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Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Namens der grünen Fraktion beantrage ich Ihnen, bei Artikel 3 Absatz 2 der Minderheit II (Teuscher) zu folgen, eventualiter der Minderheit I (Allemann). Die Minderheit II verlangt, diesen Absatz ersatzlos zu streichen und damit die Möglichkeit, Polizeiaufgaben an private Organisationen auszulagern, zu unterbinden.

Sie haben es gehört: Wir haben auf die grundsätzliche staatsrechtliche Problematik hingewiesen und die staatspolitischen Folgen aufgezeigt. Ich will hier nicht alles wiederholen; zusammengefasst nur noch dies: Die Bürgerinnen und Bürger haben die Gewaltausübung dem Staat übertragen. Physische Gewalt darf, wenn überhaupt, nur ein staatliches Organ ausüben. Es kann und darf nicht sein, dass die verfassungsmässige Ordnung auf gesetzlichem Weg über den Haufen geworfen wird. Nur wenn das Gewaltmonopol beim Staat bleibt, wird der Rechtsfrieden auf Dauer gesichert.

Der Bundesrat weist in der Botschaft darauf hin, dass viele Fahrgäste mit der Sicherheit auf Bahnhöfen und in Zügen unzufrieden sind. Weshalb ist das so? Nach unserer Überzeugung trägt es wesentlich zur Unzufriedenheit bei, dass heute viele Bahnhöfe nicht mehr personell besetzt sind und viele Züge unbegleitet verkehren. Eine Videoüberwachung am Bahnhof kann die Anwesenheit von Personal nicht ersetzen. Auch an Bahnhöfen wird es also immer anonymer, und die Vereinzelung nimmt zu. Begleitete Züge sind sicherer und weniger von Vandalismus betroffen. Deshalb verlangen die Personalverbände, dass die Zugsbegleitung wieder ausgebaut wird: zum Schutz der Reisenden, zum Schutz des Personals und zum Schutz des Betriebs und der Einrichtungen. Erfasste Erfahrungen belegen, dass ein Zusammenhang zwischen dem Abbau der Zugsbegleitung und Vorkommnissen in den Zügen besteht. Das müssten unseres Erachtens die Transportunternehmen ernster nehmen, und die Politik müsste sich Rechenschaft darüber geben, wie sie mit Liberalisierung, Verselbstständigung, Ausdehnung des Wettbewerbs und dem damit verbundenen Kostendruck solche Entwicklungen begünstigt.

Aus Polizeisicht ebenfalls wichtig - und das ist nun unbestritten auch ein gewerkschaftliches Thema - ist das Berufsbild. Der Sicherheitsdienst würde gemäss Botschaft des Bundesrates die sogenannten weichen Aufgaben übernehmen, wogegen die harten Eingriffe dann Sache der Kantons- und Gemeindepolizei wären. Das läuft auf ein Berufsbild des Polizisten als "Mann für das Grobe" hinaus. Das ist im Polizeialltag üblicherweise nicht so. Ein Polizist übt vielfältige Tätigkeiten aus; so gilt er zum Beispiel auch als "Freund und Helfer". Das ist wichtig für die Polizistinnen und Polizisten, das ist aber auch wichtig für ihr Image. Nach diesem Gesetz hätten sie nur noch quasi "Rambo-Aufgaben" zu lösen. Das wollen wir nicht, das wollen wir auch der Polizei nicht zumuten. Der Schlüssel zur Lösung des Problems liegt darin, dass die Aufgaben zusammenbleiben und bei der Polizei angesiedelt werden. Diese Auffassung vertreten auch die betroffenen Personalverbände. Sie verlangen neben dem Ausbau der Zugsbegleitung insbesondere eine stabile politische Grundlage für die Polizei. Diese Bahn- bzw. Transportpolizei soll in der Hand der Öffentlichkeit bleiben und nicht privatisiert werden können.

Wir teilen diese Haltung und beantragen Ihnen deshalb, der Minderheit II (Teuscher) zu folgen. Wenn Sie das nicht tun können, bitten wir Sie, dass Sie dann wenigstens den Antrag der Minderheit I (Allemann) unterstützen.