Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2008-03-10
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-10
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion ist auf diese Vorlage bereits im Jahr 2005 eingetreten, und sie ist weiterhin, auch in der neuen Zusammensetzung, auf dieser Linie. Diese Vorlage ist Teil einer grösseren Überarbeitung der gesamten Gesetzgebung über den Eisenbahnverkehr. Die Eisenbahn ist, wie Sie wissen, eine Technik des 19. Jahrhunderts, die im 21. Jahrhundert immer noch gute Dienste leistet, weil sie sich eben weiterentwickelt hat. Aber das Recht hat sich nicht entsprechend weiterentwickelt. Dieses Recht, das Eisenbahnrecht, entstand ebenfalls im 19. Jahrhundert. Wenn es jetzt, im 21. Jahrhundert, gute Dienste leisten soll, muss es ebenfalls weiterentwickelt werden; es muss auch klarer gefasst und gegliedert werden. Das ist das Ziel dieser Vorlage.
Dieses Ziel und seine Umsetzung sind in den meisten Punkten auch nicht umstritten. Möglicherweise wird es später, bei späteren Vorlagen in diesem Zusammenhang, eher Konflikte geben. Aber hier, bei dieser Vorlage, haben wir vorerst nur zwei Konfliktfelder: erstens die Frage, ob man gewerkschaftliche Forderungen - Frau Simoneschi hat davon gesprochen - im Gesetz festschreiben will oder nicht, zweitens, noch wichtiger, die Befugnisse der Sicherheitsorgane und die Anforderungen an die Sicherheitsorgane.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion, also unsere neue Fraktion, wird in beiden Fragen im Wesentlichen der Kommissionsmehrheit folgen. Wir sind der Meinung, dass bei der Eisenbahn die Sozialpartnerschaft genauso spielen soll wie in anderen Wirtschaftszweigen auch. Es gibt daher keinen Grund, hier spezielle Regelungen aufzustellen. Diese Forderungen können in einem Gesamtarbeitsvertrag durchgesetzt werden, sie müssen nicht in einem Gesetz festgehalten werden; wir sehen keinen Grund dafür. Was die Befugnisse der Sicherheitsorgane und die Anforderungen an die Sicherheitsorgane betrifft, wird sich unsere Fraktion ebenfalls im Grossen und Ganzen der Kommissionsmehrheit anschliessen.
Die Linke, die Grünen und der Berufsverband der Polizisten haben hier einen für sie geeigneten Rechtsprofessor gefunden, der Fragezeichen ausgestreut hat; man findet ja immer einen Gutachter, der juristisch für gut erachtet, was man eigentlich ohnehin will. Es ist tatsächlich eine Frage: Die Sicherheitsorgane der Verkehrsbetriebe stehen irgendwo zwischen der Polizei und einem Werkschutz, und wie ein Werkschutz dürfen sie nur auf dem Firmengelände tätig werden. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass sich erstens auf diesem "Firmengelände" hier legitimerweise sehr viele Nichtbetriebsangehörige aufhalten und zweitens dieses Firmengelände sich über mehrere Kantone erstreckt. Ein Zug kann nicht an jeder Kantonsgrenze anhalten, damit die begleitenden Polizisten ausgewechselt werden können. Es ist deshalb unumgänglich, diesen Sicherheitsorganen im Vergleich z. B. mit einem Werkschutz zusätzliche Kompetenzen zu geben. Das ist normal, und nach der Verfassung können Staatsaufgaben auch an Dritte delegiert werden. Die Tätigkeit eines solchen speziellen Sicherheitsorganes findet dort aber ihre Grenzen, wo die Polizeikorps der Kantone und Gemeinden ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Wir sind jedoch klar der Meinung, dass die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen die Sicherheit im öffentlichen Verkehr gewährleisten und dazu auch die nötigen Kompetenzen haben sollen. Die Eisenbahn ist kein rechtsfreier Raum. Wir wollen, dass die Menschen sicher reisen können. Und dazu braucht es genügend Leute im Sicherheitsdienst und eine vernünftige privatwirtschaftliche Sicherheitsorganisation. Wer hier drinnen hat nicht anlässlich der Wahlen mehr Sicherheit versprochen? Wir jedenfalls haben das versprochen, und wir wollen dieses Versprechen jetzt einlösen.
Namens unserer Fraktion bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und im Grossen und Ganzen der Linie der Kommissionsmehrheit zu folgen.