Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2008-03-11
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11
Wortprotokoll
Es geht hier nicht um die Frage: Schusswaffen für die Sicherheitsleute - ja oder nein? Vielmehr geht es um die Frage, ob der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, Schusswaffen zuzulassen oder nicht, oder ob das von vornherein verboten werden soll. Es geht nur um diese Frage.
Unsere Fraktion stimmt hier für die Fassung der Mehrheit und gibt dem Bundesrat diese Kompetenz. Sie tut dies nicht, weil sie von einer plötzlichen Begeisterung für Schusswaffen gepackt ist. Vielmehr geht es hier um eine stufengerechte Rechtsetzung. Die Frage der Ausrüstung der [PAGE 191] Sicherheitsorgane ist eine Frage, die sinnvollerweise auf Verordnungsstufe geregelt wird. Dort ist man dann viel flexibler als auf Gesetzesstufe, denn die Situation kann sich gerade im Sicherheitsbereich sehr rasch ändern, und auf solche Veränderungen muss dann relativ schnell reagiert werden können. Das ist auf Verordnungsstufe einfacher möglich als auf Gesetzesstufe. Wir können es nicht verantworten, dass die Sicherheitsorgane den Kriminellen bloss deshalb unterlegen sind, weil das Parlament eine schwerfällige Art der Rechtsetzung gewählt hat. Wir haben Vertrauen in den Bundesrat, dass er seine Kompetenz mit der nötigen Verantwortung und Umsicht wahrnimmt. Er ist ja keineswegs ein Fan der Ausrüstung mit Schusswaffen, und er selber wollte sie ja ausschliessen. Gerade auch diese Tatsache erlaubt es, hier dem Bundesrat diese Kompetenz zu geben: Er wird nicht leichtfertig Schusswaffen zulassen.
Überdies sind wir der Meinung, dass die Themen Ausbildung, Weiterbildung, Ausrüstung und Bewaffnung alle zusammenhängen. Sie müssen unter sich abgestimmt sein. Aber sie müssen wiederum auch gemeinsam auf die Situation und Herausforderung der Sicherheitsorgane ausgerichtet sein. Um dieses Gleichgewicht auch angesichts einer Lage zu wahren, die sich rasch ändert, drängt sich erstens eine Regelung auf der gleichen Rechtsetzungsstufe auf, und zweitens drängt sich eine Regelung auf Verordnungsstufe auf, die relativ rasche Anpassungen ermöglicht.
Es geht hier um die Sicherheit in unseren Zügen. Wenn Sie sich im Volk umhören, dann merken Sie, dass man dort mehr Sicherheit will; diesem Wunsch sollten wir mit einer flexiblen Gesetzgebung gerecht werden.