Donzé Walter · Nationalrat · 2008-03-11
Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11
Wortprotokoll
Die Volksinitiative der Freisinnig-demokratischen Partei Zürich und der FDP Schweiz "Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!" wurde am 11. Mai 2006 aufgrund der Vorkommnisse um das Hardturm-Stadion in Zürich eingereicht. Die Initianten unterstellen den Umweltschutzorganisationen systematische Verhinderungstaktik und wollen das Verbandsbeschwerderecht dann ausschalten, wenn ein gültiger Volksentscheid zu einem Projekt vorliegt. Unklar ist dabei die Tragweite des Initiativtextes. Eine offenere Auslegung würde auch bei Verwaltungsentscheiden die Verbandsbeschwerde ausschliessen.
Im Ständerat wurde ein Rückweisungsantrag Frick, welcher die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages forderte, knapp, mit 22 zu 21 Stimmen, abgelehnt. Hauptgrund für die Ablehnung war die kurze Frist; bis Sommer 2008 hätte ein Gegenvorschlag vorliegen müssen. Der Ständerat empfiehlt die Initiative mit 23 zu 9 Stimmen zur Ablehnung.
Der Bundesrat hat der Volksinitiative anfänglich seine Zustimmung erteilt, in der Zwischenzeit aber davon wieder Abstand genommen. Das Parlament hat nämlich im Dezember 2006 im Rahmen der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436 mit grosser Mehrheit wesentliche Verbesserungen beim Verbandsbeschwerderecht beschlossen. Das sind zum Beispiel die Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung, die Überbindung von Verfahrenskosten an die Verbände, die Voraussetzung, dass ein Verband mindestens zehn Jahre Praxis ausweisen kann, und das Verbot von Konventionalstrafen. Diese Massnahmen sind seit Mitte 2007 in Kraft. Sie schränken das Verbandsbeschwerderecht erheblich ein und tragen dem Anliegen der Initianten Rechnung, dieses Recht zu straffen. Sie können als bereits realisierter indirekter Gegenvorschlag angesehen werden. Auch weitere persönliche Vorstösse zum Thema wurden angenommen oder stehen noch zur Entscheidung an. Unser Rat hat zudem der Standesinitiative Aargau 04.310 Folge gegeben.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat das Geschäft am 14. Februar 2008 behandelt. Nach ihren Überlegungen trägt das Verbandsbeschwerderecht dazu bei, dass das Umweltrecht richtig angewendet und umgesetzt wird, insbesondere auch dort, wo keine privaten Betroffenen Beschwerde erheben können. Es dient auch dem einheitlichen Vollzug des Umweltrechtes auf dem ganzen Gebiet der Schweiz.
Die Befürworter der Initiative machen geltend, die Rechtshierarchie werde durch die Initiative nicht untergraben und [PAGE 209] bestehende Gesetze würden nicht ausgehebelt. Dagegen wird argumentiert, Umweltverbände hätten verschiedentlich versucht, als Private die Rolle von Behörden zu übernehmen. Ihre Kommission stellt jedoch fest, dass es die privaten Einsprachen waren, welche mehr zur Verzögerung von Projekten beitrugen als die Beschwerden der Verbände. Das ist übrigens gerade heute in Bezug auf das Hardturm-Stadion im "Tages-Anzeiger" wieder nachzulesen.
Grund zur Aufhebung des Verbandsbeschwerderechtes besteht aus der Sicht der Kommission nicht. Wesentliche Verbesserungen wurden bereits eingeführt. Immerhin haben Verbandsbeschwerden in ihrer grossen Mehrheit dazu geführt, dass Projekte an die geltende Rechtsprechung angepasst wurden. Diese Gesetze sind ja auch auf demokratischem Wege zustande gekommen. Die Statistik des Verbandsbeschwerderechtes zeigt, dass in 70 bis 78 Prozent der Fälle, je nach Jahr, eine positive Veränderung der Projekte resultierte. 242 Geschäfte im Jahr 2007 wurden untersucht; mehr als die Hälfte der Einsprachen wurde rasch auf Gemeindestufe erledigt. Mitglieder der Kommission haben aus ihrem reichen Erfahrungsschatz Beispiele angeführt, wonach der frühe Einbezug der Umweltschutzorganisationen, der Verbände, in die Planung zu Win-win-Situationen führt. Ein hervorragendes Beispiel dafür ist die offene Planung der Neat am Lötschberg. An diesem Prozess war der Sprechende persönlich dabei.
Wichtig ist nun auch die Information, dass der Ständerat eine Subkommission unter der Leitung von Ständerat Inderkum eingesetzt hat, welche das Anliegen der Initianten in einem breiteren Zusammenhang bearbeitet und dabei die Standesinitiative Aargau und auch eine Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates berücksichtigt. Letztere fordert eine bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung. Unser Rat wird also Gelegenheit haben, sich zum Verbandsbeschwerderecht in seiner gesetzlichen Ausgestaltung nochmals zu äussern.
Aus der Sicht der Kommission ist die Initiative der FDP inzwischen überholt - das mag ihr Dilemma sein. Jüngste Volksentscheide verweigerten zudem der Initiative der FDP und auch der Standesinitiative Aargau die Gefolgschaft. Die Stimmbürger wollen in der Mehrheit keine Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes.
Ihre Kommission für Rechtsfragen folgt mit 14 zu 10 Stimmen dem Beschluss des Ständerates, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Minderheit Kaufmann beantragt Ihnen, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.
Nun haben Sie noch gesehen, dass zwei Motionen der Kommission für Rechtsfragen ebenfalls traktandiert sind. Diese kamen aufgrund von Anträgen unserer Kollegin Amherd zustande. Die Motion "Forderung nach Wirkungseffizienz" (08.3003) wurde mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Motion "Forderung nach besserer Koordination zwischen Raumplanung und Umweltschutz" (08.3004) wurde mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.