Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2008-03-10
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-10
Wortprotokoll
Sichtkontakt muss überall, wo sich Verkehre kreuzen, vorhanden sein. Er muss so oder so wahrgenommen werden. Es ist nicht eine Derogation des Strassenverkehrsrechtes, wenn man klar feststellt - und es soll mir hier in diesem Saal einmal jemand sagen, dass das nicht so ist -, dass Querverkehr Vortritt hat, wenn es sich um einen Fussgänger handelt, der über den Fussgängerstreifen geht. Das ist die klare Regelung. Wenn wir diese Regelung verwässern, indem wir sagen: "Es gibt einen Vortritt, aber nur, wenn ihr Zeichen macht und das im Notfall beweisen könnt und und und", dann verwässern wir eine klare Regelung, die zugunsten vor allem der schwächeren Verkehrsteilnehmer eingeführt worden ist.
Noch etwas zu Ihnen: Fussgängerstreifen werden meistens dort angebracht, wo auch tatsächlich Fussgängerverkehr ist, also in den Ortschaften; nicht auf der Autobahn; nicht auf dem Land, auf Überlandstrecken, wo schnell gefahren wird, wo der Verkehr flüssig sein soll, sondern innerorts - und innerorts haben wir Tempo 50, Tempo 40, manchmal glücklicherweise sogar Tempo 30.