Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2008-03-10
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-10
Wortprotokoll
Durch die Veröffentlichung der Unfallstatistik 2007 sind wir einmal mehr aufgeschreckt worden von der wachsenden Zahl von Personen, die auf Fussgängerstreifen verletzt oder sogar getötet wurden. Sofort wird über Investitionen diskutiert, mit welchen man die Fussgängerstreifen sicherer machen könnte. Dabei wäre es ganz einfach, mehr Sicherheit zu schaffen: mit der Rückkehr zur Regelung, die vor 1994 galt. Denn erst seit dem 1. Juni 1994 heisst es in der Verkehrsregelnverordnung, vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung müsse der Fahrzeugführer jedem Fussgänger, der sich bereits auf dem Streifen befinde oder davor warte und ersichtlich die Fahrbahn überqueren wolle, den Vortritt gewähren.
Mit dieser Regelung ist die frühere Einschränkung des Fussgängervortritts, nämlich das Gebot zum Handzeichen, abgeschafft worden, was offensichtlich ein Fehler war. Sie können sich umhören: Die Situation am Fussgängerstreifen ist nicht befriedigend. Beobachtet man Fussgänger beim Überqueren der Strasse, fällt vor allem im Stadtverkehr und in den Pendlerströmen eines auf: Viele Leute betreten die Strasse bei Fussgängerstreifen, ohne auch nur einen Blick auf die Fahrbahnen zu werfen. Wozu sollten sie auch? Sie haben ja das Recht, die Strasse zu betreten, und brauchen kein Zeichen zu geben; der Fuss auf der Fahrbahn genügt. Das früher gepredigte "Warte, luege, lose, laufe" ist vergessen. Kein Wunder, hat die Zahl der Personen, die auf Fussgängerstreifen schwer verletzt werden, erneut zugenommen.
Gemäss den geltenden Regeln hätten die Fussgänger am Streifen zwar auch Pflichten: Sie dürfen ihn nicht überraschend betreten und von ihrem Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten kann. Die Fussgänger müssen sich vor dem Betreten des Streifens also vergewissern, dass ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn möglich ist, ohne dass herannahende Fahrzeuglenker zu einem brüsken Bremsmanöver genötigt sind. Die Praxis sieht jedoch anders aus, Sie können das jeden Tag feststellen. Gerade heute habe ich auf der Taxifahrt vom Berner Bahnhof bis zum Bundeshaus genügend solcher schlechter Beispiele gesehen. Viele Fussgänger wiegen sich in falscher Sicherheit, betreten spontan und unüberlegt den Fussgängerstreifen und gehen davon aus, dass sie auf jeden Fall im Recht sind - oder das Recht wird halt einfach erzwungen. Sie übersehen oder denken nicht daran, dass jedes Fahrzeug einen gewissen Bremsweg benötigt, um rechtzeitig anzuhalten. Deshalb muss die Absicht des Fussgängers deutlich ersichtlich sein.
Experten sollen nun die Gemeinden und Kantone beraten, wie sich die Situation für Fussgänger verbessern liesse, z. B. mit mehr Tempo-30-Zonen, dem Einbau von Mittelinseln, mehr Beleuchtung, verstärkten Kontrollen usw. Das aber ist lediglich Symptombekämpfung. Die Ursache liegt primär in der Rücksichtslosigkeit oder auch Sorglosigkeit und der mangelnden Kommunikation unter den Verkehrsteilnehmern, was mit der Abschaffung des Handzeichens gefördert wurde. Basis der neuen Regelung war die politische Doktrin, wonach Fussgängern und Radfahrern grundsätzlich mehr Rechte einzuräumen seien, da sie ja die Umwelt nicht belasteten. Diese Doktrin treibt weitere absurde Blüten: Radfahrer dürfen auf Einbahnstrassen in beide Richtungen fahren, weichen je nach Verkehrslage auf das Trottoir aus und nehmen sich immer mehr auch das Recht, den Fussgängerstreifen wie ein Fussgänger zu benützen. Aber auch das schwächste Glied in der Verkehrskette trägt eine gewisse Verantwortung für sich selber. Die Rücksichtslosigkeit und Unbekümmertheit, die heute deutlich ersichtlich ist, ist die eigentliche Ursache dafür, dass die Unfälle in diesem Bereich dramatisch zugenommen haben.
Die Verkehrsdichte nimmt jedes Jahr zu und verlangt vermehrte Aufmerksamkeit von allen Strassenbenützern. Jeder [PAGE 173] Unfall ist ein Unfall zu viel. Es muss ein Umdenken stattfinden. Aus diesen Gründen möchte ich mehr Miteinander, mehr Sicherheit, mehr Kommunikation im Strassenverkehr und fordere das Handzeichen zum Schutz der Fussgänger und als deutliches Signal für alle Verkehrsteilnehmer. Es soll dem Fussgänger nicht das Recht auf Vortritt genommen werden, aber er bekommt dadurch mehr Sicherheit.
Aus all den genannten Gründen ist die am 1. Juni 1994 in Kraft getretene Verkehrsregelung wieder rückgängig zu machen und das Handzeichen wieder einzuführen, und zwar für mehr Verständigung und Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer im Strassenverkehr. Deswegen beantrage ich, Artikel 49 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes zu ändern bzw. zu ergänzen. Ich lese Ihnen den letzten Satz von Absatz 2 vor, der lautet: "Sie (die Fussgänger) haben den Vortritt auf diesem Streifen, dürfen ihn aber nicht überraschend betreten", und jetzt folgt meine Ergänzung: "... sondern müssen ein Handzeichen geben."
Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieses sehr wichtigen Anliegens.