Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-07
Wortprotokoll
Die Idee von Artikel 25bis besteht darin, einzelne Härtefälle, die sich aus der Öffnung des Marktes ergeben, abzufedern. Keinesfalls aber war es die Idee dieses Artikels, die Wasserkraft generell zu subventionieren. Der Ständerat hat diese Idee korrekterweise aufgenommen und das beschlossen, was in diesem Zusammenhang nötig ist und in dieses Gesetz gehört. Wie ich bereits bei der letzten Beratung gesagt habe, ist die Lösung, welche Ihnen die Kommissionsmehrheit vorschlägt, rechtlich fragwürdig, sachlich unnötig und überdies auch vom Standpunkt der Demokratie aus problematisch. Die Verfassungsmässigkeit wurde mit einem juristischen Klimmzug hergestellt, indem der Umweltschutzartikel bemüht wurde. Das Ziel von Artikel 25bis ist aber eindeutig nicht der Umweltschutz, sondern es handelt sich klar um eine wirtschaftspolitische Massnahme. Es ist sehr fraglich, ob diese Umweltbedingungen im konkreten Anwendungsfall auch tatsächlich eingehalten werden könnten, indem bei der Sanierung einer Wasserkraftanlage die Umweltqualität verbessert würde.
Es ist ein juristischer Trick, es ist unehrlich, und schon deshalb wäre dieser Artikel abzulehnen.
Aufgrund der Argumentation im Ständerat wurde zwar im Differenzbereinigungsverfahren die Verbindung zu Absatz 2 gelöst, sodass dieser Absatz 2 nun tatsächlich auch selbstständig bestehen könnte. Dennoch ist es eine Gesetzgebung auf Vorrat, und es ist fraglich, ob diese je einmal benötigt werden wird. Es ist heute völlig ungewiss - vielmehr [PAGE 1421] ist es unwahrscheinlich, dass die Bestimmung je in Kraft gesetzt werden muss.
Heute wären praktisch ausschliesslich Flusskraftwerke betroffen, die aber tatsächlich ohne "Staatskrücken" erneuert werden. Ich habe bereits die Beispiele Ruppoldingen und Gösgen erwähnt, die saniert werden, ohne dass der Staat hier irgendwie eingreifen müsste.
Die Sanierung der grossen Alpenkraftwerke, um die es den Antragstellern ja vorwiegend geht, steht erst Mitte dieses Jahrhunderts an. Wie aber die wirtschaftliche Stellung der Wasserkraft in dreissig oder fünfzig Jahren aussieht, ist heute unbekannt. Wahrscheinlich ist es so, dass die Wasserkraft zu diesem Zeitpunkt durchaus wieder konkurrenzfähig sein wird, weil bis dahin die Überkapazitäten in der Produktion abgebaut, die fossilen Brennstoffe teurer und zudem aus Umweltschutzgründen eingeschränkt sein werden. Ich meine, diese "Staatskrücke" wird zu diesem Zeitpunkt mit höchster Wahrscheinlichkeit gar nicht nötig sein. Vor allem ist es unsinnig, bereits heute auf Vorrat eine solche Gesetzesbestimmung zu erlassen, die immer noch erlassen werden könnte, wenn es dereinst tatsächlich nötig wäre; das wäre ja erst in dreissig bis fünfzig Jahren der Fall. Das schon heute zu tun, ist wenig sinnvoll.
Schliesslich zur demokratiepolitischen Frage: Noch vor zwei Monaten haben Volk und Stände die Subventionierung der Wasserkraft abgelehnt. Es wäre eine Missachtung des Volkswillens, wenn man diese Bestimmung durch die Hintertüre wieder einfügen wollte. Schliesslich wäre, wenn Sie der Minderheit zustimmen, auch die Möglichkeit gegeben, eine weitere Differenz gegenüber dem Ständerat auszuräumen.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen und diese Differenz zum Beschluss des Ständerates auszuräumen.