Segmüller Pius · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11
Wortprotokoll
Eigentlich ist das Wichtigste, dass diejenigen Organe, die intervenieren, auf allen Ebenen intervenieren können. Das bedeutet, dass die Voraussetzung gegeben sein muss, dass sie gut ausgebildet sind, und zwar analog der Polizei. Die vorgesetzte Stelle, der Bundesrat, soll dann bestimmen, wie die Modalitäten aussehen. Das heisst, die Ausbildung gemäss BBT muss unbedingt gemacht werden. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass diese Leute, ob es private oder öffentliche Polizisten sind, Verhältnismässigkeit walten lassen. Die Angelegenheit des Bundesrates, also der Exekutive, ist es, anschliessend die Bedingungen für den Schusswaffengebrauch zu regeln. Aber ich mache darauf aufmerksam, dass man das nicht absolut regeln kann, und zwar weil sich die Räume der Bahnpolizei dauernd verändern und es deshalb schwierig ist herauszufinden, wo es eine Schusswaffe braucht und wo nicht.
Im Übrigen hat das Tragen einer Schusswaffe auch eine präventive Wirkung. Wir tun also gut daran, für die Bahnpolizei die gleichen Voraussetzungen zu schaffen wie für die anderen Polizeikorps. Sie kann dadurch effizienter und auch einfacher mit den anderen Polizeikorps zusammenarbeiten.