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Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2008-03-10

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion stimmt dieser Gesetzesänderung zu. Stellen wir uns vor: Ein Autofahrer rast mit überaus erhöhter Geschwindigkeit auf einer Strasse in der Schweiz. Er wird erfasst, und der Führerausweis wird ihm für eine bestimmte Zeit entzogen. Die Grundlage für diesen Führerausweisentzug bildet das Strassenverkehrsgesetz. Bis heute galt das auch, wenn eine Person die Stärke ihres Automobils auf Strassen anderer Länder austestete, die dortigen Verkehrsvorschriften missachtete und damit das Leben anderer Menschen gefährdete. Wurde ihr im Ausland der Führerausweis entzogen, musste sie in der Schweiz für eine bestimmte Zeit auf das Autofahren verzichten.

Diese logische und sinnvolle Praxis soll nun im Strassenverkehrsgesetz verankert werden. Dass sich dagegen Opposition formiert, ist unverständlich und unverantwortlich. Personen, welche im Ausland die Verkehrsvorschriften dermassen missachten, dass ihnen der Führerausweis entzogen wird, handeln nicht nur verantwortungslos, sondern auch grobfahrlässig. Sie nehmen in Kauf, dass sie einen Unfall mit fatalen Folgen produzieren. Der Bundesrat schreibt darum in seiner Botschaft zu Recht, dass der Entzug des Führerausweises eine präventive und erzieherische Massnahme im Interesse der Verkehrssicherheit darstellt. Diese Wirkung wird natürlich aufgehoben, wenn man nach dem Urlaub oder nach der Spritzfahrt im Ausland weiterhin ungehindert und unbestraft in der Schweiz Auto fahren darf. Wiederholungsraser und -raserinnen können so sogar angeregt werden, regelmässig die Urlaubs- oder Ausflugsdestination zu wechseln oder ganz einfach genügend Zeit zwischen den einzelnen Ausflügen verstreichen zu lassen. Nicht nur die erzieherische Massnahme fällt weg, sondern auch die Strafe an und für sich. Ganz bewusst könnte so das Ausland dazu missbraucht werden, Gesetzesgrenzen zu überschreiten, das Potenzial des Autos auszutesten und dort die Lust auf hohe Geschwindigkeit auszuleben - im Wissen darum, dass es in der Schweiz im Alltag keine massgeblichen Folgen haben wird.

Die Gegner der Gesetzesanpassung nehmen somit in Kauf, dass in der Schweiz lebende Personen die Verkehrssicherheit in anderen Ländern übermässig gefährden. Es geht hier nicht um die Milchkuh Autofahrer und Autofahrerin; es geht hier darum, dass man eben den Autofahrern den Führerausweis entzieht, und nicht darum, dass man in der Schweiz nochmals Bussen zahlt. Darum - im Sinne der Gerechtigkeit, aber auch der Verkehrssicherheit - stimmt die grüne Fraktion dieser Gesetzesänderung zu.

Noch etwas zu den Anträgen Kunz und Flückiger: Diese beiden Anträge werden wir ablehnen. Ich habe auch mit der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung gesprochen. Auch sie lehnt die Wiedereinführung der Handzeichen ab, weil dies eine falsche Sicherheit suggeriert. Es werden nicht immer sichtbare Handzeichen gemacht. Gerade auch Kinder haben Mühe, dass ihre Handzeichen gesehen werden, und sie können sie auch mal vergessen. Der Fussgängerstreifen soll wirklich der Ort bleiben, wo Fussgängerinnen und Fussgänger die Strasse ungehindert überqueren können. Autofahrerinnen und Autofahrer wissen das und müssen sich halt dementsprechend verhalten, das Tempo schon vorher reduzieren und anhalten, wenn jemand davor steht. Das bringt viel mehr für die Sicherheit.

Auch die Einführung von Signalen und sichtbaren Markierungen für Fussgänger auf dunklen Strassen suggeriert falsche Sicherheit und ist nicht durchsetzbar und nicht durchführbar. Stellen wir uns vor, dass eine Person, welcher der Bus abgefahren ist, oder dass eine Person, welche sich [PAGE 169] nach Alkoholkonsum entschliesst, nach Hause zu gehen, gebüsst wird, weil sie halt nicht die geeignete Kleidung dabei hat. Das wäre absurd und würde auch der Verkehrssicherheit nicht mehr Gewicht geben, sondern die Verkehrssicherheit würde im Gegenteil nochmals abnehmen. Darum lehnen wir diese beiden Anträge ab.

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