Speck Christian · Nationalrat · 2000-12-07
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-07
Wortprotokoll
Der Ständerat hat mit klarer Mehrheit beschlossen, Artikel 25ter zu streichen, und zwar hauptsächlich ausgehend von folgender Überlegung: Das EMG sieht eine Dreiteilung in Produktion, Netz und Markt vor. Bei der Produktion und beim Markt soll Wettbewerb herrschen, nicht aber beim Netz; das Netz muss wettbewerbsneutral gestaltet sein. Demzufolge kann man im Netz systembedingt auch nicht gewisse Energien bevorzugen. Bereits beim letzten Durchgang haben wir darüber ausführlich diskutiert.
Nur zwei Punkte möchte ich nochmals in Erinnerung rufen: Bereits an mehreren Stellen wird für die erneuerbaren Energien gesorgt. Im Energiegesetz ist die Übernahme bzw. die Entschädigung elektrischer Energie unabhängiger Produzenten geregelt; ich habe auf die Höhe von 15 bis 16 Rappen hingewiesen.
Zudem steht nach Artikel 25 der vorliegenden Fassung des EMG der Markt für die erneuerbaren Energien aus Kraftwerken mit bis zu 1 Megawatt Bruttoleistung bereits ab Beginn der Marktöffnung vollständig offen. Kollege Leutenegger Hajo hat zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Werke sich auch im Markt arrangieren werden, z. B. mit Ökostrommarken, mit denen sie auf dem Markt auch teurer verkaufen können.
Das wirtschaftliche Netz für die erneuerbaren Energien ist somit bereits heute eng gestrickt und bedarf keiner weiteren Ergänzungen. Die Auswirkungen von Artikel 25ter wären für ein Marktgesetz auch unangemessen und nicht zu akzeptieren.
Ebenfalls möchte ich darauf hinweisen, dass von einer solchen Bestimmung, einer solchen Freigabe der Benutzung des Netzes vor allen Dingen die kommunalen Elektrizitätswerke betroffen sind, die einen entsprechenden Betreiber haben; sie würden dadurch zusätzlich belastet. Dies würde zur Folge haben, dass diese Netzbetreiber keine Entschädigung für ihr Netz erhalten würden. Sie würden während der nächsten Jahre dadurch Schwierigkeiten bekommen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen und damit dem Ständerat und auch dem Bundesrat zu folgen.