Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2008-03-11
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11
Wortprotokoll
Im Namen der Mehrheit der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie, die Volksinitiative der FDP Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen, der parlamentarischen Initiative Schibli 04.421 keine Folge zu geben und die Motion des Ständerates (Hofmann Hans) 07.3418 anzunehmen.
Wir betrachten das Beschwerderecht der Umweltverbände nicht gerade als tragenden Pfeiler unseres Rechtsstaates, sondern als mögliche Ergänzung. Die Schweiz war ohne dieses Beschwerderecht ein Rechtsstaat und wäre auch bei seiner Abschaffung ein Rechtsstaat. Allerdings müsste sich der Bund dann über die Behördenbeschwerde engagieren. Dass der Bund diese Konflikte mit Kantonen und Gemeinden vermeiden möchte, ist verständlich. Aber hier bestünde eigentlich eine Möglichkeit: Der Bund könnte mit dem Behördenbeschwerderecht hier weit mehr tun, und dann würde es das Verbandsbeschwerderecht gar nicht brauchen. Denn grundsätzlich ist es Aufgabe der Behörden und nicht privater Verbände, dem Recht, auch hier dem Umweltrecht, Geltung zu verschaffen.
Nun haben einzelne Umweltverbände in den letzten Jahren ihr Beschwerderecht nicht immer im Sinne des Erfinders benutzt, um es mal höflich zu sagen, und mit Beschwerden gewaltig übertrieben. Dennoch, die totale Abschaffung des Beschwerderechtes der Verbände - sei es aus Rache gegenüber den Umweltverbänden, sei es aus anderen Gründen -, wie dies die parlamentarische Initiative Schibli verlangt, ist überrissen. Die Umwelt braucht weiterhin einen Anwalt für ihre Belange. Allerdings sind substanzielle Korrekturen angebracht. Auf der formalen Seite wurden diese mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans vorgenommen. Wir haben das Verfahren gestrafft, wir haben dort einige Korrekturen gemacht. Allerdings betrifft das eben nur die formale Seite. Materiellrechtlich ist die Situation noch immer unbefriedigend. Es braucht auch hier Einschnitte.
Zur Volksinitiative der FDP: Sie nimmt ein wichtiges Problem auf, schiesst aber übers Ziel hinaus. Das Problem, das sie aufnimmt, das Spannungsfeld "demokratischer Entscheid versus Verbandsbeschwerderecht", ist aber ein echtes Problem, und es ist zu lösen. Indes, die Grundidee der Volksinitiative, das Verbandsbeschwerderecht bei Volks- oder Parlamentsentscheiden grundsätzlich auszuschliessen, überzeugt so nicht. Es kann doch nicht sein, dass eine Gemeinde mit einem Volksentscheid - z. B. für die illegale Zulassung einer Prachtsvilla für einen guten Steuerzahler - das Umweltschutz- oder das Raumplanungsrecht aushebelt. Da steckt ein beschränktes Demokratieverständnis hinter der Initiative. Auch das übergeordnete Kantons- oder Bundesrecht, z. B. im Umweltschutzgesetz, im Raumplanungsgesetz, ist demokratisch legitimiert; das gilt nicht nur für den demokratischen Entscheid auf der unteren Ebene. Die Legitimation ergibt sich aus dem Entscheid des Parlamentes, und die Legitimation wird z. B. indirekt durch das Volk erteilt, indem das Referendum nicht ergriffen wird. Die Umsetzung des Verfassungsgrundsatzes würde zudem erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Wie genau muss der Volksentscheid sein? Genügt ein genereller Entscheid über einen Zonenplan, oder muss er konkreter sein? Solche Fragen lässt die Initiative offen. Per saldo kommen wir zum Schluss, dass die Initiative zwar durchaus ein berechtigtes Unbehagen aufnimmt, aber nicht die Lösung des Problems ist.
Dagegen halten wir eine simple Empfehlung, die Initiative sei durch Volk und Stände abzulehnen, für verfehlt. Es scheint uns aus verschiedenen Gründen sinnvoll zu sein, das Hauptproblem der Initiative aufzunehmen. Die Situation ist erstens nach wie vor nicht befriedigend, ich habe es gesagt, auch wenn sich im Moment einige beschwerdeberechtigte Verbände unter dem Druck der Initiative wahrscheinlich etwas zurückhalten. Der Ständerat und die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates haben dieser Überlegung Rechnung getragen, indem wir - ich bin auch Mitglied der Kommission für Rechtsfragen und habe zugestimmt - der Standesinitiative Aargau Folge gegeben haben. Leider stimmen wir jetzt in diesem Rat aus verfahrenstechnischen Gründen nicht darüber ab. Aber wir empfehlen Ihnen, wenn dann ein Resultat aus der Kommission des Ständerates kommt, dieses genau anzuschauen und dann möglicherweise zuzustimmen. In der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen wurde schon eine Subkommission eingesetzt, und wir werden höchstwahrscheinlich auch hier im Nationalrat später mit einer entsprechenden Gesetzesrevision konfrontiert werden.
Nun können natürlich die Befürworter der FDP-Initiative einwenden: Dann macht doch hier mindestens einen indirekten Gegenvorschlag, wenn ihr das Problem ja aufnehmen wollt! Aber dazu reicht schlicht und ergreifend die Zeit nicht. Für die Behandlung der Standesinitiative Aargau, deren Anliegen wir grundsätzlich zustimmen, ist die Frist länger. Das reicht dann, um eine gute Lösung auszuarbeiten. Diese Standesinitiative Aargau nimmt im Übrigen den wichtigen Punkt der FDP-Initiative auf und geht sogar noch darüber hinaus. Wir haben überdies in der Kommission für Rechtsfragen zwei Motionen angenommen, deren Stossrichtung [PAGE 216] unseres Erachtens in der Subkommission nachgegangen werden soll, auch wenn sie hier formell noch nicht angenommen sind und der Bundesrat die eine ablehnt.
Schliesslich zur Motion Hofmann Hans, sie befasst sich mit formellen Fragen: Sie will jetzt einfach, dass man das Ganze, was wir schon beschlossen haben, schneller umsetzt. Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, diese Motion anzunehmen.
Ich bitte Sie, unseren Empfehlungen zu folgen.