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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2008-03-10

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2008-03-10

Wortprotokoll

Wir Grünen haben Verständnis dafür, dass man das Bahnpolizeigesetz von 1878 neu regeln muss. Es ist nicht mehr zeitgemäss, und wir wollen es an die heutigen Anforderungen anpassen. Wir Grünen wollen mehr Sicherheit für Reisende, aber auch für die Angestellten und den Bahnbetrieb. Darum ist es aus grüner Sicht wichtig, dass die Bahn zur Erhöhung der Sicherheit die Zugbegleitung wieder ausbaut. Was an Sicherheitsleistungen darüber hinausgeht, muss aber unter der Hoheit der öffentlichen Hand sein. Mit dem neuen Bundesgesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen will man nun diese Hoheit knacken. Sicherheitsaufgaben sollen neu an private Organisationen ausgelagert werden können. Dieser Privatisierung stimmen wir Grünen nicht zu. Für uns gehören hoheitliche Aufgaben auch im Bahnbereich in die öffentliche Hand.

Es muss einzig und allein Sache des Staates sein, gegen Kriminelle allenfalls auch mit Gewalt vorzugehen. Private Unternehmen sind weder befugt, noch verfügen sie über die berufliche und soziale Kompetenz, Sicherheit zu garantieren. Das Gewaltmonopol ist Sache des Staates und muss es auch in Zukunft bleiben. Der Staat beauftragt die Kantone, aber auch die Schweizerischen Bundesbahnen durch das Polizeigesetz, ihre Polizei oder eben die Bahnpolizei hoheitlich für Ruhe, Ordnung und Sicherheit sorgen zu lassen. Es kann nicht sein, dass wir bei der Polizei sparen und dann Aufgaben an private Sicherheitsfirmen übertragen. Es darf nicht sein, dass wir auf politische Kontrollmöglichkeiten verzichten. Wir Grünen wollen nicht, dass ein Verwaltungsrat statt einer Behörde in Sicherheitsfragen entscheidet. Für die [PAGE 182] Grünen ist ganz klar: Das Gewaltmonopol auf öffentlichem Grund und Boden darf nicht durch private Sicherheitsfirmen ausgeübt werden.

Die Kommissionsmehrheit schlägt zudem vor, dass die privaten Sicherheitsdienste auch bewaffnet sein können. Auch dies lehnen wir Grünen kategorisch ab. Wir sind froh, dass wir zumindest in dieser Frage den Bundesrat auf unserer Seite haben. Ein weiterer zentraler Bestandteil dieser Revision ist das Aufbewahren der Videobänder. Hier soll die Dauer des Aufbewahrens auf hundert Tage verlängert werden. Wir Grünen werden hier die Minderheit unterstützen, die wie der Datenschutzbeauftragte für vier Tage plädiert. Schaffen wir nicht mit neuen, langen Fristen neue, kostspielige Sicherheitsprobleme im Datenschutz.

Die Grünen sind für Eintreten auf diese Vorlage. Wir finden sie nötig, aber wir wollen noch kräftig nachbessern.