volkszählungsgesetzes ignoriert. Die Vernehmlassung war eine Farce.
3. Die Art und Weise, wie das Bundesamt für Statistik die Zusammenarbeit mit den Kantonen auf Fachebene gestaltet, ist im Lichte der Artikel 44 und 45 der Bundesverfassung inakzeptabel."
Das ist sehr irritierend. Es wird ausgesagt, die Verfassungsrechte der Kantone, die Mitwirkungsrechte, würden missachtet. Das hört man im Ständerat nicht gerne, und man hat es auch in der Kommission nicht gerne gehört. Die Monitoring-Berichte sind es gelegentlich wert, dass sie gelesen werden.
Nun müsste ich sagen - in der Kommission war es eindeutig -: Die Argumente der Kantone hielten jenen der Experten des Bundes nicht stand. Der Versuch, die verschiedenen Konzepte zusammenzuführen, kann nicht gelingen. Es ist digital: Entweder machen wir eine Vollerhebung, oder wir machen keine Vollerhebung. Wenn man all die Protokolle durchliest, kommt man zum Schluss, dass der Bund, wenn er auch einen Monitoring-Bericht "Föderalismus" schreiben würde - wir sind gegen zusätzliche Berichte -, zu einer sehr ähnlichen Aussage käme wie die Kantone. Man würde von schlechter Zusammenarbeit reden, man könnte von Zusammenarbeitsverweigerung sprechen, denn schon vor 2005, bei der ersten Kick-off-Sitzung 2004, als die Kantone eingeladen wurden, an diesem Konzept zu arbeiten, erschien niemand. Die Sitzung wurde abgesagt. Das ist eine denkbar schlechte Ausgangslage.
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Wir haben jetzt zwar ein gutes, ein modernes Gesetz, aber diese Vorbereitungsphase hinterlässt einen schlechten Nachgeschmack. Ich weiss nicht, ob die baldige Errichtung des Hauses der Kantone, dieses "palais cantonal", dazu beitragen wird, dass man sich auf diesen beiden Ebenen in Zukunft besser verstehen wird. Gesichert ist diese Annahme jedenfalls nicht.
Wir können dieses Volkszählungsgesetz gemäss Kommissionsantrag mit sehr gutem Gewissen beschliessen unf gleichzeitig die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Einzelfall sehr konkret weiterführen.