Marti Werner · Nationalrat · 2008-03-11
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11
Wortprotokoll
Mit dem Antrag der Minderheit Binder würde, sofern Sie dieser Minderheit entgegen dem Antrag der Kommissionsmehrheit folgen sollten, eine folgenschwere Ausweitung vorgenommen, und zwar gegenüber Artikel 2 des Gesetzes. Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b umschreibt den Bereich, in welchem die Transportpolizei eingreifen kann. Sie "unterstützt die zuständigen Stellen bei der Verfolgung von Verstössen gegen Strafbestimmungen des Bundes, soweit sich diese Verstösse auf die Sicherheit der Reisenden, der Angestellten, der transportierten Güter, der Infrastruktur oder der Fahrzeuge oder auf den ordnungsgemässen Betrieb auswirken können". Das ist der Bereich, in welchem die Transportpolizei zuständig ist.
Herr Binder will nun diesen Bereich ausweiten, durch die Ergänzung "bei Verletzung oder Verdacht auf Verletzung von Bundesgesetzen". Wenn man dem folgt, kann das Auswirkungen haben, welche Sie sich selbst nicht vorstellen können, Herr Binder. Wenn Sie beispielsweise beim Ausbringen von Jauche eine Gewässerverschmutzung verursachen, macht die örtliche Kantonspolizei dann ein Telefon an die Transportpolizei und weist darauf hin, dass der Herr Binder im Zug nach Bern unterwegs sei; die Transportpolizei hätte dann die Aufgabe, Sie anzuhalten und Sie zu dieser Verletzung von Bundesgesetz einzuvernehmen. Das kann doch nicht mal Ihre Meinung sein! Aber das ist der Inhalt Ihres Antrages, wonach Sie das derart ausweiten, auf alle Verletzungen oder den Verdacht auf Verletzungen von Bundesrecht. Das heisst, dass diese Transportpolizei dann amten müsste, genau gleich wie jede andere Polizei auch. Deshalb erstaunt es in keiner Art und Weise, dass die Kantone sich vehement gegen eine solche Ausweitung wehren. Es wäre absolut verheerend, wenn man diesem Antrag der Minderheit Binder zustimmen würde. Ich sage das mit derartiger Vehemenz, weil ich auf der Fahne sehe, dass diese Minderheit relativ breit abgestützt ist.
Ich möchte hier insbesondere an alle Fraktionen, die das vielleicht diskutiert haben, appellieren, sich genau zu überlegen, was hier gemacht wird, und Sie ersuchen, diese Ausweitung, die sich durch nichts rechtfertigen lässt, abzulehnen und es bei der Fassung zu belassen, wie sie Ihnen von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagen wird.