Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2008-03-11
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11
Wortprotokoll
Das Verbandsbeschwerderecht ist ein kostengünstiges, wirksames Instrument zur Durchsetzung des Umweltrechtes bei grösseren oder einschneidenden Bauvorhaben. Es dient dazu, Fehlentscheide der Behörden, die nicht absichtlich - manchmal aus Nichtwissen, manchmal vielleicht auch, weil man zu wenig genau hingeschaut hat - geschehen sind, zu korrigieren. Mit anderen Worten soll es dem rechtlich korrekten Zustand zum Durchbruch verhelfen.
Zur Wirksamkeit der Verbandsbeschwerde: Sie haben ja gesehen, dass in etwa drei Vierteln aller Fälle, in denen sie ergriffen wurde, Grossprojekte korrigiert werden mussten, damit sie eben dem Gesetz entsprachen. Die Wirksamkeit dieser Beschwerden, die gegenüber der Wirksamkeit der Individualbeschwerden um ein Vielfaches höher ist, ist eigentlich auch die politische Schwäche dieses Instrumentes. Weil es so wirksam ist, wird es von denjenigen bekämpft, die sich in ihren Vorhaben, in ihren Projekten, gestört fühlen. Denn hier schaut jemand genau darauf, ob die rechtlichen Bedingungen voll eingehalten sind. Man müsste sich an der Verbandsbeschwerde nicht stören, wenn man Projekte einreichen würde, die den Bestimmungen des Gesetzes vollumfänglich entsprächen. Ich habe sechzehn Jahre in der Baubehörde der Stadt Zürich geamtet und vieles gesehen, was grosse Bauherren jeweils bei der Baubehörde durchzubringen oder durchzudrücken versucht haben, obwohl es schon von ihnen als nicht zulässig erkannt worden war. Sie haben gehofft, die Leute würden dann politisch entscheiden und das Recht nicht so anwenden, wie es angewendet werden muss. In solchen Fällen ist die Verbandsbeschwerde - dort, wo nicht Private Einsprache und Beschwerde erheben können - das richtige Instrument.
Ich habe die hohe Erfolgsquote genannt. Sie ist eigentlich kein Grund zur Freude, sondern sie zeigt, dass halt doch in unserem Lande aus Nichtwissen oder Nichtkönnen - wahrscheinlich nicht einmal aus bösem Willen - zu viele Entscheide noch nicht dem Gesetz entsprechen und korrigiert werden müssen.
Die Verbandsbeschwerde ist bereits eingeschränkt worden. Wir haben über viele Jahre diesen Prozess begleitet und vor anderthalb Jahren abgeschlossen. Jetzt besteht keine Notwendigkeit, das wieder aufzugreifen.
Die Initiative der Zürcher FDP ist ein Tiefpunkt in der Geschichte der FDP und in der Geschichte dieses Rates, auch in der Geschichte der Rechtsstaatlichkeit. So kann man nicht vorgehen, in der Meinung und im Glauben, dass irgendwo eine Gemeinde - beispielsweise durch ihren demokratisch gefällten Bauentscheid - das übergeordnete, den Rahmen der Gemeindeautonomie absteckende Gesetz aushebeln könne. Das darf und kann nicht sein; das wäre völlig gegen unsere Rechtsordnung und gegen unsere Grundordnung. Diejenigen, die das Verbandsbeschwerderecht abschaffen wollen - eines der besten und billigsten Instrumente zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit -, sollen doch ehrlicher sein und sagen: Wir möchten die ungeliebten Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes weghaben. Machen Sie Initiativen, um das Umweltschutzgesetz zu lockern, und dann werden Sie sehen, was die Bevölkerung dazu sagt!
Es ist jetzt langsam genug. Seit acht Jahren haben wir in diesem Rat immer wieder Angriffe auf das Verbandsbeschwerderecht; sie sind immer abgewiesen worden. Jetzt sollten wir endgültig Schluss machen mit diesen Diskussionen und die von der schweizerischen FDP übernommene Initiative des Zürcher Freisinns und auch die übrigen Angriffe auf das Verbandsbeschwerderecht ablehnen. Die der EVP und der glp zugehörigen Mitglieder unserer Fraktion werden die Volksinitiative einstimmig ablehnen und sich einstimmig dagegen wehren, dass man noch irgendwelche Gegenvorschläge und Hintertürenausgänge schafft.