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Casanova Corina · 2008-03-10

Casanova Corina · Graubünden · 2008-03-10

Wortprotokoll

"Resolution" ist kein in der Bundesgesetzgebung verwendeter Begriff. Es gibt deshalb kein Verfahren, das festlegt, wie mit einer an den Bundesrat oder den Bundespräsidenten gerichteten Resolution umzugehen wäre. Das schweizerische Recht kennt das Instrument der Petition, die an den Bundesrat oder ans Parlament gerichtet werden kann. Petitionen an den Bundesrat werden von der Bundeskanzlei entgegengenommen. Zum möglichen Standort eines atomaren Endlagers in Benken ist der Schweizerischen Bundeskanzlei in den letzten Jahren keine Petition an den Bundesrat eingereicht worden.

Die Fragestellerin spricht möglicherweise von einer Resolution, die am 2. November 2005 von der SP Schaffhausen beschlossen worden ist, sich mit einem Appell an Bundesrat Moritz Leuenberger richtet und von der Sozialistischen Bodensee-Internationalen unterstützt wird. Entsprechende Berichte fanden sich in den Medien. Der Bundesrat als Exekutivbehörde hat grundsätzlich nicht zu Verlautbarungen oder offenen Briefen Stellung zu nehmen, die ihm nicht auf ordentlichem Weg zugestellt worden sind.

Der Sachplan geologische Tiefenlager des UVEK legt im Konzeptteil die Sachziele des Bundes sowie Verfahren und Kriterien fest, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager für alle Abfallkategorien in der Schweiz ausgewählt werden. Er legt den Schwerpunkt auf sicherheitstechnische Kriterien und äussert sich vorderhand nicht zu konkreten Standorten. Die Erarbeitung des Konzeptteils erfolgte über zwei Jahre und beinhaltete den mehrmaligen Einbezug von Bundesbehörden, Kantonen, Nachbarstaaten, Organisationen und Parteien.