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Leuthard Doris · Bundesrat · 2008-03-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-03-10

Wortprotokoll

Ich habe die Frage Aebi betreffend Tierseuchenbekämpfung zu beantworten. Herr Aebi, wir haben zwischen der Tierseuchenbekämpfung und der Tierseuchenprävention zu unterscheiden. Die Tierseuchengesetzgebung bietet grundsätzlich einen ausreichenden Rahmen, um bei Seuchenausbrüchen konkrete Massnahmen anzuordnen oder sogar Bekämpfungsprogramme durchzuführen. Hingegen ist der Handlungsspielraum des [PAGE 155] Bundes auf dem Gebiet der Prävention tatsächlich zu überprüfen. Auf die Blauzungenkrankheit muss die Schweiz innerhalb von kürzester Zeit reagieren. Es hat sich gezeigt, dass gerade hier vorbeugende Massnahmen wirkungsvoll sind, namentlich die Impfung von Rindern und Schafen. Damit sich der Bund an einer Impfkampagne beteiligen und die Beschaffung des Impfstoffs bereits für das Jahr 2008 sichergestellt werden kann, muss mangels Grundlage im Tierseuchengesetz auf das Landwirtschaftsgesetz zurückgegriffen werden. Es ist nach unserer Einschätzung künftig mit weiteren Bedrohungen zu rechnen, die präventive Massnahmen erfordern; z. B. ist im Zusammenhang mit tropischen Infektionskrankheiten, die sich unter anderem aufgrund der globalen Erwärmung nach Europa ausdehnen könnten, ein frühzeitiger Aufbau von Impfstoffbanken zu erwägen. Wir werden deshalb prüfen, ob mit einer Anpassung der Tierseuchengesetzgebung der Handlungsspielraum des Bundes bei der Unterstützung von Präventionsmassnahmen zu erweitern ist.

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